…Denn die Bestimmung stellt darauf ab, dass eine Geschäftseinrichtung ausschließlich für Tätigkeiten genutzt wird, die für das Unternehmen ausgeübt werden und eine vorbereitende oder Hilfstätigkeit darstellen. Dabei ist auch unerheblich, ob es sich bei dem anderen Unternehmen um ein unabhängiges Fremdunternehmen oder um ein verbundenes…
…Die Gründungsaktivitäten stellen Funktionen des Stammhauses dar, sodass es sachgerecht ist, die entsprechenden Aufwendungen im Jahr ihres Anfalls bei der Gewinnermittlung des Stammhauses als Betriebsausgabe anzusetzen. Sollte das Betriebsstättenprojekt fehlschlagen und keine Betriebsstätte begründet werden, dann verbleibt es bei der entsprechenden (endgültigen) Gewinnminderung im Stammhaus…
2.2.3.7. Werbe- und Markterschließungsmaßnahmen Rz 339: Aufwendungen für Werbemaßnahmen sind von dem Betriebsteil (Stammhaus oder Betriebsstätte) zu tragen, für dessen Aufgabenbereich durch diese Maßnahme geworben wird. Soweit Betriebsteile mit Herstellungs- und Vertriebsfunktionen auch Werbemaßnahmen für andere Betriebsteile durchführen, ist der Werbeaufwand zwischen…
1.3.2.4. Abgrenzungsfragen Rz 102: Bei der steuerlichen Gewinnermittlung einer inländischen Konzerngesellschaft sind nur deren betrieblich veranlasste Aufwendungen abzugsfähig, nicht aber jene, die aufAuf Gesellschafterebene durch die ausländische Muttergesellschaft entstanden sind.entstandene Kosten für Leistungen, die im Anteilseignerinteresse getätigt werden (Gesellschaftertätigkeit oder "Shareholder…
27.3.2.1.3. Besondere Bestandteile des Entgelts 27.3.2.1.3.1. Betriebskosten als Nebenleistung Rz 1302: Die Betriebskosten (zB Beheizungs- und Warmwasserkosten) sind grundsätzlich in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn sich der Bestandnehmer ausdrücklich zur Zahlung der Kosten im Bestandvertrag verpflichtet. An…
…und folglich auch Fremden gegenüber erbracht werden können, insbesondere für die Überführung von Wirtschaftsgütern (siehe im Detail Abschnitt 2.2.3.). Unternehmensinterne Darlehens-, Miet- und Lizenzverträge führen demgegenüber bei keiner Unternehmenseinheit zu Betriebsausgaben bzw. Betriebseinnahmen. In solchen Fällen hat es daher gemäß Art. 7 Abs…
…des immateriellen Werts hat in weiterer Folge eine Auswirkung auf die Gewinnzuordnung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte: beiden Unternehmensteilen werden einerseits die Entwicklungskosten als Betriebsausgaben und andererseits die aus dem immateriellen Wert resultierenden Erträge als Betriebseinnahmen zugeordnet. Rz 294: In der Regel genügt die Tragung der…
2.2.3. Ermittlung des Betriebsstättenergebnisses 2.2.3.1. Allgemeine Grundsätze Rz 310: Aufbauend auf die Funktionsanalyse ist im zweiten Schritt auf Basis des Fremdvergleichsgrundsatzes das Betriebsstättenergebnis zu ermitteln. Dafür sind der Betriebsstätte Außentransaktionen (Erträge und Aufwendungen) dem Kausalitätsprinzip entsprechend zuzuordnen. Fiktive Liefer- und…
2.1.2. Bauausführungen und Montagen Rz 264: Bauausführungen und Montagen gelten nach Art. 5 Abs. 3 OECD-MA nur dann als Betriebsstätte, wenn ihre Dauer zwölf Monate überschreitet. Wenn Bauausführungen oder Montagen die zeitliche Voraussetzung nicht erfüllen, begründen sie auch dann keine Betriebsstätte, wenn…
27.3.2.1.3.2. Baukostenbeiträge und Errichtungskosten als Nebenleistungen Rz 1306: Baukosten- und Finanzierungsbeiträge sind in die Bemessungsgrundlage der Gebühr einzubeziehen; dies jedoch nur anteilsmäßig, wenn sie als wiederkehrende Leistungen anzusehen sind (siehe Rz 1292). Rz 1307: Auch der Wert der vom Bestandnehmer…
2.2.4.2. Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen und -erträgen Rz 365: Finanziert ein Unternehmen dem Auftraggeber die Auftragssumme, sind die Finanzierungserlöse abzüglich eventueller Refinanzierungsaufwendungen in der Regel dem Stammhaus zuzuordnen, da dieses die entsprechenden Leistungen erbringt und Risiken trägt. Ein eventueller Leistungsbeitrag der Betriebsstätte bei…
…Abgabenerhebung zu erfüllen (§ 124 BAO). 2.2. Einzelaufzeichnungspflicht Einzelaufzeichnungspflicht bedeutet, dass in den Aufzeichnungen die Betriebseinnahmen und die Betriebsausgaben (bzw. Bareingänge und Barausgänge) laufend zu erfassen und einzeln festzuhalten und aufzuzeichnen sind, außer bei Vorliegen der durch die Barumsatzverordnung geschaffenen Ausnahmeregelungen bzw. Erleichterungen. Sie ist…