…entzogen. Die Vermieterin könne den Vertrag während der bestimmten Laufzeit - selbst unter Bedachtnahme auf ihre im Vertrag angeführten Kündigungsmöglichkeiten im Sinne des § 30 MRG - somit keinesfalls jederzeit aus freien Stücken einseitig beenden, sodass gebührenrechtlich ein auf bestimmte Dauer abgeschlossenes Bestandverhältnis vorliege (UFS 16.3.2011…
…wöchigen, Nachfrist schriftlich aufzulösen. Dies insbesondere bei Vorliegen eines der Kündigungsgründe im Sinne und analog des § 30 MRGoder wenn: … Es folgt eine Aufzählung von Vertragsverstößen und sonstigen beim Pächter gelegenen Umständen, welche die Beschwerdeführerin ebenfalls zur vorzeitigen Vertragsauflösung berechtigen: 1. Rückstand bei der Bezahlung…
…Kündigung bedarf. Unbeschadet der vorgenannten vereinbarten Befristung des Mietverhältnisses sind die Vertragsparteien, die Vermieterin jedoch nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, gemäß § 30 MRG, jeweils berechtigt, den Mietvertrag jederzeit durch ordentliche schriftliche, seitens der Vermieterin gerichtliche Kündigung zum letzten Tag eines jeden Monats unter Einhaltung…
…entzogen. Die Vermieterin könne den Vertrag während der bestimmten Laufzeit - selbst unter Bedachtnahme auf ihre im Vertrag angeführten Kündigungsmöglichkeiten im Sinne des § 30 MRG - somit keinesfalls jederzeit aus freien Stücken einseitig beenden, sodass gebührenrechtlich ein auf bestimmte Dauer abgeschlossenes Bestandverhältnis vorliege (UFS 16.3.2011…
…1. vereinbarten Befristung des Mietverhältnisses sind die Vertragsparteien, die Vermieterin jedoch nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß § 30 MRG, jeweils berechtigt, den Mietvertrag jederzeit durch ordentliche Kündigung zum letzten Tag eines jeden Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten vorzeitig zu beenden. Die…
…nicht aus freien Stücken einseitig beenden, da die Kündigungsmöglichkeiten des § 30 MRG ein vertragswidriges Verhalten der Mieterin voraussetzen würden. Daher würde gebührenrechtlich in den ersten fünf Jahren ein auf bestimmte Dauer und danach ein auf unbestimmte Dauer abgeschlossenes Bestandverhältnis vorliegen. Somit würde sich für die…
…nicht aus freien Stücken einseitig beenden, da die Kündigungsmöglichkeiten des § 30 MRG ein vertragswidriges Verhalten der Mieterin voraussetzen würden. Daher würde gebührenrechtlich ein auf bestimmte Dauer abgeschlossenes Bestandverhältnis vorliegen. Nach der Ansicht des Finanzamtes sei es die stRsp des VwGH, dass eine Vertragsverlängerung durch Optionsausübung…
…2004, RV/0767-S/02; UFS 24.5.2004, RV/3538-W/02 uvam.; zu Verlängerungsoprion bei Mietvertrag über Geschäftslokal mit Kündigung nach § 30 MRG: UFS 1.6.2011, RV/0936-W/08; BFG 14.7.2015, RV/7101783/2012; BFG 6.2.2017, RV…
…Mietverhältnis von beiden Teilen jeweils nur aus wichtigen Gründen aufgelöst werden. Für den Vermieter sind dies die Gründe des § 30 MRG und des § 1118 ABGB. Der Mieter verzichtet für die Dauer von 3 Jahren auf die Vertragsaufkündigung. Auszug aus dem Bestandvertrag: [Grafik] [Grafik]  …
…einer Realisierung der vertraglich vereinbarten Kündigungsgründe geboten. Im gegenständlichen Fall wurde der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vermieter kann gemäß § 30 MRG den Vertrag nur aus wichtigen Gründe kündigen, die Mieterin verzichtet auf eine Aufkündigung des Vertrages auf Lebenszeit des Vermieters; die Auflösungsmöglichkeiten gemäß …
