…ein Antrag auf Aufhebung gemäß § 295 Abs. 1 BAO gestellt. Begründend wurde wie folgt ausgeführt: Gemäß § 295 Abs. 1 BAO habe die Behörde von Amts wegen einen abgeleiteten Bescheid aufzuheben, wenn die Voraussetzungen für die Erlassung des abgeleiteten Bescheides nicht mehr vorliegen. Die (abgeänderten) Einkommensteuerbescheide…
…wegen vornähme, sodass der Antrag in der amtswegigen Maßnahme auch seine Erledigung fände (vgl Stoll, BAO, 2999f), liegt hier nicht vor, denn das Finanzamt hat eben nicht den vom Bw. gewünschten geänderten (neuen) Einkommensteuerbescheid 1989 erlassen. Hinsichtlich des Antrages auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides gemäß §…
…Finanzverwaltung auf Fehler (Erlassung von Nichtbescheiden) im Rahmen des Berufungsverfahrens sogar aufmerksam gemacht hätten. Diese nunmehr als Beschwerde zu wertende Berufung wurde ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung vorgelegt. Das FA wertete zudem den Berufungsschriftsatz als weiteren Antrag auf Erlassung eines gem. § 295 BAO abgeleiteten Einkommensteuerbescheides für…
…2005 und die Erlassung eines endgültigen Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2005. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 303 Abs. 1 BAO kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn a) der Bescheid durch eine gerichtlich strafbare…
…Finanzamt darauf nicht mit amtswegiger Erlassung eines abgeleiteten Bescheides reagiert. Ausdrücklich ist abschließend auch darauf zu verweisen, dass es nicht nur eine Wiederaufnahme auf Antrag, sondern auch eine Wiederaufnahme von Amts wegen gibt. Fakt ist, dass mein Einkommensteuerbescheid aufgrund eines Nichtbescheides geändert wurde und das…
…antragsmäßge Wiederaufnahme und der Antrag auf Erlassung eines nach § 295 BAO abgeleiteten Bescheides. Gerade weil noch kein Feststellungsbescheid vorliege, sei die Erlassung eines erklärungsgemäßen Einkommensteuerbescheides die einzige verfassungskonforme Auslegung der BAO. Über die Beschwerde wurde erwogen: Folgender Sachverhalt steht unbestritten fest: Mit Einkommensteuerbescheid vom 9…
…erlassen Einkommensteuerbescheide für 1997, 1999 und 2000 aufgehoben werden, die im Jahr 2010 für diese Jahre erlassenen, rechtswirksamen Feststellungsbescheide jedoch unberücksichtigt geblieben wären. 19) Ebensowenig vermag der Hinweis des Bf, wonach sein Antrag auf Aufhebung der stritten Bescheide nach § 295 Abs. 1 BAO in einen…
…Bei einer Änderung des Einkommensteuerbescheides bliebe zwar der ursprüngliche Anspruchszinsenbescheid aufrecht, es erginge jedoch gemäß § 205 Abs. 1 BAO ein weiterer Anspruchs- oder Gutschriftszinsenbescheid. Dass die Einhebung von Aussetzungszinsen im Hinblick darauf, dass diese Zinsen durch den vom Abgabepflichtigen eingebrachten Antrag auf Aussetzung der Einhebung…
…nicht auf den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 13. Dezember 2011 zur Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für das Jahr 2006 hinsichtlich ehemalige XundatypStille gestützt werden, weil letzterer erst nach dem angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2006 erlassen worden ist. Es ist unzulässig, einen abgeleiteten…
…18. August 2008 (der auch einen Antrag auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides gemäß § 295 BAO enthielt) mit nachstehender Begründung Beschwerde (vormals: Berufung): "Mit Bescheid vom 12. September 2008 hat das Finanzamt meinen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend das Jahr 1989 mit der Begründung zurückgewiesen…
…§ 136 FinStrG eingestellt. Mit Schriftsatz vom 4.11.2014 brachte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Aufhebung der Einkommensteuerbescheide ein. § 295 BAO normiere kein Antragsrecht, § 295 BAO verweise darauf, dass abgeleitete Bescheide unter bestimmten Voraussetzungen von Amts wegen abzuändern oder aufzuheben sind. Dass dem Beschwerdeführer aber…
…stehe der Anteil am Gewinn bzw Überschuss der einzelnen Beteiligten nicht fest. Diese Ungewissheit komme durch die Erlassung eines vorläufigen Feststellungsbescheides zum Ausdruck und erfasse insoweit auch den abgeleiteten Einkommensteuerbescheid (siehe VwGH 29.01.2015, 2012/15/0121: "[…] Folglich liegt hinsichtlich dieser Ungewissheit auch…
…in den Einkommensteuerbescheiden 2003 und 2004 hänge unmittelbar von der Entscheidung über die Berufung gegen die Feststellungsbescheide betreffend die L-Mitges. ab. Nur durch ein anhängiges Berufungsverfahren gegen die am 10. Oktober 2012 ergangenen Bescheide könne sichergestellt werden, dass die Beschwerdeführerin einen Antrag auf Festsetzung…
…aber die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraus. Ergeht ein solcher nicht (z.B. "Nichtbescheid" als Folge fehlerhafter Adressierung, unterlassene Zustellung), so ist ein dennoch erlassener Änderungsbescheid (§ 295 Abs. 1 BAO) rechtswidrig. Zur Geltendmachung dieses Umstandes kommt auch ein Antrag auf Wiederaufnahme des "abgeleiteten" Abgabenverfahrens…
…Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen oder, wenn die Voraussetzungen für die Erlassung des abgeleiteten Bescheides nicht mehr vorliegen, aufzuheben". Aus dem Gesetzeswortlaut ist abzuleiten, dass abgeleitete Bescheide (sprich somit der Einkommensteuerbescheid 2012 vom 30. Jänner 2014 vor Erlassung…
…Erlassung eines vorläufigen Feststellungsbescheides zum Ausdruck und erfasst insoweit auch den abgeleiteten Einkommensteuerbescheid. Folglich liegt hinsichtlich dieser Ungewissheit auch dann ein Anwendungsfall des § 208 Abs. 1 lit. d BAO vor, wenn ein Feststellungsbescheid gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig ergangen ist und der davon abgeleitete…
…2) Der Antrag auf Wiederaufnahme gemäß Abs. 1 ist binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz erlassen hat…
…also einen Rechtsanspruch auf Aufhebung des Einkommensteuerbescheids vom 13.07.2012 gehabt hätte, sei das Recht zur neuerlichen Abgabenfestsetzung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bereits ausgeschlossen gewesen. Im Lichte der oben zitierten Judikatur des VwGH sei die hier bekämpfte neuerliche Erlassung eines Einkommensteuerbescheids 2008…
…vorliegenden Fall der Feststellungsbescheide vom 4.7.2022) auch eine entsprechende Änderung der abgeleiteten (Einkommensteuer)Bescheide zur Folge hätte. Im vorliegenden Fall würde der nachträglich erlassene Feststellungsbescheid für das Jahr 2015 vom 4.7.2022 zu keiner Änderung des abgeleiteten Einkommensteuerbescheides führen, weshalb ein auf …
…Nichtbescheide - erlassen durch das Finanzamt für den 6/7/15 Bezirk - wurde mein ursprünglicher Einkommensteuerbescheid 1989 gem. § 295 BAO durch den vorliegenden Einkommensteuerbescheid 1989 ersetzt. Aus der Nichtanerkennung der Ergebniszuweisung für das Jahr 1989 der atypisch stillen Beteiligung auf Ebene des abgeleiteten Bescheides resultierte eine…