…zwar nur Pflichtbeiträge, also Beitragsleistungen, die Zwangscharakter haben, jedoch hat im konkreten Fall die Leistung Zwangscharakter. Aufgrund des Umstandes, dass die Sozialversicherungsbeiträge durch die Inanspruchnahme der Optionsmöglichkeit des § 19a ASVG im Sozialversicherungssystem geregelt wurden, ist für die Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen auf die…
…Fortsetzung der Mitgliedschaft und zum anderen beantragt wurde, einen monatlichen Beitrag von € 1.004,25 an das Versorgungswerk der Landesärztekammer A. zu entrichten. Maßgebend für die Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen im Sinne des § 16 Abs 1 Z 4 EStG 1988 und freiwilligen Beiträgen im Sinne…
…6.1990, 89/14/0172) zur Abgrenzung zwischen freiwilligen Beiträgen und Pflichtbeiträgen. Danach ist für die Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen maßgebend, ob die Beitragsleistungen Zwangscharakter haben oder ob sie auf einem freiwilligen Entschluss des Steuerpflichtigen - insbesondere im Interesse seiner Zukunftssicherung - beruhen, der in…
…Beiträge zu gesetzlichen Sozialversicherungen und vergleichbaren Einrichtungen sind daher als Zwangsbeiträge Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten. Maßgebend für die Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen gem. § 18 Abs 1 Z 2 EStG 1988 (Sonderausgaben) ist, ob die Beitragsleistungen Zwangscharakter haben oder ob sie auf einem freiwilligen Entschluss…
…sind Beiträge von Arbeitnehmern zu einer ausländischen Pflichtversicherung, die einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entspricht (§ 16 Abs 1 Z 4 lit f EStG 1988). Für die Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen ist nur maßgebend, ob die Beitragsleistungen Zwangscharakter haben oder ob sie auf einem freiwilligen…
…sind Beiträge von Arbeitnehmern zu einer ausländischen Pflichtversicherung, die einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entspricht (§ 16 Abs 1 Z 4 lit f EStG). Für die Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen ist nur maßgebend, ob die Beitragsleistungen Zwangscharakter haben oder ob sie auf einem freiwilligen Entschluss…
…sind Beiträge von Arbeitnehmern zu einer ausländischen Pflichtversicherung, die einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entspricht. (§ 16 Abs. 1 Z. 4 lit f EStG 1988). Für die Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen ist nur maßgebend, ob die Beitragsleistungen Zwangscharakter haben oder ob sie auf einem freiwilligen…
…89/14/0172, wonach es maßgebend für die Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen ist, ob die Beitragsleistungen Zwangscharakter haben oder ob sie auf einem freiwilligen Entschluss des Steuerpflichtigen - insbesondere im Interesse seiner Zukunftssicherung - beruhen, der in der Außenwelt durch Abschluss eines Vertrages oder Stellung…
…sind Beiträge von Arbeitnehmern zu einer ausländischen Pflichtversicherung, die einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entspricht (§ 16 Abs. 1 Z 4 lit. f EStG). Für die Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen ist nur maßgebend, ob die Beitragsleistungen Zwangscharakter haben oder ob sie auf einem freiwilligen Entschluss…
…15/0234). In Österreich voll einkommensmindernd wirksam sind Beiträge von Arbeitnehmern zu einer ausländischen Pflichtversicherung, die einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entspricht. (§ 16 Abs. 1 Z 4 lit. f EStG 1988). Auch hier ist für die Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen (Werbungskosten) und freiwilligen Beiträgen (Sonderausgaben) nur maßgebend…
…1997, 96/15/0234). Voll einkommensmindernd wirksam sind Beiträge von Arbeitnehmern zu einer ausländischen Pflichtversicherung, die einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entspricht. (§ 16 Abs. 1 Z 4 lit. f EStG 1988). Auch hier ist für die Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen (Werbungskosten) und freiwilligen Beiträgen (Sonderausgaben) nur maßgebend…
…15/0234). In Österreich voll einkommensmindernd wirksam sind Beiträge von Arbeitnehmern zu einer ausländischen Pflichtversicherung, die einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entspricht. (§ 16 Abs. 1 Z 4 lit. f EStG 1988). Auch hier ist für die Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen (Werbungskosten) und freiwilligen Beiträgen (Sonderausgaben) nur maßgebend…
…festgelegten Grenzen nicht überschreiten. Maßgebend für die Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen gemäß § 16 Abs 1 Z 4 EStG und freiwilligen Beiträgen gemäß § 18 Abs 1 Z 1a EStG ist, ob die Beitragsleistungen Zwangscharakter haben oder ob sie auf einem freiwilligen Entschluss des Steuerpflichtigen - insbesondere im Interesse…
…Finanzamt aus, dass für die Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen iSd § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 und freiwilligen Beiträgen iSd § 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 maßgebend ist, ob die Beitragsleistungen Zwangscharakter haben oder ob sie auf einem freiwilligen Entschluss der Bf beruhen. Im…
…der Versorgungseinrichtung - Krankenversicherung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder) an eine Krankenversorgungseinrichtung der Kammern der selbstständig Erwerbstätigen • bei Fehlen einer Pflichtversicherung freiwillige Beiträge zu einer inländischen gesetzlichen Krankenversicherung. Maßgebend für die Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen gemäß § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 (Werbungskosten) und freiwilligen Beiträgen gemäß …
…EStG 1988 haben den Zweck, "überhöhte" Pflichtbeiträge vom Steuerabzug auszuschließen. Maßgebend für die Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen im Sinne des § 4 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 bzw des § 16 Abs. 1 Z 4 lit. e EStG 1988 und freiwilligen Beiträgen im Sinne des § 18 Abs…
…1988 sind Beiträge und Versicherungsprämien, wenn der der Zahlung zugrundeliegende Vertrag vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen worden ist, (…) zu einer freiwilligen Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung, (…) als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Maßgebend für die Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen gemäß…
…als Werbungskosten abzugsfähig. Demgegenüber stellen freiwillige Versicherungsbeiträge zu Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherungen nach § 18 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988 Sonderausgaben dar, welche sich nur begrenzt steuerlich auswirken können. Für die Abgrenzung zwischen den als Werbungskosten abziehbaren Beiträgen und freiwilligen Beiträgen ist maßgebend, ob die…
…und waren) u.a. Pflichtbeiträge zu Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen, soweit diese Einrichtungen der Kranken-, Unfall-, Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung dienen, Betriebsausgaben. Maßgebend für die Abgrenzung zwischen nach dieser Bestimmung zu behandelnden Pflichtbeiträgen und - allenfalls als Sonderausgaben zu berücksichtigenden - freiwilligen Beiträgen…
…weder als Erwerbsquelle noch die Einkünfte daraus für die Vermehrung des Vermögens verwendet werden dürften (No. 47). Steuerrechtliche Sonderbestimmungen wie der Arbeitnehmerabsetzbetrag und der Pensionistenabsetzbetrag würden die Abgrenzung zwischen Arbeitslohn und Pension nötig machen. Eine Entlohnung für eine Tätigkeit werde so lange zu unterstellen sein…