…aus freien Stücken übernommen haben und es nicht der Systematik und dem Zweck der außergewöhnlichen Belastung entspricht, wirtschaftliche Misserfolge durch Ermäßigung der Einkommensteuer auf die Allgemeinheit abzuwälzen. Ergänzend wird angemerkt, dass Bürgschaftszahlungen weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten zu werten sind, sondern als Gesellschaftereinlage. Die…
…durch die Ermäßigung der Einkommensteuer anderer Steuerpflichtiger zu berücksichtigen und in einem solchen Fall die Steuerlast auf die Allgemeinheit abzuwälzen (zB VwGH vom 31.03.2004, 2003/13/0158). Die steuerliche Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastung ist durch das Gesetz auf seltene Fälle beschränkt…
…Die steuerliche Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastung ist durch das Gesetz auf seltene Fälle beschränkt, weil § 34 EStG 1988 nicht zu dem Zweck geschaffen wurde, wirtschaftliche Misserfolge, die die verschiedensten Ursachen haben können, mit der Ermäßigung der Einkommensteuer zu berücksichtigen und auf diese Weise…
… Entscheidungsgründe Verfahrensgang Am 27. September 2013 ergingen die streitgegenständlichen Einkommensteuerbescheide 2011 und 2012. In ihnen wurden die Bürgschaftszahlungen des Bf. nicht als Betriebsausgaben anerkannt. Begründend wurde ausgeführt: Laut Daten des Finanzamtes sei der Bf. mit 20%iger Beteiligung an der NameGes Bau-Dienstleistungen GesmbH FN…
…Ehegatten ***Bf1FV2*** aufgewendet worden sein. In der Lehre und Rechtsprechung würden Bürgschaftszahlungen etwa eines Gesellschaftergeschäftsführers regelmäßig nicht als Werbungskosten/Betriebsausgaben anerkannt werden, als die Übernahme der Verpflichtungen einer GmbH durch einen Gesellschaftergeschäftsführer grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst gälten. Die Zahlungen wären demzufolge grundsätzlich auf die…
…mit seinen gewerblichen Einkünften als Unternehmensberater war bislang nicht behauptet worden und ist auch aus dem Abgabenakt nicht andeutungsweise erkennbar. Weder die Erklärung dieser Zahlungen als außergewöhnliche Belastung (Kz. 475 Katastrophenschaden) in den Einkommensteuererklärungen 2012 und 2013, noch deren Erklärung als Betriebsausgaben des Einzelunternehmens (Abgabenerklärungsbeilage…
…die steuerliche Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastungen durch das Gesetz auf seltene Fälle beschränkt, weil § 34 EStG 1988 nicht zu dem Zweck geschaffen wurde, wirtschaftliche Misserfolge, welche die verschiedensten Ursachen haben können, mit der Ermäßigung der Einkommensteuer zu berücksichtigen und auf diese Weise auf…
…zur Sicherung der Einkunftsquelle. Vielmehr sei die Übernahme gesellschaftsrechtlich begründet und könne diese daher keine Werbungskosten darstellen (VwGH vom 24.7.2007, 2006/14/0052). Im Vorlageantrag vom 12. September 2012 wurde beantragt, die Bürgschaft als Werbungskosten bzw. als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Die Bürgschaft sei…
…noch als außergewöhnliche Belastung gegeben. Mit Schreiben vom 21.10.2010 brachte der Bf. ergänzend vor: „Mit Einführung der BASEL ll Kriterien für“ Kreditinstitute hat sich für diese die Notwendigkeit ergeben, für Finanzierungen entsprechende Zusatzbesicherungen zu hinterlegen. Speziell bei Finanzierungen im gewerblichen Bereich galt und…
…einem Abzug als Betriebsausgaben (Werbungskosten) bei den Geschäftsführereinkünften (vgl. z.B. VwGH 28. Oktober 2010, 2007/15/0040, VwGH 24. Juli 2007, 2006/14/0052, und VwGH 3.8.2004, 99/13/0252, jeweils mit weiteren Nachweisen). Der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter…
…noch als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Mit Eingabe der steuerlichen Vertretung des Beschwerdeführers vom 16.11.2024 wurde gegen den obig angeführten Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2022 Beschwerde erhoben. Begründend wurde - im Wesentlichen - wie bereits im Schreiben vom 18.04.2024 (siehe oben) ausgeführt und zusätzlich…
…Sie seien weder Betriebsausgabe, noch Werbungskosten, noch Sonderausgaben. Die außergewöhnlichen Belastungen in Form von Zinsen und Rückzahlungen an die Bank würden aus Bürgschaften des früheren Generalunternehmens des Bf. und der Baufirma stammen, die zu einem Zeitpunkt übernommen worden seien, als die beiden Unternehmen gegründet bzw…
…der belangten Behörde mit Vorlageantrag vom 11.9.2013 entgegen und wiederholte im Wesentlichen sein Berufungsvorbringen, wonach er eine existenzbedrohende Notlage seines Sohnes abgewendet habe. Ergänzend verwies der Bf. hierbei auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zur Qualifizierung von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastung unter der Voraussetzung…
…aufgrund einer Umwandlung auf die KG lauten und die aufgrund der Bürgschaftsverpflichtung geleisteten Zinszahlungen keine nachträglichen Betriebsausgaben darstellen. Die aufgrund freiwilliger Haftungsübernahme angefallenen Zinszahlungen sind weder als Betriebsausgabe, Werbungskosten, noch als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen." In der Beschwerde vom 07.03.2017 gegen den Einkommensteuerbescheid 2015…
…Geschäftsführer) einer GmbH zu Gunsten der GmbH eingeht, stelle bei dessen Inanspruchnahme als Bürge keine außergewöhnliche Belastung dar, weil dieser im Fall der Bürgschaftsübernahme ein Wagnis übernehme, das dem eines Unternehmers gleiche, und eine Zwangsläufigkeit ausschließe. Da somit das Merkmal der Zwangsläufigkeit nicht gegeben sei…
…dass die steuerliche Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastung durch das Gesetz auf seltene Fälle beschränkt ist, weil § 34 EStG nicht zu dem Zweck geschaffen wurde, wirtschaftliche Misserfolge mit der Ermäßigung der Einkommensteuer zu berücksichtigen und auf diese Weise auf die Allgemeinheit abzuwälzen. Aufwendungen eines…
…Die steuerliche Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastungen ist durch das Gesetz auf seltene Fälle beschränkt, weil § 34 EStG 1988 nicht zu dem Zweck geschaffen wurde, wirtschaftliche Misserfolge, welche die verschiedensten Ursachen haben können, mit der Ermäßigung der Einkommensteuer zu berücksichtigen und auf diese Weise…
…als Zahlungsverpflichteter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Anspruch genommen. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Erste Bank bestanden aus Kredit- und Leasingverträgen zur Finanzierung der Betriebsmittel. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafters durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und stellen keine abzugsfähigen Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen…
…einer Bürgschaft geleistet, ist der ursprüngliche Grund für das Eingehen der Bürgschaft entscheidend. Bürgschaftszahlungen der Gesellschafter-Geschäftsführer sind grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und daher auf die Beteiligung zu aktivieren. Es besteht daher keine Möglichkeit, derartige Zahlungen als Betriebsausgaben anzuerkennen. (Jakom/Ebner/Marschner EStG, 2025…
…in dem sie geleistet worden sind. Dieses "Abflussprinzip" gilt in der Regel für die Bestimmung des Zeitpunktes der Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen wie auch von Werbungskosten im Rahmen der Überschussrechnung bei den außerbetrieblichen Einkunftsarten (Jakom/Baldauf…