IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde der A***B*** vertreten durch tischler.perlet.Steuerber. GmbH&Co KG, 5026 Aigen, Mandlgasse 3 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf betreffend…
Damit geht der Einwand der allgemeinen Verjährung durch die Bf. ins Leere. Hinsichtlich der Umsatzsteuer für die nicht absolut verjährten Zeiträume ab Juni 2010 sowie für die Einkommensteuer 2009 bis 2012 kann diesem kein Erfolg beschieden sein, weil die vorzuschreibenden Abgaben als hinterzogen zu beurteilen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache "***Bf2***, ***Bf2-Adr*** vertreten durch ***WTH*** über die Beschwerde vom 16. September 2010 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 3.11.2009 betreffend Umsatzsteuer 2005 - 2007 zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
Dass die Bf. bei besserer Aufklärung über allfällige steuerliche Konsequenzen ihres Geschäftes allenfalls andere wirtschaftliche Entscheidungen getroffen hätte, ist Ausfluss des Unternehmerrisikos. Unstimmigkeiten mit einer steuerlichen Vertretung und Unterstellungen eines Beratungsfehlers sind auf dem Zivilrechtsweg auszutragen und können nicht zu Lasten der Allgemeinheit zu einer…
2006: EUR 808,- 2007: EUR 863,- 2008: EUR 163,- Insgesamt waren daher die angefochtenen Bescheide abzuändern. D. Zulässigkeit einer Revision Die Revision gemäß Art 133 Abs 4 B-VG an den Verwaltungsgerichtshof ist nicht zulässig. Die gegenständliche Rechtsfrage wird in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes und…
Im gegenständlichen Fall wurde von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht abgewichen bzw. ergeben sich die Rechtsfolgen unmittelbar und eindeutig aus den gesetzlichen Bestimmungen; die Beurteilung des vorsätzlichen Handelns des Bf. bei der Verkürzung der Umsatzsteuer bzw. Einkommensteuer ist eine Tatfrage, die nach der o.a…
Die Steuerermittlung anhand einer Kontrollrechnung führt zu nachstehendem Ergebnis: | Gesamtbetrag Einkünfte lt FA | 36.815,41 | | ALG | 15.357,12 | | Krankengeld | 1.580,88 | | Krankengeld | 282,30 | | Gesamtbetrag Eink. m. Transferzlg. |…
Im vorliegenden Fall hat das Finanzamt_A mit obiger Einnahmen-Ausgaben-Schätzung eine globale Schätzung der Einkünfte des Abgabepflichtigen aus der Tätigkeit Personenbeförderung vorgenommen. Sowohl die Höhe der Entgelterlöse als auch die hiermit verbundenen Aufwendungen wurden umfassend und nachvollziehbar geschätzt, sodass sich hieraus kein Berechtigung…
3.1.5. Neuberechnung der Umsatzsteuer für das Jahr 2014 sowie der Einkommensteuer für die Jahre 2011 bis 2014 3.1.5.1. Umsatzsteuer 2014 (laut Erklärung der Bf.) | Entgelte | 38.228,32 | 20% Normalsteuersatz | 7.645,66 | Vorsteuern |…
Der Bf. wurde vom Gericht mehrfach (etwa in der Verhandlung vom 24.10.2023 oder in der Ladung zur Verhandlung vom 12.2.2026) auf diesen Umstand sowie darauf hingewiesen, dass die Entscheidung des Gerichtes auch zu seinem Nachteil von den angefochtenen Bescheiden abweichen kann…
Der Einwand des Beschwerdeführers, die Abgabenfestsetzung hätte nach Abschluss des Insolvenzverfahrens nicht mehr erfolgen dürfen, geht daher ins Leere. Inwieweit die Abgabennachforderung noch eingebracht werden kann, ist davon nicht betroffen. 3.2.3. Säumniszuschläge Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d BAO…
Im gegenständlichen Fall wurde die Beurteilung, ob im gegenständlichen Fall eine Dienstnehmereigenschaft des J.G. im Verhältnis zum Bf. vorliegt, vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in seinem Bescheid vom XY., vorgenommen. Das BFG schließt sich sowohl der darin vorgenommenen Beweiswürdigung wie auch der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, Adr1, gegen den Bescheid des Finanzamt A vom 27.3.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2013 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
Der als "Gewerkschaftsbetrag" geltend gemachte Betrag von 64,80 € betrifft Spenden des Bf, die mangels elektronischer Datenübermittlung (lt. BVE vom 6. 11. 2023) der Spendenorganisation nicht abzugsfähig sind (§ 18 Abs 8 Z 1 EStG 1988). Die Kosten für digitale Arbeitsmittel (555,98 €) sind…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache BF, Straße, Ort gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 09.08.2013, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht…
85.739,59 | Umsatzkürzung | | 18.769,49 | | | Gewinnhinzurechnung | 13.263,96 | 19.867,65 | 33.647,28 | 85.739,59 Der steuerbare Umsatz (Kz 000) ändert sich daher wie folgt (siehe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. A in der Beschwerdesache des B, C, xxxx D, über die Beschwerde vom 22.2.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt D vom 7.2.2017 betreffend Einkommensteuer 2015 zu Recht erkannt…
Im Erkenntnis vom 29.05.2013, Zl. 2010/16/0152, hat der Verwaltungsgerichtshof (unter Bezugnahme auf die einschlägige Literatur) zur Urlaubsersatzleistung (§ 10 UrlG) Folgendes ausgeführt: Die Urlaubsersatzleistung entsteht im Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses tritt infolge eines Anspruchs auf Urlaubsersatzleistung…
Hier scheint die Begründung des Finanzamtes (Verhältnisse des Vorjahres) jedenfalls glaubwürdiger. Im Vorjahr wurden die Umsätze (20%) mit 48.000,00 € dargestellt (Vorhalt vom 27. Februar 2012); nunmehr wurde ein Betrag von 40.500,00 € angesetzt. Bei dieser Vorgangsweise kann sich der Beschwerdeführer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Azd in der Beschwerdesache des Herrn Dietmar Bf , EH , vertreten durch Frau Mag. Ingrid Huber, Wirtschaftsprüferin in Wernberg , gegen den Einkommensteuerbescheid 2010 des Finanzamtes FA vom 30.11.2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird…