…diverse Subauftragnehmer aus Portugal vergeben, die in Österreich an Bauvorhanden tätig geworden seien. Die Baustellenfristen für die Begründung einer Betriebsstätte seien nicht überschritten und das Vorliegen von Personalgestellungen nicht festgestellt worden. Mit den Subauftragnehmern seien Rahmenverträge über die Zurverfügungstellung von Arbeiterquartieren, Fahrzeugen für den Personaltransport…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterR in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Rechtsanwälte, Adr-RA, über die Beschwerde vom 4. November 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 13. Oktober 2016…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, BA ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 13. Dezember 2016 betreffend Grunderwerbsteuer 2014 (EN…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***** in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch PKF Corti & Partner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Neubaugasse 55 /1, 8020 Graz, vertreten durch Dr. Kotschnigg Michael Wirtschaftstreuhänder / Steuerberater, Stadlauer Straße 39/I/Top 12, 1220 Wien, über…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Andreas Stanek, die Richterin Mag. Gabriele Friedbacher sowie die fachkundigen Laienrichter Mag Andrea Prozek und Manfred Fiala in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 28. August 2015 gegen die Bescheide des…
Dahingestellt kann daher bleiben, ob in der vollständigen Entfernung des Altgebäudes (des Pfarrheimes) eine Errichtungshandlung gesehen werden kann, oder ob diese lediglich der Bauvorbereitung dient. Denn streitgegenständlich sind die vorgenommenen Abbrucharbeiten zwar in Erfüllung des Baubewilligungsbescheides, aber erst im Jänner 2013 erfolgt, und somit nach…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 13. Dezember 2016 betreffend Grunderwerbsteuer 2014 (EN ***1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Sabine Mandahus MSc LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Innsbruck, Neuhauserstraße 7, 6020 Innsbruck, über die Beschwerden vom 20. Juli 2017 gegen die Bescheide des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin C in der Beschwerdesache W, vertreten durch Wesonig + Partner Steuerberatung GmbH, Birkfelder Straße 25, 8160 Weiz, über die Beschwerde vom 11.02.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache N.N., Adr.Bf., vertreten durch Z.Z. GmbH & Co KG, Adr.StB, über die Beschwerde vom 27. Mai 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt (nunmehr: Finanzamt Österreich, Dienststelle…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch WESONIG & PARTNER STEUERBERATUNG GMBH, Birkfelder Straße 25, 8160 Weiz, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 14.10.2014, GZ betreffend Grunderwerbsteuer im…
Die Baurechtsberechtigte kann an der Liegenschaft weitere Gebäude errichten bzw. bestehende Gebäude baulich verändern. Aus Sicht des erkennenden Richters liegt eine vollständige Rückabwicklung im gegenständlichen Sachverhalt nicht vor, weil die Baurechtsbestellerin das erworbene dingliche Eigentumsrecht als Vollrecht dauerhaft innehat. Dieser von der Beschwerdeführerin wiederholt aufgezeigte…
§ 16 Zustellgesetz lautet: Ersatzzustellung § 16. (1) Kann das Dokument nicht dem Empfänger zugestellt werden und ist an der Abgabestelle ein Ersatzempfänger anwesend, so darf an diesen zugestellt werden (Ersatzzustellung), sofern der Zusteller Grund zur Annahme hat, daß sich der Empfänger oder ein Vertreter im Sinne…