BFG RV/3100325/2013Der Verleih diverser Wintersportartikel (Alpinschi, Langlaufschi, Schuhe, Stöcke etc.) bildet keine Sachgesamtheit. Der letzte Satz des § 13 EStG 1988 ist nicht anwendbar, wenn nicht festgestellt werden kann, welche konkreten Wirtschaftsgüter zur entgeltlichen Überlassung bestimmt waren. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der dem Verleih dienenden Schi beträgt zwei Jahre.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.04.2016 …Bestand von € 9.000 auszugehen. Darüber hinaus haben die Kosten für das jeweilige für den Verleih angeschaffte Wirtschaftsgut € 400 nicht überstiegen.
2.4. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Verleihschi beträgt zwei Jahre.
2.5. Im gegenständlichen Beschwerdefall bildeten die Verleihartikel (Alpinschi, Langlaufschi, Schuhe, Stöcke…