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2 Treffer349 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1109–111715. Mehrere Rechtsgeschäfte in einer Urkunde (§ 19 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025
…die der Bemessungsgrundlage hinzuzurechnen ist. 15.2. Mehrere voneinander unabhängige Rechtsgeschäfte Rz 1110: Werden in einer Urkunde mehrere Rechtsgeschäfte derselben oder verschiedener Art, die nicht zusammenhängende Bestandteile des Hauptgeschäftes sind, abgeschlossen, so ist grundsätzlich jedes Rechtsgeschäft selbständig zu beurteilen und die Gebühr für jedes einzelne…
GebR 2025 Rz 102–1114. Begriffe des Gebührengesetzes 1957 (§§ 5, 6 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025
…auch wenn sie keinen mit dieser Schrift zusammenhängenden Text enthalten, weiters Schriften, die durch die Erklärung der Parteien zum Inhalt der Urkunde und damit zum integrierenden Bestandteil der Urkunde gemacht werden. Rz 111: Die Gebührenpflicht von aus mehreren Bogen bestehenden Schriften ist verschieden geregelt: von…