…Konzession nach dem BWG verfügen bzw. (iSd BWG berechtigte) Zweigstellen ausländischer Kreditinstitute sind. Dies ist bei Auslandsniederlassungen österreichischer Kreditinstitute in der Rechtsform selbständiger juristischer Personen nicht der Fall. Dem österreichischen Gesetzgeber kommt kein Besteuerungsrecht betreffend ausländische (selbständige) Kreditinstitute zu, sodass dieser weder befugt wäre noch…
…Sachwidrig sei, dass Kreditinstitute, deren Auslandsniederlassungen man in der Rechtsform selbständiger juristischer Personen führe, durch deren Geschäftsbetrieb keine Erhöhung der Bilanzsumme erfahren würden; anders als bei Banken, die ihre Auslandsniederlassungen in der Rechtsform unselbständiger Europafilialen führten. f. § 2 Abs 1 StabAbgG bestimme als Bemessungsgrundlage für…
…von entsprechenden Zweigniederlassungen in den jeweiligen Mitgliedstaaten auszugehen. Die von der Bf. in ihrem Antrag und in der Beschwerde dargelegten - auf die Auslandsniederlassungen entfallenden - Anteile an der Bemessungsgrundlage blieben sowohl dem Grunde als auch der Höhe vom Finanzamt unwidersprochen. III. Beschwerdevorbringen Beschwerdebegründend führt die Bf…
…Konzession nach dem BWG verfügen bzw. (iSd BWG berechtigte) Zweigstellen ausländischer Kreditinstitute sind. Dies ist bei Auslandsniederlassungen österreichischer Kreditinstitute in der Rechtsform selbständiger juristischer Personen nicht der Fall. Dem österreichischen Gesetzgeber kommt kein Besteuerungsrecht betreffend ausländische (selbständige) Kreditinstitute zu, sodass dieser weder befugt wäre noch…
…das StabAbgG eine Schwächung des Finanzmarktes bewirke. Ungleichbehandlung vergleichbarer Kreditinstitute ergebe sich vor allem aufgrund der Befreiung kleinerer Kreditinstitute (mangelndem Zusammenhang zwischen Bilanzsumme und Systemrelevanz) einerseits sowie der Ausnahme bestimmter Komponenten (in juristische Personen ausgegliederte Auslandsniederlassungen) aus der Bemessungsgrundlage. Der Vertrauensgrundsatz sei durch Anwendung einer…
Das Vorliegen einer festen Niederlassung in Deutschland ist somit zu verneinen. Es ist davon auszugehen, dass der Bf im Inland vom Sitz (in stu, Österreich) aus seine wirtschaftlichen Tätigkeit ausübte und am Sitz über eine entsprechende personelle und technische Infrastruktur verfügte, um seine Geschäftstätigkeit wahrnehmen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde des L**** N****, [Adresse], StNr **-***/****, vom 23.2.2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 22.1.2018 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2014…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gerhild Fellner in der Beschwerdesache der ABC Ltd, zH. DEAdr, betreffend den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 18.06.2013 hinsichtlich Körperschaftsteuer für 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Mag. Marco Laudacher und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Susanne Haim, Mag. pharm. Christoph Vigl und Mag. Rudolf Lehner im Beisein der Schriftführerin Kerstin Nicole Schinagl, in der Beschwerdesache DGsro, vom 22. Mai 2015, gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Ploner hinsichtlich der Beschwerde der Bf., vertreten durch die Steuerberatungskanzlei, vom 19. Juli 2010 gegen den Bescheid des (damals zuständigen) Finanzamtes Klagenfurt, Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern, Erf.Nr. 123.321/2010, vom 32…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache AG, vertreten durch Burkert Dr. & Michael Hason, Steuerberatung KG, 1020 Wien, über die Beschwerde vom 25.08.2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Graz-Stadt vom 08.08.2011, betreffend…