…die Fragen zu beantworten, ob es sich beim Bausparvertrag Plus-Bausparen mit der Nummer 00000000-0 für den Bf. um eine Bausparprämie gemäß § 108 EStG 1988 handle, ob in irgendeinem Jahr eine Rückforderung gewesen sei und ob Prämien in Anspruch genommen worden seien. Auch ersuchte…
…Vertragsabschluss erfolgen und Rückzahlungen infolge Todes des Steuerpflichtigen bzw. wegen Aufteilung infolge Eheauflösung sind davon ausgenommen. Eine Rückforderung der Bausparprämie bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages oder Verwendung der Ansprüche aus dem Bausparvertrag als Sicherstellung hat zu unterbleiben, wenn der zurückzufordernde Betrag für begünstigte Maßnahmen im…
…seit Vertragsabschluss erfolgen und Rückzahlungen infolge Todes des Steuerpflichtigen bzw. wegen Aufteilung infolge Eheauflösung sind davon ausgenommen. Eine Rückforderung der Bausparprämie bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages oder Verwendung der Ansprüche aus dem Bausparvertrag als Sicherstellung hat zu unterbleiben, wenn - der zurückzufordernde Betrag für begünstigte Maßnahmen…
…einem Pauschalbetrag, der sich nach einem Prozentsatz der im jeweiligen Kalenderjahr geleisteten Prämie bemisst. Der Prozentsatz liegt für Erstattungen nach dem 31.12.2012 bei 2,75% über der Bausparprämie und beträgt somit für 2013 bis 2022 4,25% (siehe Ebner in Jakom, EStG § 108g…
…Energieabgabenvergütungen). Unter Abgeltungen schließlich werden solche staatliche Leistungen verstanden, die zu einer pauschalen Entlastung von einer angenommenen Besteuerung führen wie z.B. die Mietzinsbeihilfe und die Bausparprämie. In keinem der erwähnten führenden BAO-Kommentare wird im Zusammenhang mit den Regelungen über Beihilfen, Erstattungen, Vergütungen und…