…früher) tätig gewesen ist (siehe Zorn, VwGH: Abfindungszahlung nach Deutschland im DBA-Recht, RdW 2017/211 (270), Heft 4. V. 18.4.2017). 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage…
…Einkünfte nach Arbeitstagen…." bei der Kennzahl 243 (steuerfreie Bezüge) in Bezug auf sämtliche Tätigkeiten (Inlandstätigkeiten, Auslandstätigkeiten, alle Tätigkeiten) den Wert Null eingetragen hat. Im Ergebnis liegt keine Steuerfreiheit gem. § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988 vor. 3.) Ein DBA zwischen Österreich und dem…
…Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug - wie im vorliegenden Beschwerdefall - bestehe nach § 115 Abs. 1 BAO diesbezüglich eine erhöhte Mitwirkungspflicht, die eine entsprechende Beweisvorsorgepflicht mitumfasse (VwGH 16.4.2024, Ro 2022/13/0017 mwN). Der eine Begünstigung (gegenständlich in Form einer DBA-Befreiung) in Anspruch nehmende Abgabepflichtige…
…Wettbewerbsgründen nicht im Interesse der Bf. gelegen sein wird. Diverse Reisen zu Kunden der ***3*** GmbH sowie Besprechungen bei der Bank - deren Ausmaß im Übrigen nicht nachgewiesen wurde - vermögen nach Ansicht des BFG schon deshalb nichts am Charakter einer Betriebsstätte zu ändern, weil - wie obig…
…folgenden Sachverhalt darstellen: Der Bf. ist seit 01.03.2016 in Deutschland als Geschäftsführer bei der ***4*** GmbH als Dienstnehmer tätig. Für diese Einkünfte ist It. DBA Österreich -Deutschland Art 16 (2) in Österreich die Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt anzuwenden. In 2019 wurden im Zusammenhang mit…
…die – bei Wegdenken dieser Tätigkeit – nicht angefallen wären (sog. Kausalitätsprinzip). Daraus folge, dass für eine Abfindung, die ein Arbeitnehmer von seinem deutschen Arbeitgeber aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisse nach seinem Zuzug nach Österreich erhalte, das Besteuerungsrecht daran gemäß Art.15 Abs. 1 DBA Deutschland…
…dass die OG der bf GmbH eine "Unterstützung ihrer Geschäftsführung" im Gegenzug für die der OG versprochenen Zahlungen versprochen hat. Die Bf legte bei dieser Außenprüfung auch das Konto Geschäftsführungskosten für die Zeiträume 2013 und 2014 erstmals dem FA vor (Außenprüfungsbericht vom 13.9.2016)…
…Jahr 1975 bei den betrieblichen Einkünften zu unterscheiden war in Einkünfte aus einer LuF (geregelt in Art 6), Einkünfte aus einem (gewerblichen) Unternehmen (Art 7) und Einkünfte aus einem freien Beruf (Art 14). Immer wenn im MA-OECD 1963 und diesem folgend im DBA Ungarn…
…GmbH. Organschaftlich bestellter Geschäftsführer der bf GmbH in diesem Zeitraum war nur der erste Stratege. Daher war der zweite Stratege bei allen Tätigkeiten für die bf GmbH, für die ihm die Zahlungen der bf GmbH (17.280 € für die Zeit bis 10.6.2012…
…183 Tage während des betreffenden Kalenderjahrs aufhält. (4) - (7)… . Artikel 23 Abs 2 lit a DBA Österreich-Deutschland lautet: (2) Bei einer in der Republik Österreich ansässigen Person wird die Steuer wie folgt festgesetzt: a) Bezieht eine in der Republik Österreich ansässige Person Einkünfte…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösAende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Das Bundesfinanzgericht folgt der dargestellten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, es liegt daher kein Grund für eine Revisionszulassung vor. Wien, am 1. April 2026 …
…offenen Fälle anzuwendendes Konsultationsergebnis steuerlich Berücksichtigung finden könnte, zumal schweizerische AHV-Renten nach der inländischen Verwaltungspraxis bislang unter Art. 18 bzw. bei im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmern unter Art. 19 DBA-Schweiz subsumiert wurden (vgl. ua. EAS 3316 vom 19.2.2013, SWI 5/2013…
…auch Zuwendungen, die teilweise von der KESt entlastet sind, bei der Bemessungsgrundlage der Zwischensteuer in Abzug gebracht werden. Dies betrifft jedoch nur vom OECD-MA abweichende DBA, weil das OECD-MA in Art 21 dem Ansässigkeitsstaat des ausländischen Begünstigten das ausschließliche Besteuerungsrecht zuweist. Durch das…
…im Zuflussjahr 2020. Überdies wird bei zwei oder auch mehreren Dienstverhältnissen (im In -und EU-Ausland) in der Praxis vermutlich öfters eine Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlagen nach ASVG vorkommen, weswegen vom Gericht für die Klärung dieser Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung die ordentliche Revision zugelassen wurde. Linz…
…und 2009 abgesprochen wird (Spruchpunkt II.), ist die Revision unzulässig, da es sich bei der Frage, ob der Beschwerdeführer in den Beschwerdejahren eine "ständige Wohnstätte" iSd Art. 4 Abs. 2 lit a DBA in Österreich hatte, um eine auf der Ebene der Sachverhaltsermittlung und Beweiswürdigung…
…v. Art. 4 DBA Österreich-Belgien setzt bei einem Wohnsitz sowohl in Belgien als auch in Österreich voraus, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bf in den Jahren 2011, 2012 und 2013 tatsächlich in Belgien befunden hat. Als Begründung für die Ansässigkeit in Belgien…
…Wettbewerbsgründen nicht im Interesse der Bf. gelegen sein wird. Diverse Reisen zu Kunden der ***2*** GmbH sowie Besprechungen bei der Bank - deren Ausmaß im Übrigen nicht nachgewiesen wurde - vermögen nach Ansicht des BFG schon deshalb nichts am Charakter einer Betriebsstätte zu ändern, weil - wie obig…
…Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Fragen der Beweiswürdigung sind keine Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung, weshalb die Revision nicht zugelassen wird. Graz, am 6. Mai 2025
…durch diese Entscheidung nicht gefährdet. Bei der Ermittlung des Ansässigkeitsstaates hat die belangte Behörde die Prüfung der Wohnstätte übersprungen, worauf der Vorlageantrag zu Recht hinweist. Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen Im Fall einer Doppelansässigkeit nach Art 4 Abs 1 DBA-CH ist nach dem ersten Satz…
…wenn kein selbstberechneter Betrag bekannt gegeben wird oder wenn bei sinngemäßer Anwendung des § 303 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorliegen würden. 4. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland (DBA-D) lautet auszugsweise: Artikel 4 (Ansässige Person) (1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der…