Rechnungen ***2*** KG mit Übergang der Steuerschuld | € 182.334,12 | Rechnungen ***2*** KG mit Umsatzsteuerausweis: | € 25.590,00 | Bankeingang "Tageslosung Ottakring" (aus Tz 3.11. des BP-Berichts | € 2.200,00 | Gesamt | € 723.732…
Die relevanten Versicherungskunden gemäß Anlage ./2 geben die Kundenbeziehungen (darin enthalten Adresse, Name und gegebenenfalls Telefonnummer) der ***2*** zum Übertragungsstichtag richtig wider. Die relevanten Versicherungskunden wurden nicht vor dem Übertragungsstichtag durch die ***2*** an einen Dritten veräußert oder sonst zur Nutzung an Dritte überlassen. Die…
Sowohl für die Sanierung im ersten Obergeschoß, als auch für den Neubaubereich des zweiten und dritten Obergeschoßes sind 2-Raum-Wohnungen vorgesehen, da diese nach Erfahrung der Käufer für die Vermietung optimal geeignet sind. Den in den Innenhof ausgerichteten Wohnungen sollen Balkone zugeordnet werden, in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin I. in der Beschwerdesache 1) HerrA als ehemal. Gesellschafter der GesBR, Adresse1, und 2) HerrB als ehemal. Gesellschafter der GesBR, Adresse1, beide vertreten durch Mag. Dr. Darmann & Partner Steuerberatung GmbH, Herrengasse 1, 9400 Wolfsberg, über…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_A, vertreten durch Streuerberater_A Anschrift_B, über die Beschwerde vom 8. Februar 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 6. Februar 2023 betreffend Einkommensteuer für das Jahr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 22.07.2010, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache H, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 13.07.2010, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache B, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 09.04.2010, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
Sie zeigt die voraussichtliche Anzahl der 100jährigen und Älteren bei hohem, mitterem und niedrigem verwirklichten Langlebigkeitsrisiko: 9.500 ………Anzahl der 100jährigen und Älteren im Jahr 2000 in Deutschland lt. ………………..Birg/Flöthmann 105.000………
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache AR, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 09.04.2010, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Senat_X in der Beschwerdesache Erben , als Erben nach Bf, vertreten durch LeitnerLeitner GmbH, Am Heumarkt 7, 1030 Wien, über die Beschwerden vom 22.4.2013, 30.7.2014 und 9.6.2015 gegen die Einkommensteuerbescheide des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., F, vertreten durch Dr. Illmayer KG, Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft, Oberdorferstraße 3, 8600 Bruck an der Mur, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 20. November 2012, betreffend Umsatzsteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende V und die weiteren Senatsmitglieder R, BA und BK in der Beschwerdesache BF, Adr, vertreten durch STB, gegen die zu St.Nr. xxxx ergangenen Bescheide des Finanzamtes FA, vertreten durch AB, vom 24.05.2012…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Lisa Pucher in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 12. November 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf (nun Finanzamt Österreich) vom 17. Oktober…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 09.04.2010, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende R 1, den Richter R 2 sowie die fachkundige Laienrichterin LR 1 und den fachkundigen Laienrichter LR 2 in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater zH Herrn Mag. Johannes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 13. Dezember 2016 betreffend Grunderwerbsteuer 2014 (EN ***1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache J, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 09.04.2010, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 9.4.2010, ErfNr., betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende ***V***, den Richter ***B***, sowie die fachkundigen Laienrichter ***L1*** und ***L2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***AdrBf1***, vertreten durch ***RA***, über die Beschwerden vom 12. Dezember 2016, 28. Februar 2017, 5. Juli 2018 und 12. Oktober…