IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B, vertreten durch Mayrhofer u Partner Steuerberatung, Gmundnerstraße 10, 4861 Schörfling am Attersee , über die Beschwerde vom 16.02.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr vom…
…führte in der Vorhaltsbeantwortung aus, dass es sich bei ihm nicht um eine klassische, reine Außendienstmitarbeitertätigkeit handle. Der Aufgabenbereich sei breiter gestreut. Ein echtes Homeoffice (nicht nur ein Schreibtisch im Wohnzimmer) sei daher unabdingbar und Voraussetzung für die Anstellung gewesen. Er hat für den Beschwerdezeitraum…
…Bf. hat jeweils mehr als die Hälfte seiner Gesamtarbeitszeit im Außendienst zugebracht. Im Mittelpunkt der Außendienstmitarbeitertätigkeit standen der Abschluss von Verträgen im Namen und für Rechnung des Unternehmens sowie die Erbringung von qualifizierten (Beratungs-) Dienstleistungen mit dem Ziel, weitere Dienstleistungen zu verkaufen. Der Bf. hat…
…und ihm daher die günstigsten Verpflegungsmöglichkeiten bekannt sein mussten. Neue Gastronomieverhältnisse wurden trotz Vorhalt nicht bekanntgegeben. Das Ausmaß der Tätigkeit (Verkaufsleitung 70% und Außendienstmitarbeitertätigkeit 30%) ergibt sich ebenso aus den zuletzt vorgelegten Unterlagen. Rechtslage Gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 sind Mehraufwendungen des…
…waren. Herr K. nutzte einen Arbeitsplatz in seiner eigenen Wohnung, Wien1. Die mit der Außendienstmitarbeitertätigkeit zusammenhängenden Kosten seien ersetzt worden. Die Angabe der Adresse Wien2 diente auf Bitten von Herrn K. lediglich als Briefkastenadresse. Der Bf. seien zu keiner Zeit Räume zur Verfügung gestanden, in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Richterin über die Beschwerde des Bf., Adresse , gegen den Bescheid des Finanzamt Grieskirchen Wels vom 4.11.2014, betreffend Einkommensteuer 2013 (Arbeitnehmerveranlagung), StNr. xy zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin DSW in der Beschwerdesache AA, vertreten durch ECA Mag. Pichler Wirtschaftstreuhand GmbH, Stampfergasse 489/2, 5541 Altenmarkt gegen die Bescheide des FA CC vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. gegen die Bescheide des Finanzamtes M. 1/23, vom 02. August 2012, betreffend Einkommensteuer 2010 und 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf über die Beschwerde vom 22.02.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 27.01.2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2015 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Andreas Stanek in der Beschwerdesache des Bf., vertreten durch CONSULTATIO Revision und Treuhand Steuerberatung GmbH & Co KG, Karl-Waldbrunner-Platz 1, 1210 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 21. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 28. November 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***BE*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Oktober 2012 gegen die Bescheide betreffend Einkommensteuer 2007 - 2011 des Finanzamtes Baden Mödling vom 22. Oktober 2012 zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Maga. NG in der Beschwerdesache HR, Straße, Ort, vertreten durch die Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG Mag. STB, Straße1, Ort, gegen den Bescheid des Finanzamtes AC vom 24. Mai 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011…