…dass er relativ häufig unregelmäßige Arbeitszeiten habe und daher flexibel bei der An- bzw Heimfahrt sein müsse. Bei der Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln habe er einen Anfahrtsweg von 109 Minuten für die einfache Wegstrecke, mit dem PKW dauere diese Anfahrt nur knapp über 30 Minuten…
…als 2,5 Stunden. ad 2) In den Berufungen gegen die Einkommensteuerbescheide im wiederaufgenommenen Verfahren wird ausgeführt, dass die Fahrtstrecke zur Arbeitsstätte mehr als 60 km betrage und die Fahrtdauer mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als 2,5 Stunden betrage. Ihre Arbeitszeit ende um 16 Uhr…
…und dargestellten Zeiten, die laut Gesetz geforderte Unzumutbarkeit vor. Mit Beschwerdevorentscheidung (seinerzeit: Berufungsvorentscheidung) wies das Finanzamt das Begehren mit der Begründung ab, dass die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels zumindest hinsichtlich des halben Weges nicht möglich oder nicht zumutbar sein müsse. Unzumutbarkeit liege vor, wenn die…
…Diese ergab, dass die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar und möglich sei und daher lediglich das kleine Pendlerpauschale zustehe. Mit Bescheid vom 01.06.2024 berücksichtigte die belangte Behörde das kleine Pendlerpauschale in Höhe von € 870 sowie den Pendlereuro in Höhe von € 200. Mit…
…2 Kinder habe, die sie vor der Arbeit zur Schule bringen müsse; ihr seien auch keine Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln bekannt; schließlich müsse sie die Kinder selber fahren. Im Vorlagebericht der belangten Behörde vom 13.07.2015 wird unter Hinweis auf bestehende, zumutbare Verkehrsverbindungen die…
…Pendlerpauschale bei mehr als 60 km in Höhe von 2.016 €. Begründet wurde dies damit, dass aufgrund der Arbeitszeiten und der Wegzeit ein öffentliches Verkehrsmittel zumutbar sei, wobei das Finanzamt davon ausging, dass ab 60 km für eine Strecke 2 1/2 Stunden eine…
…Weiter wurde er ersucht Informationen darüber zu übermitteln, wie oft er die Fahrten durchführt (täglich, wöchentlich, etc.) und ob auf der Strecke grundsätzlich ein öffentliches Verkehrsmittel verkehrt. In der Vorhaltsbeantwortung vom 13. Juli 2012 gab der Bf. an bei der Firma ***A.***, in der ***Dienstort*…
…ab 20 Km bis unter 40 Km zu, welches bereits bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt worden ist, da zumindest die Hälfte der Strecke mit öffentlichen Verkehrsmittel zurückgelegt werden kann." Mit Schreiben vom 23. November 2010 erhob der Bf. fristgerecht Berufung gegen die Berufungsvorentscheidung und beantragt…
…sei mit 79km angegeben worden. Diese Strecke werde beinahe täglich zurückgelegt. Zu den geforderten Zeiten (7:00 -16:30) würde es kein öffentliches Verkehrsmittel geben (zumindest über 2,5 Stunden). Der Arbeitgeber würde Mobilität verlangen. In weiteren Antwortschreiben wurden die tatsächlichen Dienstzeiten lt. Arbeitsaufzeichnungen übermittelt…
…sondern in Ort2. Dieser Ort sei nicht in der Liste der Orte mit zumutbarer täglicher Fahrt nach Ort3 enthalten. Es verkehre kein öffentliches Verkehrsmittel. Die außergewöhnliche Belastung sei bisher immer anerkannt worden. Dies ergebe sich auch aus dem "Freibetragsentscheid 2011". Mit der Berufungsvorentscheidung vom 5…
…20:00 Uhr. Alle zwei Woche habe sie Samstag Arbeit. Zu Arbeitsbeginn oder Arbeitsende verkehre an mehr als der Hälfte der Arbeitstage kein öffentliches Verkehrsmittel. Von der Abgabenbehörde wurden ergänzende Ermittlungen angestellt und durch Abfrage der Fahrpläne festgestellt, dass die Erklärung der Bf. unzutreffend sei…
…74%), als auch bei der Erholungszeit (10:37 vs. 12:26) werden die jeweiligen Grenzen durch Verwendung von öffentlichen Verkehrsmitteln verletzt - bei Verwendung des PKW sei dies nicht der Fall. 4. Conclusio Abschließend verwies der Bf auf den der Entscheidung UFS 24.08.2010, RV…
…Stunde betrage. Da die Tochter täglich pendle und die Fahrzeit eines öffentlichen Verkehrsmittels sowohl von Ort1 nach Ort2 (11:01 Uhr - 11.55 Uhr) als auch von Ort2 nach Ort1 (zu mehreren Zeitpunkten zwischen 55 und 58 Minuten Fahrzeit) unter einer Stunde betrage, könne der…
…Laut Pendlerrechner betrage diese Strecke 77 km. Die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel sei ihr „nicht zumutbar, weil sie jedes Mal Geräte hin und her transportieren muss“. Im Einkommensteuerbescheid vom 1.12.2016 wurde an Stelle der beantragten Kilometergelder das Pendlerpauschale (1.344 EUR) als Werbungskosten bzw…
…der Fahrzeit um 4 Minuten kommt. Der Bf. geht demnach von einer maximalen Fahrzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel im Vergleich zum Pkw von 1 Stunde und 42 Minuten aus (3x34=102 Min), das Finanzamt von 1 Stunden 54 Minuten (3x38=114 Min). Das Bundesfinanzgericht folgt dem mit…
…darin, dass ihm das "große" Pendlerpauschale für eine Wegstrecke von 20 km nicht gewährt wurde, da er zu seinen Arbeitszeiten öffentliche Verkehrsmittel nicht verwenden habe könne. Nach den getroffenen Sachverhaltsfeststellungen betrug der Arbeitsweg weniger als 20 km. Dem Bf stand daher das "kleine" Pendlerpauschale gemäß …
…form- und fristgerecht Berufung und begehrte die Berücksichtigung der großen Pendlerpauschale, weil er bei Schichtdienst mit Dienstbeginn ab 05:00 Uhr keine Möglichkeit zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel habe. Ergänzend übermittelte er dem Finanzamt für die gesamten Kalendermonate des Jahres 2011 die gesamten Arbeitszeitnachweise. Mit BVE…
…der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit kein Pendlerpauschale ab; es zog bei der Ermittlung der Einkommensteuer keinen „Pendlereuro“ ab. Die Bescheidbegründung lautete: „Da auf der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte öffentliche Verkehrsmittel verkehren, deren Benützung möglich und zumutbar ist, konnte die beantragte Pendlerpauschale nicht anerkannt werden…
…aufgrund ihrer Tätigkeit als Sekretärin/Mitarbeiterin der Betriebsdirektion sei die optimale Anpassung der Arbeitszeit an die Ankunfts- bzw. Abfahrtszeit der öffentlichen Verkehrsmittel nicht immer möglich. Angenommen es würde eine Besprechung vor 8.00 Uhr stattfinden und eine Vorbereitung der Unterlagen sollte vorab noch vorgenommen werden…
…sowie einer Wegstrecke von 67 Kilometern, davon 33,4 Kilometer mit dem PKW. Die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln sei auf der überwiegenden Strecke möglich und zumutbar. Mit Schreiben vom 02.06.2014 an die belangte Behörde brachte der Bf. vor, dass die Berechnung anhand des…