c) die Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens über das dienende Grundstück gemäß Punkt II. dieses Vertrages über die braun markierte Teilfläche. III. WEITERE ERGÄNZUNGEN Die Parteien vereinbaren weiters folgende Anpassungen des vorgenannten Nutzungsvertrages an die derzeit vorliegende Sach- und Rechtslage. Aus diesem Grunde werden die…
"Es ist davon auszugehen, dass es gerade (auch) die Abfindung von Pensionsanwartschaften ist, die der Gesetzgeber mit dieser Bestimmung begünstigen will. Ein Auslegungsergebnis, das die Abfindung von Pensionsanwartschaften von der Sonderregelung des § 124b Z 53 Satz 3 EStG 1988 ausnehmen würde, würde - wie das Bundesfinanzgericht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch August Proßegger, Fichtenweg 3/1, 5122 Hochburg-Ach, über 1. die Beschwerde vom 3. August 2020 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Bf, über die Beschwerde vom 23.04.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 03.04.2013, betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird im Umfang…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. September 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. September 2025 betreffend Einkommensteuer 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
Österreich hatte aufgrund der innerstaatlichen Bestimmung des § 1 Abs. 1 EStG 1988 in Verbindung mit dem Recht der hier anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen als Ansässigkeitsstaat grundsätzlich das Recht, die nichtselbständigen Einkünfte des Bf's von seiner deutschen Arbeitgeberin bei der Erfassung des Welteinkommens zu berücksichtigen (zum Teil…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R. in der Beschwerdesache N.N. über die Beschwerde vom 4.12.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden Mödling vom 11.11.2016, mit dem der Antrag vom 3.11.2016…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** über die Beschwerde des ***Bf1***, geb. ***1***, wohnhaft in ***2***, vom 10. Juli 2018, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 9. Juli 2018 betreffend Einkommensteuer 2017, zu Recht erkannt: Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 3. Oktober 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 20. September 2012 (St.Nr.: xxx), betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. November 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. RR. in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 18. März 2015, betreffend Einkommensteuer 2013 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Steuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamt Li vom 27.02.2014, Steuernummer 1234567, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Der Einkommensteuerbescheid für 2013 wird wie folgt abgeändert: | Einkommen |…
Bei den oben aufgezählten Belegen (Beleg-Nr 86, 87, 138, 232, 233 und 265) handelt es sich um Artikel, die auf die besonderen Interessen des Beschwerdeführers abstellen. Ein Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit als Arzt besteht nicht. Die angeführten Rechnungsbeträge auf den aufgezählten Belegen können…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RI in der Beschwerdesache VNCD FNAB, StraßeAB, PLZAB WohnortAB, über die Beschwerde vom 09.12.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FaAB vom 05.11.2018, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 zu Recht erkannt…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache XY GmbH u Mitges, Adr, vertreten durch Theiss Puchinger StB und WP GmbH, Wohllebeng 16/6, 1040 Wien gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Koc & Co KG, Kafkasteg 91, 1020 Wien, über die Beschwerde vom 26. August 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 19. August 2020 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. Juni 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 13. Juni 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 zu Recht erkannt: I. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache BW, Adr, PLZ E, gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 11. Oktober 2013 betreffend Einkommensteuer 2012 (Arbeitnehmerveranlagung), Steuernummer StNr, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Profitax Steuerberatungs GmbH, Biberstraße 22, 1010 Wien gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 14. März 2011 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2010…
"Ich bin Kleinunternehmer und daher unecht Steuerbefreit lt. § 6 Abs 1 /27 UStG. Für alle Abgaben und Steuern komme ich selbst auf" Mit Unterfertigung dieser Rechnungen musste selbst einem rechtlich nicht versierten Arbeiter bewusst sein, dass die Aufnahme einer Tätigkeit unter diesen Vorgaben nicht zu…