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3 Treffer357 msnur geltende Fassungen
VPR 2021 Rz 339–3422.2.3.7. Werbe- und Markterschließungsmaßnahmen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.3.7. Werbe- und Markterschließungsmaßnahmen Rz 339: Aufwendungen für Werbemaßnahmen sind von dem Betriebsteil (Stammhaus oder Betriebsstätte) zu tragen, für dessen Aufgabenbereich durch diese Maßnahme geworben wird. Soweit Betriebsteile mit Herstellungs- und Vertriebsfunktionen auch Werbemaßnahmen für andere Betriebsteile durchführen, ist der Werbeaufwand zwischen…

VPR 2021 Rz 343–3472.2.3.8. Gründungskosten und Vorlaufaufwand
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Gründungsaufwendungen jedenfalls mitveranlasst. Die Gründungsaufwendungen sind daher nach tatsächlicher Betriebsstättenbegründung zu Lasten des Betriebsstättenergebnisses anzusetzen und können dort auch zu negativen Betriebsstätteneinkünften führen (EAS 3045). Eine (endgültige) Zuordnung von vorweggenommenem Gründungsaufwand zum Stammhausstaat ist nicht zulässig. Entsprechend ist bei abzugsfähigen Akquisitionskosten (zB Vertragserrichtungskosten, behördliche Bewilligungen…

VPR 2021 Rz 102–1051.3.2.4. Abgrenzungsfragen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.3.2.4. Abgrenzungsfragen Rz 102: Bei der steuerlichen Gewinnermittlung einer inländischen Konzerngesellschaft sind nur deren betrieblich veranlasste Aufwendungen abzugsfähig, nicht aber jene, die aufAuf Gesellschafterebene durch die ausländische Muttergesellschaft entstanden sind.entstandene Kosten für Leistungen, die im Anteilseignerinteresse getätigt werden (Gesellschaftertätigkeit oder "Shareholder…