…abgeändert. Das Einkommen beträgt Betrag1 EURO. Die festgesetzte Körperschaftsteuer beträgt Betrag2 EURO. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf) ist eine Bank. Im Jahr 2016 fand bei der Bf…
…der abgabenbehördlichen Prüfung klar erforscht wurden und somit erst dadurch zu Tage getreten sind. 2.) Umsatzsteuer: Nach § 2 Abs. 2 Z 2 UStG 1994 wird eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nicht selbständig ausgeübt, wenn eine juristische Person dem Willen eines Unternehmens derart untergeordnet ist…
…beurteilen, wie diese durch das Abkommensrecht begrenzt beziehungsweise der Besteuerungsanspruch beschränkt wird. Nach der österreichischen Rechtslage, sind die Einkünfte von Personen, die in Österreich nach § 1 Abs. 3 EStG 1988 beschränkt steuerpflichtig sind, also weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, allenfalls nach den …
…gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe A.) Verfahrensgang und Sachverhalt: A.1.) Der Beschwerdeführer betreibt in Anschrift_B ein Elektrizitätswasserkraftwerk (Inbetriebnahme im Jahr 2005)…
…in der geltenden Fassung, im Schätzungsweg ermittelt. Gemäß § 183 Abs. 4 BAO bringen wir Ihnen in nachstehend das Ergebnis des allfälligen Schätzungsverfahrens zur Kenntnis. Sie können die Geschäftsaufzeichnungen bis zum genannten Termin in der Magistratsabteilung 6 - Rechnungs- und Abgabenwesen, Erhebungs- und Vollstreckungsdienst Gruppe Revision vorlegen…
…und Marktfierant, whft. XXX, wegen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 3. Dezember 2013 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates III beim Finanzamt Salzburg-Stadt als Organ des Finanzamt Salzburg-Land als Finanzstrafbehörde vom 26. November 2013, StrNr…
…Personal zur Verfügung, um die auf der Rechnung angeführten Leistungen zu erfüllen. Um die Höhe bzw. Zurechenbarkeit dieser Einnahmen klären zu können, erfolgten Anordnungen von Bankenauskünften gemäß § 99 Abs. 6 FinStrG für das österreichische Bankkonto der N-sro Nachdem sich Vereinbarungen, Stempel, Verträge, allgemeine Korrespondenzen…
… 33 Abs 1 FinStrG über die Beschwerden des Beschuldigten vom 26.7.2023 und der Amtsbeauftragten vom 23.6.2023 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates II beim Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 14.7.2022 zur Geschäftszahl ***GZ*** nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am…
…unterschreitenden Geldstrafe aus besonderen Gründen ist zulässig, wenn die Ahndung der Finanzvergehen nicht dem Gericht obliegt. § 33 Abs. 5 FinStrG: Die Abgabenhinterziehung wird mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte…
…8010 Graz wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 17.8.2017 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates IV beim Finanzamt Graz Stadt als Organ der belangten Behörde Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg als Finanzstrafbehörde vom…
… 193ff der Konkursordnung) oder durch Erteilung einer Restschuldbefreiung nach Durchführung eines Abschöpfungsverfahrens (§§ 199ff der Konkursordnung). (3) Für die Steuerfestsetzung gilt: ..." (Abs. 3 enthielt nur eine sprachliche Neufassung, ohne inhaltliche Änderung der Ermittlungsmethode). Nachdem das StruktAnpG 1996 die bis dahin bestehende zeitliche Beschränkung des Verlustvortrages auf…
…Entwurfes einer Eingabe des Beschuldigten an den Verfassungsgerichtshof beigeschlossen." T. Weitere Eingaben des Beschuldigten liegen nicht vor. U. Gemäß § 160 Abs. 3 FinStrG kann das Bundesfinanzgericht von der Durchführung bzw. von der Fortführung einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn - wie im gegenständlichen Fall - die Parteien des…
…Jahr 2016 und Folgejahre zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang 1 …
…ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher führen und soweit Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmen, für Zwecke der Erhebung der Abgaben vom Einkommen und Ertrag ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzuzeichnen und zum Ende eines jeden Jahres zusammenzurechnen. (3) Abs. 2 gilt sinngemäß für die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung…
…geb. am 19XX, whft. in WS, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), über die Beschwerde des Beschuldigten vom 17.4.2017 gegen das Erkenntnis der belangten Behörde, des Finanzamtes FA als Finanzstrafbehörde, vom 27.3.2017, Strafnummer (StrNr.) 12…
…Aufforderung zur Empfängerbenennung nicht nach, oder befindet die Abgabenbehörde in freier Beweiswürdigung die Empfängerbenennung als unzureichend, ist zwingend der Zuschlag nach § 22 Abs. 3 KStG 1988 zu verhängen. Ob und in welchem Ausmaß die Behörde dazu auffordert, liegt in ihrem Ermessen, lediglich die Rechtsfolge ist…
…Frau ***Bf1*** hätte Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs 1 lit a FinStrG begangen, nämlich Kraftfahrzeugsteuer 4 - 6/2019 iHv € 2.383,24 Lohnsteuer 07-12/2019 iHv € 2.016,00 Dienstgeberbeitrag 07-12/2019 iHv € 657,87 Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 07-12/2019…
…Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist gem. Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe 1. Verfahrensgang Seitens der Beschwerdeführerin (in weiterer Folge kurz BF) wurde am 30.09.2014 die Körperschaftsteuererklärung für 2013 elektronisch eingereicht. In einem Begleitschreiben zur Körperschaftsteuererklärung 2013 wurde…
…Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist im konkreten Fall, ob Zuwendungen iZm. der Liechtensteinischen Familienstiftung des Großvaters der…
…zu Recht: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Am 14. November 2013 erging bezüglich des Beschwerdeführers der Einkommensteuerbescheid für…