… 8 Abs. 1 GrEStG 1987 in der für den gegenständlichen Fall maßgeblichen Fassung des BGBl. I Nr. 85/2008 entsteht die Steuerschuld, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. § 201 der Bundesabgabenordnung (BAO) lautet "Ordnen die Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer Abgabe durch den…
…ist. Nach § 9 Z 4 GrEStG 1987 idF. BGBl I Nr. 85/2008 sind Steuerschuldner die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. § 201 der Bundesabgabenordnung (BAO) lautet "Ordnen die Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen an oder gestatten sie dies, so kann nach Maßgabe des…
…die Abgabenerklärung nicht durch einen Notar oder Rechtsanwalt elektronisch über FinanzOnline vorlegen ließ, verstieß er gegen die zwingende Formvorschrift des § 10 Abs. 2 1. Satz GrEStG 1987. Überreicht ein Pflichtiger nach dem 1.1.2013 die Abgabenerklärung Grunderwerbsteuer in Papierform samt Urkunde über den Erwerbsvorgang…
…Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Im Zuge der Übermittlung der elektronischen Abgabenerklärung vom 29. September 2017 wurde zugleich ein Antrag auf Entrichtung der Grunderwerbsteuer auf 5 Jahre gemäß § 7 Abs. 3 GrEStG 1987 gestellt…
…234.528,83 gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 lit a GrEStG 1987 idgF. mit 0,5 v. H., sohin im Betrag von € 1.172,64, festgesetzt. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B…
…gem. § 201 BAO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Den Beschwerdeführer (Bf.) betreffend wurde vom Not…
…anzuwenden. Nach § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 unterliegen der Grunderwerbsteuer Kaufverträge oder andere Rechtsgeschäfte (zB Tauschverträge), die den Anspruch auf Übereignung begründen, soweit sich diese auf inländische Grundstücke beziehen. Gemäß § 4 Abs. 1 GrEStG 1987 idgF ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung…
…folgt: Die Grunderwerbsteuer gemäß § 7 Z. 1 GrEStG wird festgesetzt mit € 1.542,-- (2 % von einer Bemessungsgrundlage von € 77.100,--). Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
… 17 Abs. 1 Z 1 GrEstG 1987 rückgängig gemacht, wenn der Vertrag zwar- was die Vertragsfreiheit des Schuldrechtes erlaubt- der Form nach aufgehoben wird, die durch diesen Vertrag begründete Verfügungsmöglichkeit aber weiterhin beim Erwerber verbleibt und der Verkäufer seine ursprüngliche (freie) Rechtsstellung nicht wiedererlangt. Seit…
…Wohnungsrechtes der Höhe nach. Ist die Steuer von der Gegenleistung zu erheben, ist diese Gegenleistung nach den Bestimmungen des ersten Teiles des Bewertungsgesetzes (§§ 2 - 17 BewG 1955) zu bewerten (§ 1 Abs 1 BewG 1955; vgl dazu Fellner, Grunderwerbsteuer-Kommentar15 zu § 5 GrEStG 1987 Rz 22…
…a GrEStG 1987 iZm dem Steuerreformgesetz 2015/2016 BGBI. I 2015/118 zu erwirken. Wird der Erwerbsvorgang lediglich dazu aufgehoben, um die Liegenschaft in weiterer Folge mittels Übergabsvertrag an den Erwerber übertragen, ist ein solches Vorgehen nicht nach § 17 GrEStG 1987 begünstigt (VwGH 16.03…
…in dem dieses erworben werden soll. Gegenstand eines nach § 1 Abs. 1 Zif. 1 GrEStG 19878 der GrESt unterliegenden Erwerbsvorganges ist das Grundstück in bebautem Zustand auch dann, wenn die Verträge über den Erwerb des unbebauten Grundstücks einerseits und des darauf zu errichtenden Gebäudes andererseits…
…Bf, in zweiter Linie auch zu Gunsten der Ehegattin oder der Kinder des Bf (Punkt Fünftens des Notariatsaktes). Das Angebot durfte nur nach dem Ableben des Anbieters innerhalb von 3 Monaten angenommen werden. Das Angebot wurde zu Gunsten und zu Lasten der beiderseitigen Rechtsnachfolger errichtet…
…und Glücksspiel vom 10.01.2014, ERFNR XY/2013, betreffend Abweisung eines Antrages auf Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer nach § 17 GrEStG 1987 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nicht nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B…
…Bescheid des Finanzamt Baden Mödling vom 25.02.2015, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig…
…Steuer in Höhe von 25% der Bemessungsgrundlage zu entrichten ist (Immobilienertragsteuer). Die Immobilienertragsteuer ist spätestens am 15. Tag des auf den Kalendermonat des Zuflusses zweitfolgenden Kalendermonats zu leisten. Nach § 30b Abs. 2 EStG 1988 gilt mit der Entrichtung der selbst berechneten Immobilienertragsteuer durch Parteienvertreter die…
…Grunderwerbsteuer wird gemäß § 7 Z 1 GrEStG 1987 mit 2% von der Gegenleistung in Höhe von € 296.478,86 somit in Höhe von € 5.929,58 (gerundet gemäß § 204 Abs. 1 BAO) festgesetzt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Erwerbsvorgang iSd Grunderwerbsteuerrechtes grundsätzlich selbständig die Grunderwerbsteuerpflicht auslöst bzw. jeder Erwerbsvorgang für sich grunderwerbsteuerpflichtig ist (VwGH 19.9.2001, 2001/16/0402 u.v.a.). Nach § 4 Abs. 3 GrEStG 1987 idgF. ist bei einem Tauschvertrag, der für jeden Vertragsteil den Anspruch auf Übereignung eines…
…2a und 3, bei Vorgängen nach dem Umgründungssteuergesetz sowie bei Erwerben gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 lit. b und c ist die Steuer immer vom Grundstückswert zu berechnen." § 7 Abs. 1 GrEStG 1987 lautet auszugsweise: "1. a) Ein Erwerb gilt als - unentgeltlich, wenn die…
…mit Beschwerdevorentscheidung abgeändert. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage und der Abgabe tritt keine Änderung gegenüber der Beschwerdevorentscheidung vom 23. Juni 2014 ein, weshalb auf diese verwiesen wird. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist…