…die das Gesetz dem Ermessen zieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" ist dabei die Bedeutung "berechtigte Interessen der Partei", dem Gesetzesbegriff "Zweckmäßigkeit" die Bedeutung "öffentliches Anliegen an der Einbringung…
Dass die Bf. bei besserer Aufklärung über allfällige steuerliche Konsequenzen ihres Geschäftes allenfalls andere wirtschaftliche Entscheidungen getroffen hätte, ist Ausfluss des Unternehmerrisikos. Unstimmigkeiten mit einer steuerlichen Vertretung und Unterstellungen eines Beratungsfehlers sind auf dem Zivilrechtsweg auszutragen und können nicht zu Lasten der Allgemeinheit zu einer…
…wobei die Ermessensentscheidung im Sinne des § 20 BAO innerhalb der vom Gesetz gezogenen Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen ist. Dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" ist dabei die Bedeutung "berechtigte Interessen der Partei", dem Gesetzesbegriff "Zweckmäßigkeit" die Bedeutung "öffentliches…
…Die Ermessensentscheidung ist iSd § 20 BAO innerhalb der vom Gesetz gezogenen Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" ist dabei die Bedeutung "berechtigte Interessen der Partei", dem Gesetzesbegriff "Zweckmäßigkeit" die Bedeutung "öffentliches Anliegen an der…
…Ritz, BAO6, § 20 Tz 13 und die dort wiedergegebene Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs). Unter Billigkeit versteht die ständige Rechtsprechung die Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei, unter Zweckmäßigkeit das öffentliche Interesse, insbesondere an der Einbringung der Abgaben. Wenn die Beschwerdeführerin die Meinung vertritt, es…
…nicht vor, sodass das Finanzamt mit Recht davon ausgehen konnte, dass den Zweckmäßigkeitsüberlegungen der Vorrang gegenüber einer allfälligen Billigkeit der Vorrang einzuräumen war und die Geltendmachung der Haftung eine geeignete Maßnahme war, um den Abgabenausfall zu verhindern. Zusammengefasst sind die Behauptungen des Bf. nicht geeignet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Walter Summersberger, den beisitzenden ***1*** sowie die fachkundigen Laienrichter LR 1 und LR 2 in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Felix Karl Vogl Rechtsanwalt GmbH, Bahnhofstraße 34/12, 6780 Schruns, über…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***1***, den beisitzenden Richter ***3*** sowie die fachkundigen Laienrichter LR 1 und LR 2 in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Felix Karl Vogl Rechtsanwalt GmbH, Bahnhofstraße 34/12, 6780 Schruns, über die…
…Die im Rahmen des § 224 BAO zu treffende Ermessensentscheidung iSd § 20 BAO ist innerhalb der vom Gesetzgeber gezogenen Grenze nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Wesentliches Ermessenskriterium ist die Vermeidung eines endgültigen Abgabenausfalles. Aus dem auf die Hereinbringung…
…inhaltlose, in ihrer Allgemeinheit auf jeden in Wiederaufnahmsangelegenheiten ergehenden Bescheid übertragbare Formeln, trägt die Begründung nicht den konkreten individuellen Gegebenheiten Rechnung und ist die Ermessensentscheidung unter Auseinandersetzung mit den Leitlinien der Billigkeit und Zweckmäßigkeit nicht schlüssig, dann wäre die Verfügung zur Wiederaufnahme rechtsmangelhaft ( Stoll, BAO…
…wobei die Ermessensentscheidung im Sinne des § 20 BAO innerhalb der vom Gesetz gezogenen Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen ist. Dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" ist dabei die Bedeutung "berechtigte Interessen der Partei", dem Gesetzesbegriff "Zweckmäßigkeit" die Bedeutung "öffentliches…
…Haftung liegt darin, dass nur durch diese Maßnahme eine Einbringlichkeit der angeführten Abgaben gegeben ist und nur so dem öffentlichen Interesse an der Erhebung der Abgaben nachgekommen werden kann. Die Geltendmachung der Haftung entspricht verfahrensgegenständlich auch den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit und Billigkeit. Bei Abstandnahme von…
…von der Primärschuldnerin selbst berechnete Abgaben gehandelt, persönliche Haftungen würden sich auch auf Nebengebühren erstrecken. Hinsichtlich der Ermessensübung wurde auf die Abwägung berechtigter Interessen der Partei (Billigkeit) und des öffentlichen Anliegen an der Einbringung der Abgaben (Zweckmäßigkeit) verwiesen. Zu den abgabenrechtlichen Pflichten des Vertreter gehöre…
…Bf. zur Haftung heranzuziehen, ist innerhalb der vom Gesetzgeber gezogenen Grenze nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Dem Gesetzesbegriff Billigkeit ist dabei die Bedeutung des berechtigten Interesses des Beschwerdeführers beizumessen, nicht zur Haftung für Abgaben herangezogen zu werden…
… 20 BAO) zu halten hat. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" ist dabei die Bedeutung "berechtigte Interessen der Partei", dem Gesetzesbegriff "Zweckmäßigkeit" die Bedeutung "öffentliches Anliegen an der Einbringung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. R.K in der Beschwerdesache K.L, Str. 4/1, I, vertreten durch Dr. G.T, Rechtsanwalt, E.G 7, S, gegen den Bescheid des Finanzamtes L.St vom 25.02.2013 betreffend Haftung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***1***, den beisitzenden Richter beisRi sowie die fachkundigen Laienrichter LR 1 und LR 2 in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Felix Karl Vogl Rechtsanwalt GmbH, Bahnhofstraße 34/12, 6780 Schruns, über die…
…müssen sich in den Grenzen halten, die das Gesetz dem Ermessen zieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen." § 78 Abs. 3 EStG 1988 lautet: "Reichen die dem Arbeitgeber zur Verfügung stehenden Mittel zur…
…würde dies am Ergebnis aber nichts ändern, da als zweiter Schritt zu prüfen sei, ob die Inanspruchnahme des eingeräumten Ermessens im Sinne einer Interessenabwägung nach Billigkeit (Verhältnismäßigkeit) und Zweckmäßigkeit geboten sei. Es sei idZ darauf hinzuweisen, dass die etwaige Fehlerhaftigkeit der Bescheide von der antragstellenden…
…Glauben der Festsetzung entgegen. Das liegt daran, dass bei der Ermessensübung nach § 20 BAO nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit abzuwägen ist, ob der rechtmäßige Zustand hergestellt werden soll. Der Grundsatz von Treu und Glauben macht die Abgabenfestsetzung in bestimmten Fällen sachlich unbillig, sodass von einer rechtmäßigen…