IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ACHLEITNER + PARTNER Steuerberatung GmbH, Hans Hatschek-Straße 19-23, 4840 Vöcklabruck, über die Beschwerde vom 7. Juni 2017 gegen den Feststellungsbescheid 2015 des Finanzamtes Linz vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. W in der Beschwerdesache des Bf. , Gde X , K-Straße-xx , gegen den Bescheid des Finanzamtes Y , Gd Y , H-Straße-yy , vom 12. November 2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2014 zu…
…diesen Bescheid wurde die beim Finanzamt am 6.12.2016 eingelangte Beschwerde vom 4.12.2016 mit folgender Begründung erhoben: "Im Jahr 2005 konnte ein Strafgefangener ... eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen. (GZ. RV/1584-W/04 Die Arbeitsvergütung der Strafgefangenen nach § 52 des Strafvollzugsgesetzes, BGBI 144/1969…
…das Jahr 2011 abgewiesen wurde, den Beschluss: Das Bundesfinanzgericht stellt gemäß Art. 140 Abs. 1 Z 1 lit. a B-VG an den Verfassungsgerichtshof den ANTRAG, der Verfassungsgerichtshof möge die Wortfolge "Arbeitsvergütungen und Geldbelohnungen gemäß §§ 51 bis 55 des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. Nr 144/1969" in…
…Ortskräften (§ 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes - Statut, BGBl. I Nr. 129/1999) aus ihrer Verwendung an einem bestimmten Dienstort im Ausland. 31. Arbeitsvergütungen und Geldbelohnungen gemäß §§ 51 bis 55 des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. Nr. 144/1969. 32. Die einem…
…Ortskräften (§ 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes - Statut, BGBl. I Nr. 129/1999) aus ihrer Verwendung an einem bestimmten Dienstort im Ausland. 31. Arbeitsvergütungen und Geldbelohnungen gemäß §§ 51 bis 55 des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. Nr. 144/1969. 32. Die einem…
…des fremdüblichen Entgeltverzichtes in seiner Eigenschaft als Alleingesellschafter (bis 1/2021 und danach 75%-Mehrheitsgesellschafter) erhalten hat. Diese Tatsache ist durch Schätzung zu ermitteln. Die ab März 2020 im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung geleisteten Arbeitsvergütungen und die Qualifikation der Arbeitsleistung des Bf. lassen keinen Zweifel…
…20.08.2002, BGBl. III Nr. 182/2002 (DBA) steht Österreich für die bezogenen Arbeitsvergütungen das Besteuerungsrecht zu. Gemäß Art 7 Abs 2 VERORDNUNG (EWG) Nr 1612/68 DES RATES vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft, EU-ABl Nr…
…Kommanditisten bedeutet, dass die Gehaltszahlungen ein Teil des Gewinnes aus Gewerbebetrieb sind. Auch wenn das Rechtsverhältnis, aufgrund dessen der Kommanditist gegenüber der KG tätig wird, zivilrechtlich (oder sozialversicherungsrechtlich) als Arbeitsverhältnis anzusehen ist, führen die Arbeitsvergütungen nicht zu Einkünften aus einem Dienstverhältnis i. S. d. § 25…
…sei es, dass sie die Vergütungen unmittelbar dem betreffenden Arbeitnehmer auszahle, sei es, dass eine andere Person für sie mit diesen Arbeitsvergütungen in Vorlage trete. Die Vergütung dürfe hierbei grundsätzlich nicht Preisbestandteil für eine Lieferung oder Werkleistung sein. Zu dieser Kostentragung müsste noch hinzutreten, dass…
In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass zwar die Abgabenbehörde grundsätzlich die Feststellungslast für alle Tatsachen, die vorliegen müssen, um einen Abgabenspruch geltend machen zu können, trifft, doch befreit dies die Partei nicht von der Verpflichtung, ihrerseits zur Klärung des maßgebenden Sachverhaltes beizutragen und die für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Vertr., über die Beschwerde vom 05.06.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 04.06.2012, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Profitax Steuerberatungs GmbH, Biberstraße 22, 1010 Wien gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 14. März 2011 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2010…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr.Bf., vertreten durch SRT Wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsges. & Co KG, Breitenfelder Gasse 7, 1080 Wien, über die Beschwerde vom 08. Mai 2008 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA, in Vertretung des Leiters der Gerichtsabteilung 3001, in der Beschwerdesache des Herrn Bf., über die Berufung (jetzt: Beschwerde) vom 22. Mai 2006, gerichtet gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20 vom 29. März…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache BF, Adresse (vormals Adresse2), vertreten durch Steuerberatung Kohl GmbH, Baumschulgasse 5, 8230 Hartberg, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 9. März 2010, betreffend Einkommensteuer 2007 zu…
§ 67 Abs. 6 EStG 1988 lautet auszugsweise: "Sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von BV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume), sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***stV***, Rechtsanwalt in ***stV-Adr***, über die Beschwerde vom 30. November 2012 gegen den Bescheid des ***FA Wien*** vom 30. Oktober 2012 betreffend Einkommensteuer 2008, Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch die Richterin N.N. in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Finanzamtes X. (FA) vom 08.03.2013 betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: Die Berufung wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Ursula Strobl, Berchtesgadner Straße 3, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 20. Oktober 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land, nunmehr des Finanzamtes Österreich…