…Betriebsausgaben sind. Nach dieser Regelung muss es sich für einen Betriebsausgabenabzug entweder um eine Unternehmenszweckförderungsstiftung, eine Arbeitnehmerförderungsstiftung oder eine Belegschaftsbeteiligungsstiftung handeln. Im Beschwerdefall liegen keinerlei Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Arbeitnehmerförderungsstiftung bzw. einer Belegschaftsbeteiligungsstiftung vor. Um die Voraussetzungen für eine Unternehmenszweckförderungsstiftung zu erfüllen, muss die…
…werden. (Anm.: Z 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 22/2012) (11) Für Zuwendungen an und von Privatstiftungen gilt folgendes: 1. Zuwendungen an betriebliche Privatstiftungen (Unternehmenszweckförderungsstiftung, Arbeitnehmerförderungsstiftung, Belegschaftsbeteiligungsstiftung, Mitarbeiterbeteiligungsstiftung) sind nach Maßgabe des § 4d Betriebsausgaben. 2. a) Zuwendungen von Privatstiftungen sind mit dem Betrag anzusetzen…
…werden. (Anm.: Z 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 22/2012) (11) Für Zuwendungen an und von Privatstiftungen gilt folgendes: 1. Zuwendungen an betriebliche Privatstiftungen (Unternehmenszweckförderungsstiftung, Arbeitnehmerförderungsstiftung, Belegschaftsbeteiligungsstiftung, Mitarbeiterbeteiligungsstiftung) sind nach Maßgabe des § 4d Betriebsausgaben. 2. a) Zuwendungen von Privatstiftungen sind mit dem Betrag anzusetzen…
…13. November 2017 wurde unter Punkt "7. Stiftungsausschüttung" (zusammengefasst) dargelegt, dass bzw. aus welchen Gründen im ggstdl. Fall keine Arbeitnehmerförderungsstiftung iSd § 4 Abs. 11 Z 1 lit. b EStG 1988 vorliege und die Befreiungsbestimmung des § 26 Z 8 EStG 1988 nicht zum Tragen komme. Weiters…
…11 EStG 1988). Da die Zuwendungen des Arbeitgebers als Stifter einer betrieblichen Arbeitnehmerförderungsstiftung in bestimmten Grenzen als betrieblicher Sozialaufwand und damit als Arbeitslohn im weiteren Sinn abzugsfähig sind, werden die Zuflüsse aus der Stiftung an die begünstigten Arbeitnehmer und deren Angehörige in den Kreis der…
… 66 VAG 2016, Sparkassenstiftungen gemäß § 27a SpG, Unternehmenszweckförderungsstiftungen gemäß § 4d Abs. 1 EStG 1988, Arbeitnehmerförderungsstiftungen gemäß § 4d Abs. 2 EStG 1988 und Belegschafts- und Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen gemäß § 4d Abs. 3 und 4 EStG 1988 stets den Begünstigtenkreis; cc) die Mitglieder des Stiftungsvorstands; dd) sowie jede sonstige…
… 66 VAG 2016, Sparkassenstiftungen gemäß § 27a SpG, Unternehmenszweckförderungsstiftungen gemäß § 4d Abs. 1 EStG 1988, Arbeitnehmerförderungsstiftungen gemäß § 4d Abs. 2 EStG 1988 und Belegschafts- und Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen gemäß § 4d Abs. 3 und 4 EStG 1988 stets den Begünstigtenkreis; cc) die Mitglieder des Stiftungsvorstands; dd) sowie jede sonstige…
…vom Dienstgeber abhängige Tätigkeit. Ich bin also meinem Arbeitgeber auch weisungsgebunden. Die Zuwendungen im Rahmen von Arbeitnehmerförderungsstiftungen gelten als unselbständige Arbeit. Ich betone nochmals, dass ich die gleichen Arbeiten wie andere Lehrlinge im Betrieb mache oder darauf eingeschult werde. Auch werde ich vom 14.11…
… 66 VAG 2016, Sparkassenstiftungen gemäß § 27a SpG, Unternehmenszweckförderungsstiftungen gemäß § 4d Abs. 1 EStG 1988, Arbeitnehmerförderungsstiftungen gemäß § 4d Abs. 2 EStG 1988 und Belegschafts- und Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen gemäß § 4d Abs. 3 und 4 EStG 1988 stets den Begünstigtenkreis; cc) die Mitglieder des Stiftungsvorstands; dd) sowie jede sonstige…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache der Bfin , über die Berufung (jetzt: Beschwerde) vom 11. März 2011, gerichtet gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 14. Februar 2011, betreffend die Festsetzung von Lohnsteuer gemäß § 202 BAO…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache der Bf über die Beschwerden vom 21.05.2010 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 10.05.2010 betreffend Haftung für Lohnsteuer und die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 19. Jänner 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21. Dezember 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des AAA, Adresse, gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 25. Jänner 2010, betreffend Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe für die Jahre 2005 bis 2007 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Bf, über die Beschwerde vom 9.12.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 25.11.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde des Bf., W., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 21. Februar 2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ri in der Beschwerdesache der Firma Bf., Adr1, vertreten durch StB-GmbH, Adr2, gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 13. April 2012, betreffend Haftung gem. § 82 EStG 1988 für die Einbehaltung und Abfuhr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B gegen den Bescheid des FA X vom 27.09.2012, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_A, vertreten durch Streuerberater_A Anschrift_B, über die Beschwerde vom 8. Februar 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 6. Februar 2023 betreffend Einkommensteuer für das Jahr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache über die Beschwerde vom 4. November 2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt datiert vom 10. Oktober 2016, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch V., hinsichtlich der Beschwerde vom 25. Oktober 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 29. August 2011 über die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und…