… 66 VAG 2016, Sparkassenstiftungen gemäß § 27a SpG, Unternehmenszweckförderungsstiftungen gemäß § 4d Abs. 1 EStG 1988, Arbeitnehmerförderungsstiftungen gemäß § 4d Abs. 2 EStG 1988 und Belegschafts- und Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen gemäß § 4d Abs. 3 und 4 EStG 1988 stets den Begünstigtenkreis; cc) die Mitglieder des Stiftungsvorstands; dd) sowie jede sonstige…
… 66 VAG 2016, Sparkassenstiftungen gemäß § 27a SpG, Unternehmenszweckförderungsstiftungen gemäß § 4d Abs. 1 EStG 1988, Arbeitnehmerförderungsstiftungen gemäß § 4d Abs. 2 EStG 1988 und Belegschafts- und Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen gemäß § 4d Abs. 3 und 4 EStG 1988 stets den Begünstigtenkreis; cc) die Mitglieder des Stiftungsvorstands; dd) sowie jede sonstige…
…vom Dienstgeber abhängige Tätigkeit. Ich bin also meinem Arbeitgeber auch weisungsgebunden. Die Zuwendungen im Rahmen von Arbeitnehmerförderungsstiftungen gelten als unselbständige Arbeit. Ich betone nochmals, dass ich die gleichen Arbeiten wie andere Lehrlinge im Betrieb mache oder darauf eingeschult werde. Auch werde ich vom 14.11…
… 66 VAG 2016, Sparkassenstiftungen gemäß § 27a SpG, Unternehmenszweckförderungsstiftungen gemäß § 4d Abs. 1 EStG 1988, Arbeitnehmerförderungsstiftungen gemäß § 4d Abs. 2 EStG 1988 und Belegschafts- und Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen gemäß § 4d Abs. 3 und 4 EStG 1988 stets den Begünstigtenkreis; cc) die Mitglieder des Stiftungsvorstands; dd) sowie jede sonstige…
…13. November 2017 wurde unter Punkt "7. Stiftungsausschüttung" (zusammengefasst) dargelegt, dass bzw. aus welchen Gründen im ggstdl. Fall keine Arbeitnehmerförderungsstiftung iSd § 4 Abs. 11 Z 1 lit. b EStG 1988 vorliege und die Befreiungsbestimmung des § 26 Z 8 EStG 1988 nicht zum Tragen komme. Weiters…
…11 EStG 1988). Da die Zuwendungen des Arbeitgebers als Stifter einer betrieblichen Arbeitnehmerförderungsstiftung in bestimmten Grenzen als betrieblicher Sozialaufwand und damit als Arbeitslohn im weiteren Sinn abzugsfähig sind, werden die Zuflüsse aus der Stiftung an die begünstigten Arbeitnehmer und deren Angehörige in den Kreis der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ri in der Beschwerdesache der Firma Bf., Adr1, vertreten durch StB-GmbH, Adr2, gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 13. April 2012, betreffend Haftung gem. § 82 EStG 1988 für die Einbehaltung und Abfuhr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Katharina Deutsch LL.M. in der Beschwerdesache RA ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 20. August 2015 gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_A, vertreten durch Streuerberater_A Anschrift_B, über die Beschwerde vom 8. Februar 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 6. Februar 2023 betreffend Einkommensteuer für das Jahr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache der Bfin , über die Berufung (jetzt: Beschwerde) vom 11. März 2011, gerichtet gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 14. Februar 2011, betreffend die Festsetzung von Lohnsteuer gemäß § 202 BAO…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Bf, über die Beschwerde vom 9.12.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 25.11.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch "CURA" Treuhand- und Revisionsgesellschaft m.b.H., Gumpendorfer Straße 26, 1060 Wien, über die Beschwerde vom 22.06.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache der Bf über die Beschwerden vom 21.05.2010 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 10.05.2010 betreffend Haftung für Lohnsteuer und die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages…
Nach Ansicht des FAG trifft Bruckner in seinem Artikel, entgegen der Interpretation des geprüften Unternehmens, keine Aussagen zur Behandlung zukünftiger, zum jeweiligen Rückstellungsberechnungszeitpunkt noch nicht erfolgter Bezugserhöhungen. Seine Berechnungsmodelle gehen ausschließlich von dem zum jeweiligen Berechnungszeitpunkt aktuellen Bezug aus. Er beschäftigt sich ausschließlich mit den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr. gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 29. September 2011, betreffend Einkommensteuer 2010 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Elisabeth Traxler über die Beschwerde der Bf., vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, vom 25. Oktober 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 18…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Patrick Brandstetter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Kudlichstraße 41, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 19. Oktober 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 5. Oktober…