…eine bescheidmäßige Entscheidung zu fällen, die von einem Anbringen abhängig ist, etwa eine Entscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zu fällen, die von einem Rechtsmittel abhängig ist. Die Abgabenbehörde ist nicht einmal befugt, das "Anbringen" als unzulässig zurückzuweisen, weil es sich bei einer solchen E-Mail…
…nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages festzusetzen sei. Dies sei im gegenständlichen Fall gegeben gewesen. Die BF beantragte in der Folge fristgerecht die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und führte zusätzlich zum Vorbringen in der Berufung aus, dass die BF alle Unterlagen…
…Dezember 2013 beim UFS als Abgabebehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen vom BFG als Beschwerde im Sinne des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen sind. Der Beschwerdeführer und die Abgabenbehörde wurden vom Richter des Bundesfinanzgerichtes über die Fortsetzung des Verfahrens in Kenntnis gesetzt. A…
…Finanzamt dem Berufungsbegehren nur teilweise Folge, weshalb der Abgabepflichtige mit Eingabe vom 2. Mai 2011 einen Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz einbrachte. Das Finanzamt hat es sodannn verabsäumt, die Berufung dem UFS bzw. in weiterer Folge dem Verwaltungsgericht vorzulegen…
…38 erster Satz BAO idF BGBl I Nr. 70/2013 sind die am 31. Dezember 2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen und Devolutionsanträge vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Entsprechend dieser…
…dass die am 31. Dezember 2013 beim UFS als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen vom BFG als Beschwerden im Sinne des Art 130 Abs 1 B-VG zu erledigen sind. Die Beschwerdeführerin ist eine mit Stiftungsurkunde vom Datum (ergänzt durch die Stiftungszusatzurkunde vom selben…
…am Finanzamt ABC am 30. Juni 2010, beantragte der Bw. die Vorlage der Berufungen vom 29. März 2010 gegen die Einkommensteuerbescheide 2005 und 2006 zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Wie der Berufung vom 6. März 2010 zur StNr. 123 ausgeführt, vertrete der Bw…
…Finanzamtes. Rechtliche Würdigung: Gemäß § 323 Abs. 38 erster und zweiter Satz BAO sind die am 31. Dezember 2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen und Devolutionsanträge vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen…
…38 erster Satz BAO idF BGBl I Nr. 70/2013 sind die am 31. Dezember 2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen und Devolutionsanträge vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Entsprechend dieser…
…von Oberbehörden erfolgen oder die Amtshandlung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz in ihrer Eigenschaft als Rechtsmittelbehörde erfolgte (Stoll, 2187; Anmerkung der Richterin: ab 1.1.2014 entscheidet das Bundesfinanzgericht als Gericht über Rechtsmittel gegen Abgabenbescheide und nicht mehr eine Abgabenbehörde zweiter Instanz). Die Rechtsmittelbehörde (bis…
…Gesetzesstelle lautet: „§ 323 Abs. 38 BAO: Die am 31. Dezember 2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen und Devolutionsanträge sind vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Solche Verfahren betreffende Anbringen wirken mit…
…38 BAO, in der Fassung BGBl. I Nr. 14/2013, sind die am 31.12.2013 beim unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinne des Art. 130 Abs. 1 BVG zu erledigen. 3.1.2. Rechtsgrundlagen § 81 BAO…
… 323 Abs. 38 der Bundesabgabenordnung (BAO), dass die am 31. Dezember 2013 beim UFS als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinne des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen sind. Der Insolvenzverwalter hat im Insolvenzverfahren angezeigt, dass die Insolvenzmasse…
…unter Berücksichtigung des Art. 146 ZK-DVO. Dagegen erhob der Bf., durch seinen ausgewiesenen Rechtsvertreter fristgerecht Beschwerde an den Unabhängigen Finanzsenat,(UFS), als Abgabenbehörde zweiter Instanz. Er beantragte seiner Beschwerde Folge zu geben und den bekämpften Bescheid ersatzlos aufzuheben. Dem Bf. sei nunmehr zugetragen worden…
…vom 19.09.2011 beantragte der steuerliche Vertreter der Beschwerdeführerin bezüglich der Umsatzsteuerbescheide 2004 bis 2008 die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Die belangte Behörde legte die Berufung dem unabhängigen Finanzsenat im Oktober 2011 zur Entscheidung vor. Mit Eingabe des steuerlichen…
…rechtlich zu würdigen: Gemäß § 323 Abs. 38 erster und zweiter Satz BAO sind die am 31. Dezember 2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen und Devolutionsanträge vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen…
…zweiter Unterabs. ZK iVm § 71 ZollR-DG mit vom 7. Oktober 2010, Zahl ******/564052/2010/004, auch den Beschwerdeführer als Zollschuldner in Anspruch. III. Rechtslage: Im Beschwerdefall ist gemäß § 323 Abs. 38 BAO die am 31. Dezember 2013 beim Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…DM). III) Gemäß § 323 Abs. 38 BAO sind die am 31. Dezember 2013 beim Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Solche Verfahren betreffenden Anbringen wirken mit 1.1…
…1 BAO], der wie eine Entscheidung über die Berufung wirkt, kann innerhalb eines Monats der Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt werden (Vorlageantrag). Gemäß § 264 Abs. 1 BAO nF (seit 1.1.2014 anzuwendende neue Fassung durch BGBl I…
…beantragt. Gemäß § 323 Abs. 38 erster Satz BAO sind die am 31. Dezember 2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Für Finanzvergehen, die bei oder im…