…werden. Damit dieses Vorbringen berücksichtigt werden kann, steht es dem Bf. frei, einen Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO zu stellen, da erst dann geprüft werden kann, ob ein grobes Verschulden an der verspäteten Zahlung ausgeschlossen werden kann. Diesfalls wird der Bf. jedoch darauf hingewiesen…
…RA ***RA*** ist keine steuerliche Vertreterin und war noch nie zustellbevollmächtigt für einen Mandanten. Sie ist daher auch nicht verpflichtet, regelmäßig Finanzonline-Post abzuholen. Ihre eigenen steuerlichen Angelegenheiten überwacht der Steuerberater. Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw…
…Beschwerde kann für sich allein nicht bereits auch als Antrag auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages gewertet werden (vgl. VwGH 26.3.2025, Ra 2025/13/0016). Der vom BF in der mündlichen Verhandlung gestellte Antrag nach § 217 Abs 7 BAO ist als rechtzeitig anzusehen…
…und rechtskundige Parteienvertreter ein strengerer Maßstab anzulegen ist als an rechtsunkundige und bisher noch nie an gerichtlichen Verfahren beteiligte Personen (VwGH 26.11.2015, 2012/15/0097). Der Bf. hätte somit explizit einen Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO stellen und diesen auch begründen müssen…
…erfolgt. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 12. Dezember 2017 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Die im Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO angeführten Gründe reichten nicht aus, um in der nicht termingerechten Entrichtung der Abgabenschuld kein grobes Verschulden zu erkennen; auch von einer leichten Fahrlässigkeit könne…
…und auch aus dem Akteninhalt nicht zu erschließen. Dem Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO ist daher keine Folge zu geben. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Unzulässigkeit der Revision) Gemäß § 25a Abs. 1 VwGG hat das Verwaltungsgericht im Spruch…
…Instandsetzung behauptet werden konnte. Aus dieser Vorgangsweise ergibt sich zumindest grobes Verschulden hinsichtlich des Bewirkens einer Nichtentrichtung der richtigen Umsatzsteuerzahllasten bei deren Fälligkeit, somit war auch dem Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO, der im Zuge der Beschwerdeentscheidung ebenfalls zu behandeln war, kein Erfolg beschieden…
…werden konnte. Aus dieser Vorgangsweise ergibt sich zumindest grobes Verschulden hinsichtlich des Bewirkens einer Nichtentrichtung der richtigen Umsatzsteuerzahllasten bei deren Fälligkeit, somit war auch dem Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO, der im Zuge der Beschwerdeentscheidung durch das BFG ebenfalls zu behandeln war, kein Erfolg…
…Antrag kann auch im Berufungs- bzw. Beschwerdeverfahren gestellt werden. (Fischerlehner, SWK 2/2005, S 59ff) Das BFG wertet das Vorbringen der BF im Beschwerdeverfahren – ebenso wie das FA dies in der Beschwerdevorentscheidung getan hat - als einen Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO. Bei diesem Antrag…
…Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Da die Bf. bis 30…
…sei auch noch die zu Grunde liegende U 10-12/2023 in Höhe von € 3.295,62 nicht entrichtet worden. In der dagegen mit Schriftsatz vom 9. Juni 2023 eingebrachten Beschwerde wurde vorgebracht, dass die Abweisung des Antrags gemäß § 217 Abs. 7 BAO erfolgte…
…Zugleich wurde dieser aufgrund des unklaren Beschwerdebegehrens um Klärung ersucht, ob die Beschwerde auch einen Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO beinhalte, gegebenenfalls mit Darlegung der Gründe hinsichtlich des fehlenden groben Verschuldens. In seinem Schreiben vom 9.9.2022 führte der Verteidiger des Beschwerdeführers im…
…bzw. der betreffenden Posten erforderlich macht (UFS 30.11.2007, RV/0760-I/06). Ein Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO kann daher nicht mit Erfolg auf einen Personalwechsel gestützt werden (UFS 10.2.2009, RV/0584-L/08). Im vorliegenden Fall kam erschwerend hinzu…
…dass in der Beschwerdevorentscheidung über die in der Beschwerde gestellten Anträge nach § 217 Abs. 7 und 9 BAO sowie in eventu über die Gründe für die Nichtanwendung einer ermessensgemäßen Minderung des Säumniszuschlages nicht abgesprochen und dies auch nicht begründet worden sei. Die Abgaben in den…
…innerhalb der gesetzmäßigen Frist nach Zustellung des Bescheides an den Beschwerdeführer erfolgte, ist im Übrigen zwischen den Parteien unstrittig und es liegen auch dem Bundesfinanzgericht keine Umstände vor, dies zu bezweifeln. Auf Antrag des Abgabepflichtigen sind Säumniszuschläge gemäß § 217 Abs. 7 BAO insoweit herabzusetzen bzw…
…Antrag des Abgabepflichtigen gemäß § 217 Abs 7 BAO Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen sind, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Gemäß § 215 Abs…
…die Behörde rechtsrichtig ausgeführt hat, erst nach Fälligkeit der Einkommensteuervorauszahlung eingebracht und konnte somit die Entstehung der Verpflichtung zur Entrichtung eines ersten Säumniszuschlages nicht hintanhalten. Ein Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO lag im Zeitpunkt der Erlassung der Beschwerdevorentscheidung nicht vor, daher hatte die Behörde…
…12.2016 ein Antrag auf Nachsicht eingebracht worden. Ergänzend sei in diesem Zusammenhang um vorläufige Aussetzung der Einbringung nach § 231 BAO angesucht worden, was aber mit einer sehr kurzen Begründung abgewiesen worden sei. Der AB führt aus, dass der § 217 Abs.7 BAO im Falle…
…da diverse Werte im Schätzungswege zu ermitteln gewesen wären. Dieser Hinweis stellt für sich allein keinen Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO dar oder liefert gar eine Erklärung, welche Vorgänge als Handlungen minderen Verschuldens zu werten gewesen sein sollen. In der mündlichen Verhandlung ergänzte der…
…ist daher nicht formalistisch, sondern inhaltlich zu seinen Gunsten auszulegen. Das BFG hat anders als die Behörde in diesem Schreiben keinen Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO - diese Bestimmung wird weder im Antrag noch im Abweisungsbescheid der Behörde genannt - gesehen, sondern dem kundgetanen Anfechtungswillen entsprechend…