lm Falle der Uneinbringlichkeit ist gemäß § 16 Abs. 1 Wiener Gebrauchsabgabegesetz 1966 eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen festzusetzen. Die Ersatzfreiheitsstrafe entspricht ebenfalls dem festgestellten Verschulden des Beschuldigten in der Vernachlässigung abgabenrechtlicher Verpflichtungen der durch ihn vertretenen Gesellschaft. In jedem Straferkenntnis ist gemäß § 64…
Der Senat sah bei der Verfahrenseinlassung des Beschuldigten keinen Grund für spezialpräventive Überlegungen, er wird wohl nach dieser Erfahrung in Hinkunft keine diesbezügliche Sorgfaltspflichtverletzung mehr zu verantworten haben, aber es bleiben bei der hohen gesetzlichen Strafdrohung die generalpräventiven Überlegungen, dass nicht technische Probleme als Schutzschild…
Eine Erteilung einer Ermahnung gemäß § 45 Abs. 1 letzter Satz VStG kommt im gegenständlichen Fall nicht in Betracht, weil von der Verhängung einer Strafe nur abgesehen und eine Ermahnung erteilt werden kann, wenn die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität ihrer Beeinträchtigung durch…
Bei der Registrierkasse kam es zu Schwierigkeiten bei der Erfassung des AES Schlüssels. Die Unterlagen hätte der Beschuldigte rechtzeitig gebracht. Die Verhandlungsleiterin weist darauf hin, dass die Schlussbesprechung am 25.6.2018 stattgefunden hat, die Kasse jedoch erst ein Jahr später (5.6.2019) über…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***10*** in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Herbert Franz Wabnegg, Bösendorferstraße 7, 1010 Wien, wegen der Verwaltungsübertretungen gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 und Tarifpost D1 des…
Die Tat, Verkürzung von Gebrauchsabgaben bis 23.5.2022, stand im Zeitpunkt ihrer Beendigung unter Strafdrohung und ist auch im Zeitpunkt der Entscheidung durch das BFG weiterhin unter derselben Strafdrohung. Es entfällt lediglich eine Gebrauchsabgabepflicht für nachfolgende Zeiträume, dies hat jedoch keinen Einfluss auf die…
Eine solche Rechtsfrage lag verfahrensgegenständlich nicht vor. Rechtsbelehrung und Hinweise Der beschwerdeführenden Partei steht das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen ab Zustellung dieses Erkenntnisses eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde ist direkt beim Verfassungsgerichtshof (Freyung 8, 1010 Wien) einzubringen. Die Beschwerde…
§ 20 Abs. 2 FinStrG: […] Bei Finanzvergehen, deren Ahndung in den Fällen des § 58 Abs. 2 lit. a dem Spruchsenat vorbehalten ist, dürfen die Ersatzfreiheitsstrafen das Höchstmaß von je drei Monaten und bei den übrigen Finanzvergehen das Höchstmaß von je sechs Wochen nicht übersteigen. Der…
§ 21 Abs. 2 FinStrG: Die einheitliche Geld- oder Freiheitsstrafe ist jeweils nach der Strafdrohung zu bestimmen, welche die höchste Strafe androht. Es darf jedoch keine geringere Strafe als die höchste der in den zusammentreffenden Strafdrohungen vorgesehenen Mindeststrafen verhängt werden. Hängen die zusammentreffenden Strafdrohungen von Wertbeträgen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 5 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn T T., Adresse, wegen der Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgaben- und Monopolhehlerei nach §§ 37 Abs. 1 lit. a, 46 Abs. 1 lit. a FinStrG des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretungen der fahrlässigen Verkürzung der Wiener Gebrauchsabgabe gemäß § 16 Abs. 1 Wiener Gebrauchsabgabegesetz 1966 (GAG) vom 8. Juli 1966, LGBI. für Wien Nr. 20, in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Gekürzte Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pagitsch in der Verwaltungsstrafsache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über dessen Beschwerde vom 2. September 2025 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 24…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat 1067-4 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Senatsvorsitzende ***23***, die Richterin***24*** und die fachkundigen Laienrichter ***25*** und ***26*** in der Finanzstrafsache gegen 1) ***Bf2***, ***14*** ***29*** und 2) die ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Hofer Papistock Wirtschaftstreuhand Steuerberatung…
§ 5 Abs. 6 WiEReG: Wenn für einen Rechtsträger noch keine Meldung von einem berufsmäßigen Parteienvertreter abgegeben wurde, so kann jeder berufsmäßige Parteienvertreter unter Berufung auf die ihm erteilte Vollmacht eine Meldung gemäß diesem Paragraphen abgeben. Nach Abgabe einer Meldung von einem berufsmäßigen Parteienvertreter für einen…
Dieser Umstand erklärt sich vor allem daraus, dass im Bereich des Automatenglücksspiels außerhalb von Spielbanken bekanntermaßen der Anteil bewilligungslos betriebenen Glücksspiels besonders hoch ist, was sich aus der Anzahl der bei den Verwaltungsgerichten der Länder und in der Folge beim Verwaltungsgerichtshof anhängigen Verfahren hinsichtlich solcher…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Richter*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Brunner Mag. Stummvoll Rechtsanwälte OG, Volksgartenstraße 1 Tür IV, 8020 Graz, wegen des Finanzvergehens gem. § 15 Abs 1 Z 2 des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes…
Am 15. September 2011 wären für den Lohnzahlungszeitraum August 2011 Lohnsteuern in Höhe von € 914,25 und Dienstgeberbeiträge in Höhe von € 447,89 zu entrichten bzw. abzuführen gewesen, womit sich bei bloßer Bekanntgabe der Abgabenschulden am Fälligkeitstag und generell korrekter Vorgangsweise am Abgabenkonto…
Abs. 3: Wird jemand, der bereits wegen eines Finanzvergehens bestraft worden ist, wegen eines anderen Finanzvergehens bestraft, für das er nach der Zeit der Begehung schon in dem früheren Verfahren hätte bestraft werden können, so ist eine Zusatzstrafe zu verhängen. Diese darf das Höchstmaß der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Verwaltungsstrafsache gegen NN, GebDat, Adresse1 bzw. Adresse2 , wegen Verwaltungsübertretung gemäß § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien Nr. 9/2006, in der geltenden Fassung, über die Beschwerde…
Dass der Gesetzgeber den Meldeverpflichtungen nach dem WiEReG ein hohes Maß an Wichtigkeit unterstellt hat, dem seitens der Meldeverpflichteten auch mit entsprechender Sorgfalt hinsichtlich der Wahrnehmung der ihnen übertragenen Pflichten begegnet werden sollte, zeigen die hohen Strafdrohungen. § 23 Abs. 4 FinStrG mit der Bestimmung einer…