…keine Differenzbesteuerung nach § 1 Abs. 4 GrEStG vorzunehmen ist. Nur der Vollständigkeit wird bemerkt, dass die Anrechnungsvorschrift nur dann zur Anwendung kommt, wenn die Steuer auf die Bemessungsgrundlage des ersten Rechtsvorganges auch tatsächlich beglichen wurde (vgl Allram/Pinetz/Klokar aaO, Rz 973). Nach den von…
…Einbehaltung durch Steuerabzug (Z. 2) vom Abgabepflichtigen oder für ihn schon vor ihrer bescheidmäßigen Festsetzung partiell zu tilgen war. Die Ausnahmefälle von der Anrechnungsvorschrift betreffen demgemäß auch solche Steuerbeträge, die bei der auf dem Veranlagungswege festzusetzenden Einkommensteuerschuld nicht zu berücksichtigen waren. Unter Einkommensteuerschuld im Sinne…
…eine Anteilsvereinigung eintrete. Die gegenständliche Anteilsvereinigung erfülle den Tatbestand des § 1 Abs. 3 Z 2 GrEStG, weshalb die Anrechnungsvorschrift des Abs. 4 und die Sonderbemessungsgrundlage des UmgrStG nicht zur Anwendung komme. Beim Erkenntnis des VwGH vom 16.12.2014, 2013/16/0188, sei es um…
…Einbehaltung durch Steuerabzug (Z. 2) vom Abgabepflichtigen oder für ihn schon vor ihrer bescheidmäßigen Festsetzung partiell zu tilgen war. Die Ausnahmefälle von der Anrechnungsvorschrift betreffen demgemäß auch solche Steuerbeträge, die bei der auf dem Veranlagungswege festzusetzenden Einkommensteuerschuld nicht zu berücksichtigen waren. Unter Einkommensteuerschuld im Sinne…
…besteuern, sondern nur Lücken hinsichtlich der Steuerpflicht schließen wollte. Nach der Anrechnungsvorschrift des letzten Satzes ist nämlich die für den zeitlich ersten Rechtsvorgang erhobene Steuer soweit auf die vom späteren Rechtsvorgang zu entrichtende Steuer anzurechnen, als die Bemessungsgrundlage des späteren Rechtsvorganges die des ersten übersteigt…
…9 Abs. 8 UmgrStG in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 112/2011 erstmals bei der Veranlagung 2011 anzuwenden. 2. Beurteilung 2.1. Die Anrechnungsvorschriften des § 24 Abs. 4 KStG 1988 gelten gemäß § 9 Abs. 8 UmgrStG auch für Rechtsnachfolger einer umgewandelten Kapitalgesellschaft, die…
…Art. 1 Abs. 4). Abs 2 lit a enthält hinsichtlich dieses Personenkreises spezielle Anrechnungsvorschriften. Danach besteht für Österreich keine Verpflichtung zur Steueranrechnung hinsichtlich jener amerikanischen Steuern, die nur aufgrund der Anwendung des "saving-clause" in den USA erhoben wurden. Die dadurch bewirkte Doppelbesteuerung dieses Personenkreises…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Andrea Pamperl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Februar 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 8. Jänner 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch StB, über die Beschwerde vom 23. Juli 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 25. Juni 2018 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen 2018 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des ***1*** ***2*** ***3***, ***4*** ***5***, ***6***, Ungarn, vom 19. August 2021 gegen den Bescheid des Finanzamts Österreich vom 15. Juli 2021, OB ***7***, mit welchem zu Unrecht bezogene…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des A B, Adresse, vom 18.3.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, 1220 Wien, Dr. Adolf Schärf-Platz 2, vom 16.3.2015, wonach…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, Tschechien, über die Beschwerde vom 10. September 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 31. August 2021 betreffend Abweisung des Antrages auf Ausgleichszahlung ab Dezember 2015, Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl, über die Beschwerde des Herrn a b, c 45, Tür 2, d e, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 12. Jänner 2016, St.Nr. f, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin IBV in der Beschwerdesache Bf, abc, Ungarn, über die Beschwerde vom 03.04.2016 gegen den Abweisungsbescheid des Finanzamtes vom 03.03.2016 betreffend Gewährung von Familienbeihilfe/Ausgleichszahlung für die Kinder A, B und C…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 21. November 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 16. November 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling, betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der Einkommensteuerbescheid 2012 wird gemäß § 279 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) abgeändert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des A, Adresse, über die Beschwerde vom 31. Jänner 2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 24. Jänner 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2016…
Mit dem Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) wurde der Kinderfreibetrag gem § 106a EStG aF und die Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten gem § 34 Abs 9 EStG aF durch den Familienbonus Plus gem § 33 Abs 3a EStG, einen gänzlich neuen Absetzbetrag, ersetzt. Zur Zeit seiner Einführung betrug der Familienbonus…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Mandlmayr in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 9. Oktober 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 10. September 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 zu Steuernummer ***BF1StNr1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des A B, Adresse_neu, vom 25.11.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10, 1030 Wien, Marxergasse 4, vom 12.11.2014, wonach der Antrag vom…