…nicht einzubeziehen. Dabei sind Stiegenhäuser und Gänge jene Flächen, die nicht in einem Wohnverband liegen. Der Gang ist der Weg vom Stiegenhaus bis zum Wohnungseingang. Bei der Bewertung des bebauten Grundstückes (Mietwohngrundstück) ist gemäß § 53 Abs. 5 BewG die „nutzbare Fläche“ zu ermitteln. Die Definition…
…erfolgte am 19. Dezember 2006. Die Übergabe und Übernahme der Liegenschaftsanteile durch die Käufer erfolgte gemäß Punkt IV. des jeweiligen Kaufvertrages bei beidseitiger Vertragsunterfertigung. Die Liegenschaftsanteile waren den Interessenten mit dem Ziel angeboten worden, gemeinschaftlich eine Sanierung des Objektes und eine anschließende langfristige Vermietung durchzuführen…
…Aktiven und Passiven auf den verbleibenden Gesellschafter über. Das bisherige Gesamthandeigentum an der Gesellschaft wird dadurch Eigentum in der Hand des Übernehmers. Dies führt zu einer Gesamtrechtsnachfolge des Übernehmers im Wege der Anwachsung. Dies gilt auch für Liegenschaftseigentum, weshalb es in diesem Fall keines besonderen…
…nicht einzubeziehen. Dabei sind Stiegenhäuser und Gänge jene Flächen, die nicht in einem Wohnverband liegen. Der Gang ist der Weg vom Stiegenhaus bis zum Wohnungseingang. Bei der Bewertung des bebauten Grundstückes (Mietwohngrundstück) ist gemäß § 53 Abs. 5 BewG die „nutzbare Fläche“ zu ermitteln. Die Definition…
…beträgt die nutzbare Fläche 1.430,28 m². 2. Beweiserhebung Beweis wurde erhoben durch Einsichtnahme in die elektronisch übermittelten Aktenteile des Einheitswertaktes Steuernummer des Finanzamtes A sowie das glaubhafte Vorbringen des Bf.. 3. Rechtslage Gemäß § 53 Abs. 1 Bewertungsgesetz 1955 (BewG) ist bei der Bewertung…
…02.09.2009, 2005/15/0031). Gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO idF des FVwGG 2012, BGBl. I 2013/14 (gültig seit 01. Jänner 2014) kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder…
…K., M gegen den Feststellungsbescheid ab 1. Jänner 2012 des FA St. Veit Wolfsberg vom 04.05.2012, betreffend Zurechnungsfortschreibung gemäß § 21 Abs. 4 BewG, Grundbesitz KG 1 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Ausschluss von Maschinen bzw. zu einer Betriebsanlage gehörige Vorrichtungen aus der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer Bei den von der belangten Behörde in die Bemessungsgrundlage für die GrESt im gegenständlichen Bescheid vom 22. September 2011 mit einbezogenen Betriebsvorrichtungen handelt es sich gemäß § 2 Abs. 1 Z 1…
…B. 1/2 | 15.800 | 21.300 Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Hinweis: Gemäß § 101 Abs. 3 BAO sind schriftliche Ausfertigungen, die in einem Feststellungsverfahren an eine Personenvereinigung…
…noch eine Aufschließungsabgabe zu leisten sei sowie bestimmte Flächen in das öffentliche Gut abzutreten seien. Dies sei bei der Bemessungsgrundlage wertmindernd zu berücksichtigen. Gemäß der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind unter der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes iSd § 10 BewG 1955 die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu verstehen…
… 5 Tz 131 a), wonach bei einer Anwachsung gemäß § 14 WEG der Übernahmspreis und die mit dem halben Mindestanteil in wirtschaftlicher Beziehung stehenden Schulden und Lasten die Gegenleistung iSd § 5 GrEStG darstellen. Die Beschwerde war daher als unbegründet abzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Eine Revision ist…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob der gemäß § 14 Abs. 3 WEG verpflichtend zu leistende Übernahmepreis als Ausgleichszahlung an die Erbschaft der Erbschaftssteuer unterliegt ( fortgesetztes Verfahren zu UFS 20.12.2013, RV/1998-W/10). Bemerkt wird, dass das…
…einer Beschwerdevorentscheidung gemäß § 262 Abs. 2 lit. a BAO. Im Vorlagebericht nahm die Abgabenbehörde unter Verweis auf die Bescheidbegründung noch ergänzend Stellung: "Das Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters führt zur Liquidation der KG und zur Anwachsung gemäß § 142 UGB. Das Gesellschaftsvermögen geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge…
…§ 59 und 60 BewG 1955) – Mietwohngrundstück 1A wird der Einheitswert zum 1.Jänner 2010 mit 928.700,00 Euro und der gemäß AbgabenänderungsG 1982 um 35 % erhöhte Einheitswert mit 1,253.700,00 Euro festgestellt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…vom 06.11.2015, ERFNR. XY/2015, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht…
…Einkünften gemäß § 188 (vgl Ritz BAO6, § 192 Tz 3). Ist ein Bescheid von einem Feststellungsbescheid abzuleiten, so ist er gemäß § 295 Abs 1 BAO ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen…
…€ aus dem Veräußerungserlös ausgeschieden werden. Aber auch im Wege der Ermittlung der Einkünfte gemäß § 30 Abs. 3 EStG 1988 gelangt man zu einem entsprechenden Ergebnis: Unter Einkünften iSd § 30 Abs. 3 leg. cit. versteht man die Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten. Gemäß …
…000,00. Der Restbuchwert wurde entsprechend berichtigt. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wären daher laut Betriebsprüfung mit € - 13.720,04 festzustellen. Gegen den auf Grundlage dieser Feststellung erlassenen Bescheid über die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO richtet sich die gegenständliche Beschwerde. Der…
…Schreiben vom 16. Februar 2021 mit, dass Sachverständiger als Bevollmächtigter gemäß § 84 Abs. 1 BAO abgelehnt worden sei. Diese Ablehnung umfasse nicht die Zustellungsbevollmächtigung. (Magistratsakt Bl. 101) J) Der Magistrat der Stadt Wien (Wiener Wasser, Fachgruppe Gebühren) erließ an die "WEG, Hr. Rechtsmittelwerber2 u…
…September 2013, ***2***, betreffend Zurechnungsfortschreibung § 21 (4) BewG 1955 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Mit der Zustellung dieses…