IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Maria Grohe in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 22. März 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 15. März 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Siegfried Fenz in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. März 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 2. März 2022 betreffend Familienbeihilfe 04.2021-10.2022 SVNR.: ***Nr.*** zu…
…Wochengeldbezug, Sonderfall 28.05.2013 - 17.09.2013 Wiener Gebietskrankenkasse Beitragsgrundlage für Arbeitslosenbezug 01.01.2013 - 01.01.2013 Wiener Gebietskrankenkasse Beitragsgrundlage für Wochengeldbezug 01.01.2013 - 01.01.2013 Wiener Gebietskrankenkasse Arbeiterin 02.11.2011 - 30.11.2011 Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft KV-PflVers…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache Bf_Adresse_1 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 13.03.2014, betreffend Einkommensteuer 2012 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: 1. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. 2. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der…
…Frage, ob eine Umrechnung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb auf Grund des Bezuges von Arbeitslosengeld zu erfolgen hat. Dieser Frage liegt folgendes Verwaltungsgeschehen zu Grunde: Der Bf erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Land- und Forstwirtschaft und war im Jahr 2018 mehrmals Empfänger von Arbeitslosenbezügen und Krankengeld…
…Sozialplanes der S AG sowie darüber hinaus aus einem Angestelltenverhältnis 14x 200,00 € als geringfügig Beschäftigter und erhielt außerdem vom 1.1.2011 bis 9.5.2011 Arbeitslosenbezüge. Das Finanzamt rechnete im Einkommensteuerbescheid 2011 vom 2.10.2015 die vom Beschwerdeführer erhaltenen Bezüge gemäß …
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (ab 1.1.2014 Beschwerdeführer; in der Folge: Bf.) erhielt im Streitjahr neben Arbeitslosenbezügen auch (Aktiv-)Bezüge von einem Schweizer Personalvermittlungsunternehmen ( A , CH ). Mit Einkommensteuerbescheid vom 14. Oktober 2011 wurde der Bf. zur…
…Einkommensteuerveranlagung für das Jahres 2011 erklärte der Bf. seine Bezüge aus nichtselbständiger Tätigkeit und gewerbliche Tätigkeit sowie erhaltene Arbeitslosenbezüge. Das Finanzamt begründete die Abweisung der Beschwerde vom 17.1.2013 bezüglich Durchschnittsteuersatz und Kontrollrechnung wie folgt: "Der Stpfl. begründete sein Dienstverhältnis mit der E.GmbH…
…Beschwerdeführer (Bf.) gab für das Jahr 2010 eine Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung ab. Das Finanzamt erließ auf Basis dieser Erklärung, der von drei Arbeitgebern übermittelten Lohnzettel und der Arbeitslosenbezüge einen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2010, der eine Nachforderung von € 1.143,91 ergab. Der Bf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. A in der Beschwerdesache Bf, Anschrift, gegen den Bescheid des Finanzamt Innsbruck vom 17.02.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
…der Sozialversicherungsdaten (Stand 9./15.1.2018) war die Bf bis Ende Jänner 2017 Angestellte der Fa. X-GmbH und von März bis Mai 2017 arbeitssuchend mit Arbeitslosenbezug. Der Sohn war von 8.8.- 23.9.2011 als Angestellter, von 2.1.- 28.2.2013…
…Verhalten erst in den Folgejahren (2019ff) verwirklicht werden. Der Beschwerdeführer hat zudem dem Arbeitsmarktservice Österreich ausdrücklich seine Einkünfte in Liechtenstein dargelegt, sodass aus dem Arbeitslosenbezug auch keine Abgabenhinterziehung abgeleitet werden kann. Zusammenfassend ist auszuführen, dass die gegebene Aktenlage keinen Vorsatz iSd § 33 FinStrG begründen kann…
…finden sich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iHv EUR 124.221,39 (laufende Gehaltszahlung EUR 12.160.83, eine Karenzentschädigung vom ehemaligen Arbeitgeber **K** iHv EUR 100.000,00 und Arbeitslosenbezüge [aufgrund der Kontrollrechnung nach § 3 Abs 2 EStG anzusetzende Einkünfte] iHv EUR 13.295,56…
…in Österreich aufgehalten. Auch während der "Zeiten der Arbeitslosigkeit" sei man verpflichtet, "sich von Montag-Freitag in der Schweiz aufzuhalten, da sonst der Arbeitslosenbezug gestrichen" werde. Da er in Österreich keine Einkünfte bezogen habe, stehe das Besteuerungsrecht zur Gänze der Schweiz zu. Für das Beschwerdejahr…
…der Fa. XYZ AG in G in der Schweiz beschäftigt. Nach dortigem Dienstaustritt hat Herr Bf nach zwei monatigem Arbeitslosenbezug mit Jänner 2016 wieder bei einem österreichischen Dienstgeber begonnen zu arbeiten. Mit Austritt aus seinem Schweizer Dienstverhältnis wurden die angesparten obligatorischen betrieblichen Pensionsbeiträge (2. Säule…
…Säule | 49.801,10 | 45.935,09 | | Arbeitslosenbezug | | 15.114,37 | 312 | Abzüge Sozialversicherung | -657,00 | -606,00 | | VGKK | | -641,82 | | Sonderausgaben | | -7.420,00 | Bei…
…Trotz Verlängerung des Vertrags wurde (der Bf.) arbeitgeberseitig und unvorhergesehen mit 31.09.2013 gekündigt. Somit ist der in der Bescheidbegründung angeführte Arbeitslosenbezug (des Bf.) als vorübergehendes Übel anzusehen. Der Wille (des Bf.) war es weiterhin in China tätig zu bleiben und nicht nach Österreich…
…einen Jahresbetrag umzurechnen (§ 3 Abs. 2 EStG 1988). Die Bf. bezog im Zeitraum vom 01.01.2016 - 31.07.2016 neben Einkünften aus einer geringfügigen Beschäftigung von der ***Universität*** (2.753,66 Euro) Arbeitslosenbezüge gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 (Weiterbildungsgeld…
…19 DBA-Schweiz hätte der Ansässigkeitsstaat Österreich gemäß Artikel 23 Z 2 das Besteuerungsrecht unter Anrechnung der Schweizer Steuer. Die schweizerischen Arbeitslosenbezüge seien vielmehr unter die Einkünfte nach Artikel 21 DBA-Schweiz zu subsumieren. Das habe kürzlich das Bundesfinanzgericht im Erkenntnis vom 11.2.2020…
…Grund der Pandemie ergab sich im Jahr 2020 eine kurzfristige Unterbrechung des bestehenden Dienstverhältnisses. Im Steuerbescheid wurde daher aus diesem Grund der Jahresbezug unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehaltes für die Zeit des Arbeitslosenbezuges besteuert. Offensichtlich wurde dabei auch die ganzjährige Witwenrente in die Bezugsumrechnung mit einbezogen…