…Ad Kurkosten: Der UFS hat im Erkenntnis vom 12.4.2017 festgestellt, dass die Badereise nach ***1*** einem Kuraufenthalt im steuerlichen Sinne nicht entspricht und die Kosten somit nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können. Der VwGH ist dieser Beurteilung am 3.4.2019 gefolgt…
…lautend (abgesehen vom Zeitraum der Badekur) jeweils wie folgt: "Diese Auflistungen, der von mir vor Beginn der Badereise nach Bad B, für meinen Patienten XY angeordneten Badekuren entsprechen den Fakten und den medizinischen Erfordernissen bei meinem Patienten XY. ÄRZTLICHE BESTÄTIGUNG Seit über 20 Jahren besteht…
…lautend wie folgt: "Diese Auflistungen der von mir vor Beginn der Badereise nach Bad B für meinen Patienten XY (SVNr.) angeordneten Badekuren entsprechen den Fakten und den medizinischen Erfordernissen bei meinem Patienten XY. ÄRZTLICHE BESTÄTIGUNG Seit über 20 Jahren besteht bei Herrn XY (SVNr.) die…
…9. August 2021) lautet: "Diese Auflistungen, der von mir, vor Beginn der Badereise nach Bad ***B***, für meinen Patienten ***Bf, SvNr*** angeordneten Badekuren entsprechen den Fakten und den medizinischen Erfordernissen bei meinem langjährigen Patienten ***Bf***. ÄRZTLICHE BESTÄTIGUNG Seit über 30 Jahren besteht bei Herrn ***Bf…
…Zuge der Arbeitnehmerveranlagung 2020 vorgelegte ärztliche Bestätigung vermöge an dieser Beurteilung nichts zu ändern. Das Kriterium der Integration der Badereise in einen kurmäßig geregelten Tagesablauf liege im gegenständlichen Fall nicht vor. Dies gehe auch aus den Ausführungen in der Erklärungsbeilage vom 30.11.2021 hervor…
…Unterlagen (z.B. ärztliche Bestätigung zur Arbeitnehmerveranlagung 2019) würden an dieser Beurteilung nichts zu ändern vermögen. Das Kriterium der Integration der Badereise in einen kurmäßig geregelten Aufenthalt liege im Beschwerdefall laut vorliegenden Unterlagen nicht vor. Dies werde auch im Schreiben des Bf. vom 30.11…
…vom 29. September 2011 und vom 14. Dezember 2011 mit jeweils folgendem Inhalt vor: “Diese Auflistungen der von mir vor Beginn der Badereise nach Bad sda für meinen Patienten Bf. ( SV ) angeordneten Badekuren entsprechen den Fakten und den medizinischen Erfordernissen bei meinem Patienten Bf. . Ärztliche…
… 35 Abs 3 EStG zu berücksichtigen. Hinsichtlich der beantragten Kosten für Reha-Aufenthalte (Badereisen bzw. Badekur laut ärztlicher Bestätigung) sowie € 140,00 zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Behinderung (Rheumamittel) erfolgte trotz Aufforderung kein Nachweis der Zwangsläufigkeit bzw bezüglich des Rheumamittels auch kein Nachweis…