…Wien, über die Beschwerde vom 06.08.2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes B vom 02.07.2012, betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) für die Jahre 2007 und 2008, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die…
…und Entschädigungsverfahren in Bezug auf den Missbrauch von ehemaligen Heimkindern. 4. Bei der Familienbeihilfe handelt es sich um eine grundlegende familiäre finanzielle Leistung, die aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (FLAF) bezahlt wird. In diesen Fonds werden vor allem Beiträge von Dienstgebern auf Basis der Brutto…
…anderem im Abschnitt 46 den Zugang von Ehegatten zum Arbeitsmarkt (in einer bevorzugten Art und Weise in Übereinstimmung mit den in Annex IV umrissenen Verfahren) und in Abschnitt 50 den Ausschluss von Leistungen aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen oder einer Einrichtung mit gleichartigen Funktionen vor…
…betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer, Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag für das Jahr 2008 zu Recht erkannt: Den Beschwerden vom 17.3.2010 wird stattgegeben. Die angefochenen Bescheide werden aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…auch Lehrlinge, deren Bezüge er nicht in die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) einbezog. Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus den unbestritten gebliebenen Feststellungen der Außenprüfung und wird der gegenständlichen Entscheidung zu Grunde gelegt. Gemäß §…
…1) Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer für die Kalenderjahre 2005 bis 2009 2) Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für die Kalenderjahre 2005 bis 2009 3) Festsetzung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für die Jahre 2005 bis 2009 zu…
…Dienstgeberbeitrag für die Jahre 2016 bis 2020, Steuernummer ***1***, zu Recht erkannt: I. Die angefochtenen Bescheide für das Jahr 2017 werden abgeändert: Der Beschwerdeführer wird für Lohnsteuer in der Höhe von 1.125,76 Euro in Anspruch genommen. Der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen wird…
…bis Dezember 2009, Jänner bis Dezember 2010 und Jänner bis Dezember 2011, Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen Jänner bis Dezember 2009, Jänner bis Dezember 2010 und Jänner bis Dezember 2011 und Festsetzung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag Jänner bis Dezember 2009, Jänner bis Dezember…
…Finanzamtes Oststeiermark (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 30. Juli 2019 betreffend Lohnsteuer für die Jahre 2015 und 2016 und betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für das Jahr 2015 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen…
…vom 16. Juli 2018 betreffend Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die Jahre 2013 bis 2016 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133…
…wollte. Offenbar ist der Bf davon ausgegangen, dass es sich bei dem Bescheid über den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und dem Bescheid über den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für das jeweilige Jahr um insgesamt einen Bescheid gehandelt hat. De facto liegen aber zwei Bescheide vor…
…Stadt vom 14. Oktober 2015 betreffend Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die Jahre 2010 bis 2014 zu Recht erkannt: D er Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. 1. a) Der angefochtene Haftungsbescheid vom 14. Oktober 2015 betreffend…
…August 2011 betreffend Haftung und Zahlung von Lohnsteuer sowie die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und des Zuschlages zu diesem Beitrag für die Jahre 2006 bis 2010 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird Folge gegeben. II. Die angefochtenen Bescheide werden ersatzlos aufgehoben…
…März 2001 (zugestellt am 7. März 2001) für den Zeitraum 1. Jänner 1991 bis 31. Dezember 1998 Lohnsteuer zur Haftung und Zahlung vor und setzte den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen entsprechend der damaligen Verwaltungspraxis in Höhe eines Nachzahlungsbetrages fest. Zur Begründung wurde auf den…
…Abgabenbescheiden - jeweils vom 9. Februar 2007 - für die Jahre 2000 und 2001 Lohnsteuer zur Haftung und Zahlung vor und setzte den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen in Form einer Nachzahlung fest. Gegen diese den Dienstgeberbeitrag betreffenden Bescheide wurde fristgerecht Berufung erhoben. Angefochten wurde die Nachforderung…
…März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 6. Feber 2009 betreffend Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für die Jahre 2004 und 2005 in der Sitzung am 24. August 2017 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. II. Die…
…Feber 2009, betreffend Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für die Jahre 2005 bis 2007 in der Sitzung am 24. August 2017 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. II. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. III. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe…
…2004, 2005 und 2006) aufzuheben. b) Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag Gemäß § 43 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) gelten für den Dienstgebereintrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen die Bestimmungen über den Steuerabzug vom Arbeitslohn sinngemäß. Gemäß § 122 Abs. 7 Wirtschaftskammergesetz (WKG) finden die Bestimmungen der …
…Gemäß § 41 Abs 4 lit c FLAG 1967 gehören ua die in § 3 Abs 1 Z 17 EStG 1988 genannten Bezüge nicht zur Beitragsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen. Als Bemessungsgrundlage für den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag gilt die Beitragsgrundlage nach § 41 FLAG 1967 (…
…Lohnsteuer 2011 und 2012) aufzuheben. b) Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag Gemäß § 43 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) gelten für den Dienstgebereintrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen die Bestimmungen über den Steuerabzug vom Arbeitslohn sinngemäß. Gemäß § 122 Abs. 7 Wirtschaftskammergesetz (WKG) finden die Bestimmungen der …