…zinsbegünstigtes Arbeitnehmerdarlehen zur Finanzierung ihres Eigenheims aufgenommen und seither dafür jedes Jahr aufgrund der Meldung ihres Arbeitgebers die Zinsersparnis als laufenden Bezug bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit versteuert. Aufgrund des nunmehr gesunkene Zinsniveaus hat die Beschwerdeführerin den Eindruck, dass das zinsbegünstigten Arbeitnehmerdarlehen nunmehr…
…zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer hat von seiner Arbeitgeberin (***1*** ***2*** ***3*** AG) ein verbilligtes Arbeitnehmerdarlehen erhalten. Im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2020 vom 30.07.2021 hat das Finanzamt Österreich dem Beschwerdeführer für die Zinsersparnis einen Sachbebzug gemäß § 5 Sachbezugswertverordnung in Höhe von…
…bis zum 31.12.2021 vereinbart. Die Rückzahlung erfolgt mit zukünftigen Provisionsansprüchen sowie aus den zukünftigen Erbschaftsansprüchen. Die Verzinsung wird in Höhe von 1 % p.a. vereinbart. Sollte sich der Zinssatz für den Sachbezug für zinsfreie Arbeitnehmerdarlehen ändern, wird die Verzinsung angepasst. Wien, am 30…
…in den Bilanzen laut den GF-Verrechnungskonten zu Gunsten des nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers wird ausschließlich dessen Gesellschaftersphäre zugewiesen und wird nicht als Arbeitnehmerdarlehen gegenüber der Gesellschaft (Arbeitgeberin) gewertet. In Streit steht im gegenständlichen Fall einerseits die steuerrechtliche Qualifikation der Einkünfte des GF der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B gegen den Bescheid des FA X vom 27.09.2012, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B gegen den Bescheid des FA Linz vom 07.03.2011, betreffend Einkommensteuer 2010 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache G-GmbH, vertreten durch DDr. Hawel Wirtschaftstreuhand, Michael-Wals-Gasse 37, 5020 Salzburg gegen die Haftungsbescheide des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Lohnsteuer sowie gegen die Festsetzungsbescheide betreffend Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Josef Zwilling in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch wertvoll Steuerberatung GmbH & Co KG, Zeller Straße 2, 5730 Mittersill, über die Beschwerde vom 9. Juni 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann…
Mit Amendment Nr. 1 vom 6. Mai 2011 (s. Beschwerde, Anlage 6) wurde der Darlehensbetrag von EUR 11.920.000 auf EUR 50.000.000 erhöht, eine Verzinsung von EURIBOR + 2,0533% und eine Fälligkeit bis 15. Dezember 2015 vereinbart. Dieses Amendment Nr. 1 vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache der Bf über die Beschwerden vom 21.05.2010 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 10.05.2010 betreffend Haftung für Lohnsteuer und die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch V.; Beschwerde vom 31. August 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 28. Februar 2011 betreffend Haftung des Arbeitgebers für die Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer gemäß § 82 EStG 1988…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache A., vertreten durch V.; Beschwerde vom 2. Dezember 2009 gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes X. vom 22. Oktober 2009…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Elisabeth Traxler in der Beschwerdesache Bf. gegen die Bescheide des Finanzamt Wien 1/23 vom 15. Juni 2010, betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer für die Kalenderjahre 2005, 2006 und 2007 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde der Mag. (FH) Bf., Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 22.7.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ACHLEITNER + PARTNER Steuerberatung GmbH, Hans Hatschek-Straße 19-23, 4840 Vöcklabruck, über die Beschwerde vom 7. Juni 2017 gegen den Feststellungsbescheid 2015 des Finanzamtes Linz vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Dr. Christine Smolle und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Elisabeth Traxler, Mag. Gertraud Lunzer und Mag. Petra-Maria Ibounig über die Beschwerde des Bf., Ort, vertreten durch TPA Steuerberatung GmbH, Praterstr 62-64, 1020 Wien, vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_A, vertreten durch Streuerberater_A Anschrift_B, über die Beschwerde vom 8. Februar 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 6. Februar 2023 betreffend Einkommensteuer für das Jahr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr., gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 28.10.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 5. Juli 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 2. Juli 2025 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2024, Steuernummer…