IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde (vormals Berufung) des A**** B****, Adr-Bf****, vertreten durch Ernst & Young StB- und WP GmbH, 1220 Wien, Wagramer Straße 19, gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt betreffend…
…2 lit. b DBA-Deutschland bei Arbeitnehmerentsendungen zwischen international verbundenen Unternehmen auf den wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff abstelle. Der österreichische Arbeitgeber habe daher eine Lohnzettelberichtigung für das Jahr 2009 durchgeführt und an das Betriebsstättenfinanzamt übermittelt. Die aliquoten auf die deutschen Arbeitstage entfallenden Bezüge seien im Auslandslohnzettel als…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling, betreffend Einkommensteuer 2009 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) eine Revision unzulässig. Entscheidungsgründe A) Sachverhalt und Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (Bf.) war im Streitjahr 2013 für seinen spanischen Arbeitgeber X, im Rahmen einer Arbeitnehmerentsendung während 148 Tagen bei dessen österreichischer Tochtergesellschaft Y tätig. Der Bf. hat dabei in…
…Strittig im Verfahren ist, ob bei einer Arbeitnehmerentsendung an eine kroatische Tochtergesellschaft dem Ansässigkeits- (Österreich) oder dem Tätigkeitsstaat (Kroatien) das Besteuerungsrecht zukommt. Die belangte Behörde verweist auf den Sachverhalt des Veranlagungsjahres 2009 und die dazu ergangene UFS-Entscheidung (20.6.2012, RV/3591-W/11…
…Stöger, EUV/AEUV Art 57 AEUV). Der Europäische Gerichtshof leitete in der Rs Maksimovic die Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit aus dem Umstand ab, dass eine Strafnorm, die im Rahmen einer Arbeitnehmerentsendung die Verpflichtung vorsieht, im Aufnahmemitgliedstaat bestimmte Arbeits- und Sozialunterlagen zu erstellen bzw. zu führen, für…
…Verhältnis der Anwesenheitstage in Österreich und Südafrika entsprechen. Das Gesamtbild der hier vorliegenden Verhältnisse spricht somit nicht für eine Einbindung des Bf in ein anderes Unternehmen oder in einen anderen wirtschaftlichen Arbeitgeber im Rahmen einer Arbeitnehmerentsendung. Es wäre damit für den Bf auch nichts gewonnen…
…2009/13/0031, ist die österreichische Gesellschaft daher als wirtschaftlicher Arbeitgeber im abkommensrechtlichen Sinne anzusehen. Daraus folgt, dass die Vergütungen aus der Arbeitnehmerentsendung im Tätigkeitsstaat Österreich zu besteuern sind, wobei die Dauer des Aufenthaltes im Tätigkeitsstaat ohne Belang ist. Sofern der Bf. die Verletzung des…
…Behandlung des Arbeitslohnes nach den Doppelbesteuerungsabkommen" des deutschen BMF vom 14.09.2006 beigelegt. Hiezu wurde erläuternd Folgendes angemerkt: "Unter Punkt 4.3.3 wird auf Arbeitnehmerentsendungen zwischen international verbundenen Unternehmen eingegangen. Punkt 4.3.3.2 umfasst eine Vereinfachungsregelung: Bei einer Entsendung von nicht…
…abzüglich der vom Arbeitgeber ermittelten "hypotax" beziffert den vereinbarten Nettolohn. Im Gegenzug verpflichtet sich der deutsche Arbeitgeber, die in Österreich anfallenden Einkommensteuern des Arbeitnehmers zu tragen (vgl. Rüdiger Bock, Hypotax-Vereinbarungen bei Arbeitnehmerentsendung, dt. Steueranwaltsmagazin 6/2007, S. 202ff). Regelmäßig kann der endgültige Betrag einer …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, Adr, über die Beschwerde vom 17.12.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 23.11.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling, betreffend Einkommensteuer 2009 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA, in Vertretung des Leiters der Gerichtsabteilung 3001, in der Beschwerdesache des BF, Polen, gegen die Bescheide des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 26. November 2013, betreffend die Abweisung der Anträge auf Gewährung der Familienbeihilfe…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache der Bf vertreten durch die Steirische Wirtschaftstreuhand GmbH & CoKG, 8010 Graz, Leonhardstraße 109, betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988, Vorschreibung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Säumniszuschlag…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Karl Zepitsch in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch A, gegen den Bescheid des Finanzamtes B vom 30. Juni 2009, betreffend Einkommensteuer für das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch CURA Treuhand- und Revisionsgesellschaft M.B.H., Gumpendorfer Straße 26, 1060 Wien, gegen die Bescheide des FA Wien 1/23 vom 1. Mai 2009 betreffend Dienstgeberbeitrag zum…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch EHC Wirtschaftstreuhand- gesellschaft m.b.H., Schulgasse 10, 2000 Stockerau, über die Beschwerde vom 13. April 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 5…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Andreas Stanek in der Beschwerdesache des Bf., Deutschland, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 11. Oktober 2013, betreffend Einkommensteuer 2012 - Abweisung der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung - zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache N.N., Adresse1, vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Wagramer Straße 19, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 22. Jänner 2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Elisabeth Traxler über die Beschwerde der Bf., vom 3. November 2008, gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 6. Oktober 2008 für die Kalenderjahre 2002-2005 zu Recht erkannt…