…Dem Normenprüfungsverfahren lagen neben jenem des Beschwerdeführers noch drei weitere Anlassfälle zugrunde, die ebenfalls von der Anlassfallregelung umfasst bzw aus der subjektiven Sicht der verfahrensbeteiligten Unternehmer betroffen sind. Auch das Vorbringen dahin, dass im Abgabenfestsetzungsverfahren des Beschwerdeführers vor dem Verwaltungsgerichtshof die Anwendbarkeit der Gaststättenpauschalierungs-Verordnung…
…2021 (Entscheidung des VfGH), noch am 13. Juli 2021 (Veröffentlichung im BGBl) die gegenständliche Beschwerde beim Bundesfinanzgericht anhängig war. Aus diesem Grund greift auch die Erweiterung der Anlassfallregelung auf alle beim BFG anhängigen Verfahren des VfGH durch Punkt IV. des Erkenntnisses vom 17. Juni 2021…
…werden, nicht übertragbar, da eine der "Anlassfallregelung" entsprechende Bestimmung in einem derartigen Fall nicht existiert und unionsrechtswidrige innerstaatliche Bestimmungen in jedem Fall (nicht bloß in einem "Anlassfall") unionsrechtskonform zu interpretieren sind bzw. (bei Vorliegen der Voraussetzungen) unangewendet zu bleiben haben. Da sohin ein Fall, in…
…Veröffentlichung im BGBl) die gegenständliche Beschwerde beim Bundesfinanzgericht anhängig war. Aus diesem Grund greift auch die Erweiterung der Anlassfallregelung auf alle beim BFG anhängigen Verfahren des VfGH durch Punkt IV des Erkenntnisses vom 17.06.2021, G-223/2020-8 im gegenständlichen Fall nicht. Der…
…später vom VfGH aufgehobene Gesetzesnorm basiert, die im konkreten Fall aber mangels Anlassfallregelung bis zum 31.12.2015 anzuwenden war und damit auch die Regelung in den NoVAR Rz 931 für den gegenständlichen Fall in der Verwaltungspraxis Bedeutung hatte. Die Intepretation in den NoVAR und…
…Mit dem Hinauszögern der Entscheidung konnte verhindert werden, dass weitere Beschwerdeführer in den Genuss einer allfälligen Anlassfallregelung kommen können. Mit der enormen Verfahrensverzögerung bei gleichzeitiger Blockade der Verwertung des Steuergegenstandes zur vorläufigen Abdeckung der -objektiv nicht gerechtfertigten- Steuerschuld verfolgt die belangte Behörde augenscheinlich ein weiteres…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde der Mag. (FH) Bf., Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 22.7.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 14. Mai 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 16. April 2019 betreffend Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2015 vom 17.1.2019…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Mandlmayr in der Beschwerdesache Bforf, gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 2. Oktober 2012 betreffend die Einkommensteuer für das Jahr 2011 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 24. März 2015 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Dr. Maria Luise Wohlmayr und die weiteren Senatsmitglieder Dr. Bruno Hübscher, Dipl. Ing. Rainer Herbrich und Dr. Otmar Sommerauer im Beisein der Schriftführerin Helene Premm in der Beschwerdesache Bf, Adresse, vertreten durch G & S Steuerberatungs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde des Bf., vertreten durch V1 und V2, vom 02.08.2013, gegen den Bescheid des Finanzamtes B vom 02.07.2013, betreffend die Abweisung eines Antrages gem. § 295a BAO bzw. § 299…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. RR. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 30.11.2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling vom 17.11.2016, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 und Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Eugen Josef Bertsch, Sportplatzweg 11, 6811 Göfis, über die Beschwerde vom 23. August 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 29. Juli 2020…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R1 in der Beschwerdesache Bf, Adresse1, vertreten durch V1, Adresse2, über die Beschwerde vom 2. Juli 2013 gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 20. Juni 2013, Zahl: 920000/xxx/2012, betreffend einen Antrag…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, Adr, über die Beschwerden vom 12.04.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 30.03.2016, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) und Festsetzung von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Mandlmayr in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 9. Oktober 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 10. September 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 zu Steuernummer ***BF1StNr1…
Im Fall der Arbeitslosigkeit in der Schweiz sei das Risiko "Ableben" und "Invalidität" (zwingend) bei der Auffangeinrichtung BVG aus dem Taggeld für Arbeitslose zu versichern. Es könne jedoch auch das Risiko "Alter" versichert werden (Hinweis auf Punkt F.10. der Broschüre "ALV Risikoversicherung für Arbeitslose…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden_A, den Richter_B sowie die fachkundigen Laienrichter_C+D in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_A, vertreten durch Steuerbertater_A, über die Beschwerde vom 20. August 2020 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt_A…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***1***, über die Beschwerde vom 23. Mai 2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 6. Mai 2026 betreffend Einkommensteuer 2019, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt…
Bei der Stiftung Auffangeinrichtung könne nur der obligatorische Teil (der sogenannte "BVG-Lohn") versichert werden. Eine Weiterführung des Überobligatoriums sei kraft Gesetzes nicht möglich, weshalb der vor der Arbeitslosigkeit angesparte überobligatorische Teil sich nicht mehr rentenbildend auswirke. Damit sei eine freiwillige Versicherung des Alters bei…