…von 12 Monaten zum Letzten eines Kalendermonats aufgekündigt werden. Die Kündigung durch die Vermieterin kann nur aus den Gründen des § 30 Abs. 2 MRG erfolgen. Darüber hinaus kann das Mietverhältnis von der Mieterin aus den Gründen des § 1117 ABGB und von der Vermieterin aus dem…
…Senat und auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Zusammenfassend wurde begründend auf die vereinbarten Kündigungsgründe des § 30 MRG und auf das Recht auf Weitergabe des Mietgegenstandes verwiesen. Die Vertragsparteien hätten durch diese Vereinbarungen einen Bestandvertrag auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Zudem sei die Bemessungsgrundlage falsch berechnet worden…
…ist berechtigt, den Mietvertrag unter Einhaltung einer zwölfmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderjahres mittels eingeschriebenen Briefes zu kündigen (ordentliche Kündigung), wobei jedoch die Beschwerdeführerin als Vermieterin nur aus einem wichtigen Grund i.S.d. § 30 MRG i.d.F. gem. Pkt. 1.1 (2), das…
…dass die Vereinbarung sämtlicher Kündigungsgründe nach § 30 Abs. 2 MRG keine ausreichende Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten darstelle, weswegen von einem Vertrag auf unbestimmte Zeit auszugehen sei. Beantragt wurde die Festsetzung der Gebühr mit € 16.674,20 ausgehend vom Dreifachen des Jahreswertes der vertraglich geschuldeten wiederkehrenden…
…416,63. Für die restlichen 76 Monate wurde der errechnete Durchschnitt je Monat angesetzt (€ 486,74 x 76). Auf Grund der Verwendung des Mietgegenstandes (Geschäftszwecke) treffen lediglich einige wenige Gründe des § 30 MRG zu, sodass von keinem schrankenlosen Kündigungsrecht gesprochen werden kann. Für die…
…Ra 2015/16/0072). Wenn auch die Vereinbarung aller Kündigungsgründe des § 30 Abs. 2 MRG allein noch keine ausreichende Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten mit dem Ergebnis eines Vertrages auf bestimmte Dauer darstellt, so kann eine Gewichtung und eine Unwahrscheinlichkeit der Realisierung dieser vertraglich vereinbarten Kündigungsgründe durchaus…
…werden kann. 3. Die Parteien stellen ausdrücklich fest, dass nur die in diesem Pachtvertrag genannten Gründe wichtige Gründe im Sinne des § 30 MRG darstellen, welche somit zur vorzeitigen und außerordentlichen Vertragsauflösung berechtigen. Den Vertragsparteien stehen darüber hinaus keine darüber hinausgehenden Gründe, die zu einer außerordentlichen…
…werden kann. 3. Die Parteien stellen ausdrücklich fest, dass nur die in diesem Pachtvertrag genannten Gründe wichtige Gründe im Sinne des § 30 MRG darstellen, welche somit zur vorzeitigen und außerordentlichen Vertragsauflösung berechtigen. Den Vertragsparteien stehen darüber hinaus keine darüber hinausgehenden Gründe, die zu einer außerordentlichen…
…der vertraglichen Befristung sowie außerdem unbeschadet jeglicher sonstiger dem Verpächter aufgrund des Vertrages oder von Gesetzes wegen zustehender Kündigungsrechte und sonstiger Rechte ist der Verpächter bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des § 30 MRG berechtigt, den Pachtvertrag mit einmonatiger Kündigungsfrist zum Monatsletzten zu kündigen…
Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet eine Vertragsverlängerung durch Optionsausübung nichts anderes als die Beifügung einer Potestativ-Bedingung, bei deren Eintritt sich die Geltungsdauer des Vertrages verlängert, und dass eine solche Bedingung nach § 26 GebG 1957 zu behandeln ist, sodass die Gebühr von dem…