…nach Schlussverteilung aufgehoben. Die Löschung der Firma wegen Vermögenslosigkeit aus dem Firmenbuch wurde am ***TTMMLö*** 2023 in das Firmenbuch eingetragen. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer zu Haftung für Abgabenschulden der Primärschuldnerin ("Einkommensteuer/beschränkt steuerpfl." (Anm. Abzugsteuer gemäß § 99 ff EStG 1988), Aussetzungszinsen, Säumniszuschlag…
…Leistungen von ausländischen Fremdfirmen als Arbeitskräftüberlassung der Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 zu unterziehen gewesen wären. Mit den hier angefochtenen Bescheiden vom 13.09.2018 zog die belangte Behörde die Abgabepflichtige zur Haftung für Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 für 04/2015 bis 12/2015…
…Sammel-)Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 18.09.2018 betreffend Haftung für Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 für 01-04/2014 und Haftung für Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 für 01-05/2018 zu Recht erkannt: Die Bescheidbeschwerden werden als unbegründet abgewiesen…
…3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 1. August 2016 betreffend Haftung für Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 für den Zeitraum 01-12/2013 und 01-12/2014 in Höhe von € 182.506,96 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird Folge gegeben…
…und Wahrheitspflicht, - nämlich durch Unterlassung der Abfuhr gemäß § 101 Abs 1 EStG (der nach § 99 Abs 1 EStG einzubehaltenden Abzugsteuer betreffend Entlohnung ausländischer Künstler) und Unterlassung der Meldung der dem Steuerabzug unterliegenden Beträge und der Höhe der Abzugsteuer eine Verkürzung an Einkommensteuer bewirkt habe. Dadurch…
…mehrere schriftliche Verträge über die Verlegung von Bewehrungsstahl abgeschlossen. Mit Prüfauftrag vom 15.12.2017 wurde bei der Beschwerdeführerin eine Außenprüfung gemäß § 147 BAO für die Jahre 2013 bis 2016 eingeleitet, welche unter anderem die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Abzugsteuer gemäß § 99 EStG umfasste…
…Einkommensteuer gemäß § 99 EStG der Y Bauunternehmung GmbH vorgeschrieben, welche jedoch ausschließlich als Haftungspflichtige in Frage kommt. Die Y Bauunternehmung GmbH ist entsprechend des Berichts über die Außenprüfung nicht Empfänger der Einkünfte und ist daher die Vorschreibung der Abzugsteuer gemäß § 100 Abs. 3 EStG 1988…
…Abgabenverfahren vorgelegten Abrechnungsbelege nachvollzogen werden. Vom gesamten Gestellungsentgelt der Bf. (€ 777.147,47) wurde die 20%ige Abzugssteuer gemäß § 99 Abs. 1 Z. 5 EStG in Höhe von € 155.542,11 einbehalten. Die nach der in Tabelle 1 und 2 errechnete fiktiven Einkommensteuer…
…Quelle nicht erfüllt waren. Der Revisionswerber hatte nämlich keine Ansässigkeitsbescheinigung des Medienstars vorlegen können, was ihn nach innerstaatlichem Recht zur Einbehaltung und Abfuhr von Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 verpflichtete. 7. Der gegenständliche Sachverhalt weicht vom Erkenntnis des VwGH nur insofern ab, als von der…
…BAO7, § 135 Rz 1 ff). Die zu den Selbstbemessungsabgaben zählende Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 ist vom Abfuhrpflichtigen (Haftungspflichtigen) selbst zu berechnen und zu entrichten, ohne dass eine vorherige abgabenbehördliche Tätigkeit wie etwa die bescheidmäßige Festsetzung abgewartet werden darf. Bei dieser Abgabe handelt es sich…
…9020 Klagenfurt am Wörthersee, über die Beschwerde vom 24. November 2016 gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide gemäß § 99 Abs. 1 EStG 1988 betreffend Einkommensteuer (Abzugsteuer) für die Jahre 2013 bis 2015 des Finanzamtes für Großbetriebe (nunmehr Finanzamt für Großbetriebe) vom 24. Oktober 2016, Steuernummer ***BF1StNr1…
…Bescheid wurde der ***1*** OG (im Folgenden kurz: Gesellschaft) im Haftungsweg Abzugssteuer gemäß § 100 Abs 2 iVm 99 Abs 1 Z 5 2. Fall EStG 1988 iHv EUR 20.804,80 für den Zeitraum 2011 und EUR 2.820,00 für den Zeitraum 2012 vorgeschrieben…
…durch die Bf. als Gesteller geleistet, die Bf. hat diese jedoch mit Gewinnaufschlag an die Gestellungsnehmer weiterverrechnet. Für diese Tätigkeit wurde in Österreich Abzugsteuer gemäß § 99 EStG einbehalten, deren Rückzahlung die Bf. begehrt. Der dargestellte Sachverhalt ergibt sich aus dem gesamten Akteninhalt, insbesondere aus der…
…handle sich daher um Arbeitskräfteüberlassung. Dementsprechend sei der Beschwerdeführerin Abzugsteuer gemäß § 99 Abs 1 EStG - für ausländische Firmen ("angebliche Subauftragnehmer") - vorzuschreiben. Gegen die auf Grundlage dieser Feststellungen ergangenen Haftungsbescheide betreffend die Jahre 2013 und 2014 richtet sich die vorliegende Beschwerde. Diese begründete die Beschwerdeführerin im…
…der **F-GmbH** vorgenommen worden, sondern von den Auftraggebern der **F-GmbH** (den Generalunternehmern). Der **F-GmbH** wurde sohin mit den gegenständlich angefochtenen Bescheiden für die beschwerdegegenständlichen Jahre 2014 bis 2016 Abzugsteuer gemäß § 99 EStG vorgeschrieben. Dagegen richtet sich die mit 28.11.2016 datierte…
…Quelle nicht erfüllt waren. Der Revisionswerber hatte nämlich keine Ansässigkeitsbescheinigung des Medienstars vorlegen können, was ihn nach innerstaatlichem Recht zur Einbehaltung und Abfuhr von Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 verpflichtete. 7. Der gegenständliche Sachverhalt weicht vom Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshof nur insofern ab, als von der…
…unterlägen die von der A erlösten Einnahmen der Abzugsteuer gemäß § 99 des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988). Dieser Ansicht folgend zog das Finanzamt die BF mit den nunmehr angefochtenen Bescheiden zur Haftung heran. Die die Einnahmen der A betreffende Abzugsteuer wurde (neben weiteren nicht strittigen Beträgen…
…betreffend Haftung für Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 für die Jahre 2012-2014 nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 26.04.2021 zu Recht erkannt: a. Der Beschwerde gegen den Bescheid vom 26.07.2016 betreffend Haftung für Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 für…
…9. Juni 2020, Ra 2020/10/0016). Mit einer Änderung des Bescheidspruchs dahingehend, die Beschwerdeführerin zur Haftung von Abzugsteuer (Körperschaftsteuer) gemäß § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 heranzuziehen, würde das Bundesfinanzgericht die Beschwerdeführerin erstmals für diese Abgabe zur Haftung heranziehen (VwGH 19. Dezember 2002…
…der Bf. ein Gestellungsnehmer von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung war und er deshalb vom Finanzamt zu Recht mit Bescheid vom 23.1.2014 hinsichtlich eines Abgabenbetrages von € 20.770,25 zur Haftung für Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 herangezogen wurde. Der Bf. führte im…