16c. Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, die von begünstigten Rechtsträgern im Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von bis zu 120 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 720…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache BW, Adr, PLZ E, gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 11. Oktober 2013 betreffend Einkommensteuer 2012 (Arbeitnehmerveranlagung), Steuernummer StNr, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in den Beschwerdesachen des AAA, Adresse, gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 4. März 2013 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2011 und betreffend Vorauszahlung an Einkommensteuer für das Jahr 2013 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 19. April 2019 gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr ***FA***) vom 18. März 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 sowie über die Beschwerde vom 28…
§ 7. (1) Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt (abnutzbares Anlagevermögen), sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig verteilt auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzusetzen (lineare Absetzung für Abnutzung). Die…
Die Vertreterin des Finanzamtes erwiderte, dass die Anerkennung von Aufwendungen für die Testinfrastruktur nicht gleichzeitig die Anerkennung von Kosten für private Räumlichkeiten bedingt, weil grundsätzlich auch für anerkannte und im privaten Bereich aufgestellte Standcomputer und andere Arbeitsmittel im privaten Wohnbereich keine Raumkosten steuerlich abgesetzt werden…
…mit selber Post vorgelegten - Gehaltsabrechnungen hervor. Dass gegenständlich ein "klassisches" Dienstverhältnis mit "regulären" Gehaltszahlungen vorlag, resultiert aus nachfolgenden Fakten: So ist in den vorgelegten Abrechnungsunterlagen stets die Rede vom "Gehalt" (und nicht von einer Entschädigung bzw. sonstigen Aufwandsabgeltung); neben dem Gehalt wurden auch Mehrdienstleistungen, bzw…
…1000 km pro Arbeitsmonat vergütet werden würden. Dies sei ein Maximalwert zu Verrechnungszwecken, der die Aufwandsabgeltung kostenmäßig decken soll. Abhängig von der geographisch-topographischen Struktur des jeweiligen Vertriebsgebietes würden von den Kundenberatern auch darüber hinausgehende Fahrleistungen erbracht werden. Beigelegt wurden der Dienstvertrag und die Reisekostenabrechnungen…
…etc. erhält. Hinsichtlich der Höhe des auf erbrachte Leistungen bzw. Aufwandsabgeltung entfallenden Anteils an der Zahlung wurden keine Nachweise erbracht und können diese daher nur im Schätzungswege ermittelt werden. Der Beschwerdeführer hat im Schreiben vom 20. August 2014 ein Monatsfixum in Höhe von [Betrag-2…
Im Schreiben vom 8. Juni 2021 erwiderte die Abgabenbehörde hierzu, die Beschwerdeführerin habe in Ihrem Schreiben vom 13. Mai 2021 mit dem Hinweis "Nachweis Nr. 40" das Deckblatt mit dem Titel "Eingabeplan" vorgelegt. Es gehe dabei um die Errichtung eines Wohnhauses in [...] Ort_B, Zusatz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R, als Vertreter der Richterin R1, in der Beschwerdesache der VVNN, Ortsgemeinde, Ort, vertreten durch Reif und Partner, Rechtsanwälte, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Leoben M vom 12. Dezember 2012 und vom 11. Dezember…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Klara Verhounig, Kalvarienbergstraße 51, 8020 Graz, über die Beschwerde vom 29. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 30. November 2021 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der Dipl.-Ing. ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, vom 11.3.2019, gegen den Bescheid des damaligen Finanzamts Wien 4/5/10, 1030 Wien, Marxergasse 4, vom 13.2.2019, mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. Oktober 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes ***FA-Ort*** vom 2. Oktober 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Berufungssache des Berufungswerbers B, über die als Bescheidbeschwerde zu erledigende Berufung vom 21.09.2011 in der Fassung der Niederschrift vom 17. Juli 2018 und der Schriftsätze vom 04. Juli 2018 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch A.P. gegen die Bescheide des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 17.01.2013 und 03.04.2013 zu Steuernummer 123/4567 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008, 2009 und 2010…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***2***, die Ri sowie die fachkundigen Laienrichter ***3*** und ***4*** in der Beschwerdesache ***5***, vertreten durch ***6***, über die Beschwerde vom 28. Jänner 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes ***10*** vom 27. Jänner 2014 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Name des Richters*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. Jänner 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17, nunmehr Finanzamt Österreich, Dienststelle Wien 8/16/17, vom 8…
Hinsichtlich der mündlichen Vereinbarung betreffend Substanzabgeltung ist kein Datum des Abschlusses bekannt. Es liegen keine Nachweise dafür vor, dass die genannte mündliche Vereinbarung nach außen ausreichend zum Ausdruck gekommen ist. Auch ein eindeutiger, klarer und jeden Zweifel ausschließender Inhalt, kann nicht festgestellt werden, da nicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Koc & Co KG, Kafkasteg 91, 1020 Wien, über die Beschwerde vom 26. August 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 19. August 2020 betreffend…