…diese auch korrekterweise durchgeführt worden. Somit liege ein gesellschaftsrechtlich gedeckter Vorgang vor. Dann bestehe aber auch keine Bereicherung gegenüber den Gläubigern (auch keine Auffüllungsverpflichtung) und somit auch keine Entschuldigung gegenüber den Gläubigern, da nie eine Verschuldung gegenüber den Gläubigern eintreten konnte. Weiters sei es zu…
…1988 erfasst worden. Die Versteuerung der negativen Kapitalkonten könne allerdings nur dann Platz greifen, wenn den Einbringenden künftig keine Auffüllungsverpflichtungen mehr treffen könnten. Die Besteuerung der negativen Kapitalkonten als verdeckte Ausschüttung zusätzlich zur Steuerhängigkeit der negativen Kapitalkonten würde zu einer Doppelbesteuerung führen. Wenn daher bereits…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ER in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch SteuerlVertreter , über die Beschwerde vom 23.08.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 27.07.2016, betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2014 zu Recht erkannt…
| - 166.666,67 | 166.666,67 | 166.666,67 | - 166.666,67 | Dez.09 | Beratungsgebühr | - 166.666,67 | 166.666,67 | 166.666,67 | - 166.666,67 1.10 Eingabe vom 19. Dezember 2024: Zur…
Bei der betrieblichen Kollektivversicherung übernimmt der Versicherer die Gefahrtragung, selbst die Altersvorsorge an den Versicherten (Arbeitnehmer) bei deren Pensionsantritt leisten zu müssen. Der Versicherer übernimmt vom Arbeitgeber =Versicherungsnehmer die Pensionszusage, der Versicherungsnehmer überträgt dafür einen bestimmten Kapitalbetrag (§ 48 PKG und § 18i VAG). Die betriebliche Kollektivversicherung…
Ungeachtet der Frage des Erwerbs des wirtschaftlichen Eigentums an den Geschäftsanteilen an der ***I-GmbH*** durch die Bf. war das dem Beteiligungserwerb zugrunde liegende "Loan Agreement" vom 8. Juli 2009 - wie bereits in Punkt 2.3.2 ausgeführt - als fremdübliches Darlehen anzusehen, dessen Zinsaufwendungen 2012…
Zur weiteren Frage, dass nach den Feststellungen der BP das "Loan Agreement" vom 8. Juli 2009 mit der ***A-BV*** nicht fremdüblich gestaltet sei, da im Prüfungszeitraum weder Zahlungen für Kapital noch für Zinsen erfolgt und auch bei endfälligen Darlehen eine voraussichtliche Rückzahlungsmöglichkeit gegeben sein…
(2) Wenn aus der Urkunde die Art oder Beschaffenheit eines Rechtsgeschäftes oder andere für die Festsetzung der Gebühren bedeutsame Umstände nicht deutlich zu entnehmen sind, so wird bis zum Gegenbeweise der Tatbestand vermutet, der die Gebührenschuld begründet oder die höhere Gebühr zur Folge hat. (3…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Volker Mayer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungs- gesellschaft m.b.H., Wagramer Straße 19, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 1. April 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christian Mathias Themel LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 13. Oktober 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 13. September…
Die relevanten Versicherungskunden gemäß Anlage ./2 geben die Kundenbeziehungen (darin enthalten Adresse, Name und gegebenenfalls Telefonnummer) der ***2*** zum Übertragungsstichtag richtig wider. Die relevanten Versicherungskunden wurden nicht vor dem Übertragungsstichtag durch die ***2*** an einen Dritten veräußert oder sonst zur Nutzung an Dritte überlassen. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den ***Einzelrichter*** über die Beschwerden der ***Bf-AG***, ***Adr***, vertreten durch die Allgemeine Revisions- und Treuhandgesellschaft m. b. H. Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Graz, Brückenkopfgasse 1, 8020 Graz, vom 09.04.2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Dr. Gabriele Krafft und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Gerald Heindl, Mag. Michael Schiller und in der Beschwerdesache Bf. (vormals Bf.alt), Anschrift als Gruppenmitglied und GT, Adresse, als Gruppenträgerin, beide vertreten durch Steuer & Service Steuerberatungs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Günter Wellinger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, gegen die von der belangten Behörde Finanzamt für Großbetriebe zu Steuernummer ***BF1StNr1*** am 11. Mai 2023 ausgefertigten Bescheide über die Festsetzung der Stabilitätsabgabe für die Jahre…
Anteil der Genussscheininhaber am Restbetrag .... entspricht der Mittleren Genussscheinkapitalbindung dividiert durch die Summe aus der Mittleren Genussscheinkapitalbindung und der Mittleren Aktionärskapitalbindung. (13) Der Substanzwertsteigerungsanteil ....errechnet sich aus dem Restbetrag multipliziert mit dem.... Anteil der Genussscheininhaber am Restbetrag..... (5) Eine allfällige Gesellschaftsteuer in Zusammenhang mit der…
verweist darauf, dass die zuletzt dargestellten Ansichten auch der bisher gängigen Praxis entsprochen haben dürften, dass als Abwicklungs-Endvermögen nicht das zur Verteilung kommende Vermögen, sondern die Liquidationsschlussbilanz bewertet mit dem gemeinen Wert herangezogen wurde und zieht daraus den Schluss, dass dies für den Fall…