…deren Zuordnung zu einer der Einkunftsarten des § 2 (2) EStG erfordert. Dass aus den überprüften Einkünften tatsächlich eine Abgabenschuld resultiert, ist keine Voraussetzung für die Überprüfungsbefugnis im AP-Verfahren. Aufgrund der umfassenden Zielsetzung des § 147 BAO bedarf eine Unterlagenanforderung gem. § 138 (2) BAO im Rahmen…
…gegenseitige Kontrolle bzw. Überprüfungsbefugnis der Verwaltungsgerichte hinsichtlich deren Erkenntnisse und Beschlüsse untereinander nicht vorgesehen ist und Entscheidungen der Verwaltungsgerichte vielmehr im Wege der Revision an den Verwaltungsgerichtshof oder der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof angefochten werden können. Über die Beschwerde wurde erwogen: Auf Grund des § 1…
…des Bescheides (VwGH 17.9.1991, 91/08/0004 , VwGH 18.11.2008, 2007/15/0067). Die Überprüfungsbefugnis des BFG ist durch die "Sache" begrenzt. Sache ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches erster Instanz gebildet hat (VwGH 25.4.2013, 2012/15/0161). …
…ihnen zugeordneten Exekutivorgane (Finanzpolizei). Dazu zählen neben den Verwaltungsstrafdrohungen (vgl. § 52 Abs. 1 Z 1 bis Z 11 GSpG) auch Betretungs-, Einschau-, Informations- und Überprüfungsbefugnisse (§ 50 Abs. 4 GSpG), die Berechtigung zur Vornahme einer vorläufigen bzw. endgültigen Beschlagnahme (§ 53 GSpG) und die Einziehung (§ 54 GSpG)…
…ihnen zugeordneten Exekutivorgane (Finanzpolizei). Dazu zählen neben den Verwaltungsstrafdrohungen (vgl. § 52 Abs. 1 Z 1 bis Z 11 GSpG) auch Betretungs-, Einschau-, Informations- und Überprüfungsbefugnisse (§ 50 Abs. 4 GSpG), die Berechtigung zur Vornahme einer vorläufigen bzw. endgültigen Beschlagnahme (§ 53 GSpG) und die Einziehung (§ 54 GSpG)…
R3: Zur Organisation der GBP. Ist die GBP derart organisiert, dass es nur eine einheitliche Leitung gibt? Ist die GBP immer bundesweit zuständig? Ist es völlig unerheblich, welche Außenstelle zuständig wird, da es sich um eine einheitliche Dienststelle handelt? Zeuge: Ja seit 2009. Zeuge: Bezüglich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat nach Übergang der Zuständigkeit im Sinne des § 284 Abs. 3 BAO durch die Richterin R, über den Antrag der ASt, AdresseASt, St.Nr.: ***, vertreten durch stV., AdressestV., den an sie ergangenen Prüfungsauftrag des Finanzamtes Wien ### vom 28. Juni…
Der Zeuge gab an, dass er am Hinterausgang postiert war. Einsatzbeginn sei gewesen, wie sich die Türe von innen geöffnet hätte. Einige Personen hätten das Lokal verlassen wollen. Organe der Bundespolizei hätten die Personen aufgefordert vor Ort zu bleiben und in Lokal zurück zu gehen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R-1 in Vertretung des Richters R-2 über das Auskunftsverlangen der Behörde Finanzamt Judenburg Liezen vom 03.09.2019 betreffend Konteneinschau nach § 8 KontRegG für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2018 bezüglich des…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Richter Ri 1, den beisitzenden Richter Ri 2 und die fachkundigen Laienrichter Laienri 1 und Laienri 2 in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Felix Karl Vogl Rechtsanwalt GmbH, Bahnhofstraße 34/12, 6780 Schruns, betreffend Beschwerde…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter über das Verlangen des Finanzamtes vom 7.12.2020, im Abgabenverfahren des Abgabepflichtiger, für den Zeitraum 1.1.2014 bis 31.12.2017 die Konteneinschau nach § 8 KontRegG in die nachstehend angeführten Konten bei der A-Bank Kto1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ulrike Nussbaumer LL.M. M.B.L. in der Rechtssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Prof.Dr. Thomas Keppert, Steuerberatung- und Wirtschaftsprüfung GmbH, Theobaldgasse 19, 1060 Wien, über die Beschwerde vom 15. Mai 2012…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, betreffend Beschwerden vom 19. Juni 2017 gegen die Bescheide des ehemaligen Finanzamtes Graz-Stadt vom 1. Juni 2017 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2015 und 2016 (Arbeitnehmerinnenveranlagungen), StNr. ***Bf-StNr***, beschlossen…
Die mir im Schreiben vom 06.07.2018 bekannt gegebene Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs ist rechtlich völlig verfehlt und unrichtig, demnach das Agieren des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs evident rechtswidrig, sogar verfassungswidrig und das bisherige Verfahren ergo nichtig. Die mir…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende***SenV***, den Richter ***Ri*** und die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1*** und ***SenLR2*** über den Rekurs von ***Rw***, ***Rw-Adr***, vertreten durch Kanzlei Kleiner Eberl Brandstätter Steuerberatung GmbH, Burgring 22, 8010 Graz, vom 20.1.2021 gegen den Beschluss des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Beschwerdesache Bf über die Beschwerde vom 17. Februar 2014 gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg vom 14. Jänner 2014 betreffend Überprüfung der Richtigkeit von 340 Anmeldungen nach Art 78 ZK zu Recht erkannt…
§ 147 BAO: der Prüfungsauftrag ist keineswegs nur für Unternehmer bestimmt. § 147 BAO ist bei jedem der zur Führungen von Aufzeichnungen verpflichtet ist anwendbar. Nicht nur Unternehmer können zur Führung von Aufzeichnungen verpflichtet sein, wie sich aus § 126 Abs. 3 BAO hinsichtlich der sonstigen Einkünfte klar…
Die Vorhalte des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs mit allgemein gehaltenen Auskunftsbegehren über Kapitalabflüsse von meinen Privatkonten und Eigenüberträgen an Kapital sind gesetzlich nicht gedeckt. Eine gesetzlich nicht gedeckte Betriebsprüfung ist per se in meinem Falle Begründung dafür, dass die Registerabfrage im Interesse der Abgabenergebung zweckmäßig…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der fortgesetzten Beschwerdesache A, Adresse1, vertreten durch V, Adresse2, über die als Beschwerde zu wertende Berufung vom 15. April 2011 gegen den Bescheid des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 14. März…
"Im Zuge der Prüfung wurde Kontrollmaterial von über 50 Firmen übermittelt. Bei all diesen Unternehmen ist die Fa. ***GX*** GmbH als Fremdleister aufgetreten. Die vorgelegten Rechnungen weisen unterschiedliche Firmenlogos auf, auf vielen dieser Rechnungen ist ein Konto der Oberbank als Geschäftsverbindung angeführt, welches niemals existierte…