…Zustellung aufgrund internationalem Vertrag), werden die nachfolgenden Alternativen dieser Bestimmung verdrängt (Schmid in Bumberger/Schmid, ZustG, § 11 K18). Die für Auslandszustellungen geltenden Regeln unterscheiden sich auch nach den jeweiligen Materiengesetzen, in dessen Vollziehung die Zustellung erfolgen soll (z.B. Strafrecht, Zivilrecht und Handelsrecht, Verwaltungsrecht Abgabenrecht…
…zwischen den Vertragsstaaten geltenden Vorschriften übermittelt. Wird ein Zustellnachweis benötigt, ist das Schriftstück als eingeschriebener Brief mit den besonderen Versendungsformen "Eigenhändig" und "Rückschein" zu versenden." Reale Auslandszustellungen sind Zustellungen, bei denen der physische Zustellvorgang als solcher im Ausland vorgenommen wird. Die internationale Rechtshilfe im traditionellen…
…Anwendung (Zustellung aufgrund internationalem Vertrag), werden die nachfolgenden Alternativen dieser Bestimmung verdrängt (Schmid in Bumberger/Schmid, ZustG, § 11 K18). Die für Auslandszustellungen geltenden Regeln unterscheiden sich auch nach den jeweiligen Materiengesetzen, in dessen Vollziehung die Zustellung erfolgen soll (z.B. Strafrecht, Zivilrecht und Handelsrecht, Verwaltungsrecht…
…des jeweiligen Zustellstaates oder, letztlich, auch auf internationale Übung verweisenden Bestimmung des § 11 ZustG ergibt sich, dass der im Fall einer problematischen bzw. erschwerten Auslandszustellung (zu letzterem Begriff vgl. etwa Frauenberger-Pfeiler/Raschauer/Sander/Wessely (Hg), Österreichisches Zustellrecht 2 , § 10 Rz 3, mH auf VwGH…
(2) Als „Telekommunikationsdienstleistung“ gelten Dienstleistungen zum Zweck der Übertragung, Ausstrahlung oder des Empfangs von Signalen, Schrift, Bild und Ton oder Informationen jeglicher Art über Draht, Funk, optische oder andere elektromagnetische Medien, einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Abtretung oder Einräumung von Nutzungsrechten an Einrichtungen zur…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Andreas Stanek in der Beschwerdesache des Bf., Deutschland, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 11. Oktober 2013, betreffend Einkommensteuer 2012 - Abweisung der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung - zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
§ 19. (1) Dokumente, die weder zugestellt werden können, noch nachzusenden sind oder die zwar durch Hinterlegung zugestellt, aber nicht abgeholt worden sind, sind entweder an den Absender zurückzusenden, an eine vom Absender zu diesem Zweck bekanntgegebene Stelle zu senden oder auf Anordnung des Absenders nachweislich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch CURA Treuhand- und Revisionsgesellschaft M.B.H., Gumpendorfer Straße 26, 1060 Wien, gegen die Bescheide des FA Wien 1/23 vom 1. Mai 2009 betreffend Dienstgeberbeitrag zum…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling, betreffend Einkommensteuer 2009 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Helga Hochrieser in der Beschwerdesache des Bf., Adr., über die Beschwerde vom gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs vom 9.12.2010, betreffend Einkommensteuer 2008 und 2009 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA, in Vertretung des Leiters der Gerichtsabteilung 3001, in der Beschwerdesache des BF, Polen, gegen die Bescheide des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 26. November 2013, betreffend die Abweisung der Anträge auf Gewährung der Familienbeihilfe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., OrtBf1, StraßeBf1 , vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1090 Wien, Porzellangasse 51, über die Beschwerde vom 05.05.2009, eingebracht am 06.05.2009, gegen den Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling, betreffend Einkommensteuer 2008 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird insofern Folge gegeben, als Österreich als Ansässigkeitsstaat die auf die Arbeitstage in China entfallenden…
Man muss beim gegebenen Sachverhalt (Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen wegen Überscheitens der Höchstbeitragsgrundlage nach ASVG) zwischen den innerstaatlichen nichtselbständigen Einkünften (§ 25 Abs. 1 Z 3 lit d EStG 1988) und den ausländischen Progressionseinkünften (für Zwecke des PGV) trennen. Überdies wird in Art 23 Abs. 2 lit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling, betreffend Einkommensteuer 2009 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Einkommensteuerbescheid 2009 wird gemäß § 279 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) abgeändert. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, Adr, über die Beschwerde vom 17.12.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 23.11.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid…
Dr.-Herrmann-Gasse 3 9020 Klagenfurt am Wörthersee www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden VS und die weiteren Senatsmitglieder SM, LRA und LRB im Beisein der Schriftführerin SF in der Beschwerdesache Bf gegen die…
In Gesamtbetrachtung der dargelegten Umstände war somit der Abgabepflichtige in Wohnort "zuhause", sodass lediglich dieser Wohnsitz - zum Unterschied zur elterlichen Wohnung in Ort_E - als "ständige Wohnstätte" iSd Artikel 4 Abs. 2 DBA Deutschland zu qualifizieren ist. 5.c) Abschließend wird bemerkt, dass für das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinI. in der Beschwerdesache Bf., Adresse Bf., über die Beschwerde vom 27. März 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 10. März 2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2016 (Steuernummer xxx ) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durchdie Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., ***Bf1-Adr***, vertreten durch Audit Partner Austria Wirtschafts- prüfer GmbH, Wagramer Straße 19 Tür 8. Stock, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 14. Jänner 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Spittal…