…Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (im Folgenden Bf.) ist ein ausländisches Unternehmen, das im Dezember 2011 erstmals steuerpflichtige Umsätze in Österreich erzielt hat. Am 2. April 2012 reichet die Bf…
…EStG) die Bestimmung des § 14 Abs. 1 Z. 1 UStG 1994 für ausländische Unternehmer ohne Sitz und Betriebstätte nicht angewendet werden. Abgesehen davon könnten vergleichbare inländische Unternehmer, die ihren Gewinn nach § 5 EStG 1988 nach doppelter Buchhaltung (Bilanzierung) ermitteln, auch keine Vorsteuerpauschalierung in Anspruch nehmen…
…eindeutig abgrenzen lässt, unter die angeführten sonstigen Leistungen des § 3a Abs. 10 UStG 1994 alte Fassung. Die Leistung wurde von einem Unternehmer an einen Unternehmer erbracht. Entsprechend Abs. 9 dieser Gesetzesstelle wurden die Leistungen am Empfängerort, das ist im Beschwerdefall Deutschland, ausgeführt. Diese Leistungen sind…
…wörtlich wiedergegebenen Bestimmung des § 1 Abs. 1 der Verordnung des BMF, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird (BGBl 1995/279 idgF), Voraussetzungen für das Erstattungsverfahren. Es sei daher zwingend ein Erstattungsverfahren durchzuführen, eine Veranlagung gem…
…oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. | Findet keine Überrechnung gemäß § 215 Abs. 4 BAO in Höhe der gesamten auf die Lieferung oder sonstige Leistung entfallenden Umsatzsteuer auf das Abgabenkonto des Leistungserbringers statt, ist bei einem Unternehmer, der seine…
…von abziehbaren Vorsteuerbeträgen an ausländische Unternehmer zwingend in einem besonderen Verfahren (Erstattungsverfahren) unter den dort normierten Voraussetzungen durchzuführen. Eine Veranlagung zur Umsatzsteuer nach § 21 UStG 1994 hat zu unterbelieben. Nach § 3 Abs. 1 der Verordnung hat der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer (trifft auf die…
…Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen kann.“ Somit ist durch die Judikatur des EuGH und VwGH klargestellt, dass ausländische Unternehmer die Befreiung für Kleinunternehmer nicht in Anspruch nehmen können und dies durch das Unionsrecht gedeckt ist. Die Gewährung des Vorsteuerabzuges ist deshalb nicht geschehen, da es der Bf…
…sowie die Beförderung auf ausländischen Durchgangsstrecken, soweit eine durchgehende Abfertigung nach Inlandstarifen erfolgt. Gleiches gilt für eine Güterbeförderungsleistung, wenn der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 ist. (11) Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum…
…Verfahrensgang Mit Antrag vom 21. Februar 2020 beantragte der Beschwerdeführer (Bf.) die Erstattung von Vorsteuern für ausländische Unternehmer aus einer Rechnung in Höhe von 2.300,89 €. Mit Bescheid vom 7. April 2020 wurde der Erstattungsbetrag mit Null Euro festgesetzt und in seiner Begründung…
…2014, rdb.at)]. Die Verpflichtung des Leistungsempfängers zur Einbehaltung und Abfuhr der Umsatzsteuer im Namen und für Rechnung des leistenden Unternehmers lässt die Steuerschuld des ausländischen Unternehmers für die (seine) im Inland ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen unberührt. Die Einbehaltungs- und Abfuhrpflicht des Leistungsempfängers gemäß …
…der Bf., die bei den Kunden in Österreich zum Einsatz kommen, unterliege dem Steuerabzug vom Arbeitslohn. In der abweisenden Beschwerdevorentscheidung vom 1. Juni 2022 führte das Finanzamt begründend aus: "Dementsprechend können lediglich ausländische Unternehmer, die in Österreich der beschränkten Steuerpflicht iSd § 1 Abs. 3 EStG…
…BAO7, § 278, Rz. 4-9) Zu Spruchpunkt III. (Stattgabe) Ausländische Unternehmer, ohne Sitz und Betriebstätte im Inland, haben den Vorsteuerabzug im Rahmen des Erstattungsverfahrens zu beantragen. Dies ist auch im amtlichen Vordruck - wie die Bf. zutreffend verweist - so vorgesehen. Daraus kann eine entsprechende Verpflichtung zur…
…Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird StF: BGBl. Nr. 279/1995, BGBl. II Nr. 416/2001, BGBl. II Nr. 384/2003, BGBl. II Nr. 222/2009, BGBl. II Nr. 174/2010, BGBl. II Nr. 389/2010: Erstattung der Vorsteuerbeträge in einem besonderen Verfahren Berechtigte Unternehmer …
…Unternehmer ist im Drittland ansässig und macht vom vereinfachten Erstattungsverfahren Gebrauch. Der § 3 Abs. 3 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBl 279/1995, lautet: Abs. 3) Der Unternehmer…
…zu beantragen, in dem der Erstattungsanspruch entstanden ist. § 3a Abs. 2 letzter Satz der Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBl. Nr. 279/1995 in der Fassung BGBl. II Nr…
…Demgegenüber sind auch ausländische Unternehmer zur Umsatzsteuer zu veranlagen, wenn sie steuerpflichtige Umsätze im Inland (Österreich) ausgeführt haben. Die Bf. ist als ausländischer Unternehmer in ihrem Sitzstaat zur Umsatzsteuer erfasst. Für den betragsmäßig größten Teil der bekannt gegebenen Umsätze (Verkauf von "leads" an die Firma…
…Lieferers), der die Gegenstände befördert oder versendet. Schaffung eines eigenen Verfahrens für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer, BGBl. Nr. 279/1995 idF BGBl. II Nr. 579/2020: § 1. (1) Die Erstattung der abziehbaren Vorsteuerbeträge an nicht im Inland ansässige Unternehmer, das sind…
…sowie die Beförderung auf ausländischen Durchgangsstrecken, soweit eine durchgehende Abfertigung nach Inlandstarifen erfolgt. Gleiches gilt für eine Güterbeförderungsleistung, wenn der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 ist. (11) Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum…
…Erklärung sanktioniert werden. Die Bf. ging von der Annahme aus, keine Umsätze in Österreich erzielt zu haben und unterließ daher die Einreichung einer Jahreserklärung. Ausländische Unternehmer, ohne Sitz und Betriebstätte im Inland, haben entsprechende Minderungen von Vorsteuern im Rahmen des Erstattungsverfahrens zu berücksichtigen. Dies ist…
…zu Recht mit österr. USt in Rechnung stellt (dh sich nicht auf das günstigere EU-Recht beruft - die VO BGBl. 383/2003 zur Anwendung kommt) und • der ausländische Unternehmer selbst keine (Telekommunikatons-)Dienstleistungen in Österreich erbringt - dh die VO BGBl. II Nr. 383/2003 nicht…