…in welcher im Wesentlichen vorgebracht wurde, dass mit den Ausführungen ohne animus iniurandi Tatsachen und Feststellungen widergegeben worden seien, die weder mit Anstandsverletzung noch mit Beleidigung zu tun hätten. Die Ausführungen sollten nur deutlich machen, dass der Unionsgesetzgeber gerade durch Schaffung der Vorschriften im Art…
…Anstand. Ebenfalls anstandsverletzend ist die Formulierung "Bei Benko und Konsorten scheisst ihr euch ja anscheinend in die Hose!". Eine lediglich geringfügige, für sich genommen nicht für eine Ordnungsstrafe ausreichende Anstandsverletzung erblickt das Gericht in der wiederholten Verwendung der Vertraulichkeitsform (Anrede der Behörde mit "ihr"), zumal…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Titel*** ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 04.November 2022 gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich vom 25. Juli 2022 betreffend einer Ordnungsstrafe zu Recht: I. Der Beschwerde wird gemäß…
…84/03/0155; VwGH 4.10.1995; 95/15/0125). Eine beleidigende Schreibweise liegt sohin jedenfalls dann vor, wenn die Eingabe anstandsverletzende Ausdrücke und Wendungen enthält, die geeignet sind, das Ansehen der Behörde herabzusetzen, während eine in entsprechender Form vorgebrachte sachliche Kritik allein keine beleidigende…
…84/03/0155; VwGH 4.10.1995; 95/15/0125). Eine beleidigende Schreibweise liegt sohin jedenfalls dann vor, wenn die Eingabe anstandsverletzende Ausdrücke und Wendungen enthält, die geeignet sind, das Ansehen der Behörde herabzusetzen, während eine in entsprechender Form vorgebrachte sachliche Kritik allein keine beleidigende…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Verwaltungsstrafsache gegen NN, GebDat, Adresse1 bzw. Adresse2 , wegen Verwaltungsübertretung gemäß § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien Nr. 9/2006, in der geltenden Fassung, über die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die Beschwerde des Beschwerdeführers, vom 29.01.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 28.01.2016 betreffend Festsetzung einer Ordnungsstrafe zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache A., über die Beschwerde vom 02.08.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt X. vom 09.07.2018, Zahl, betreffend Festsetzung einer Ordnungsstrafe zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…