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PV-Erlass Rz 26–312.1.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…2 Z 2 iVm § 1 UStBBKV). Dem Anlagenbetreiber steht der volle Vorsteuerabzug für die Errichtung und den Betrieb der Anlage zu (zu den Anwendungsvoraussetzungen des Nullsteuersatzes ab 1.1.2024 siehe unten). Dies gilt unabhängig von der Rechtsform des Anlagenbetreibers, also auch bei Betrieben gewerblicher…

PV-Erlass Rz 602.2.2.4. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…nach § 3 Abs. 2 UStG 1994 zu besteuern und - analog der ertragsteuerrechtlichen Beurteilung - nicht der Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen. Es steht daher insoweit der volle Vorsteuerabzug zu. Im Jahr der Anschaffung ergibt sich eine Umsatzsteuerschuld von 40,00 €, die auf den Leistungsempfänger (Energieversorgungsunternehmen) übergeht…

PV-Erlass Rz 592.2.2.3. Überschusseinspeisung bei Vorliegen einer zusätzlichen unternehmerischen Nutzung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…der für andere unternehmerische Zwecke genutzten Menge an Strom, so steht der Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Anschaffung, Inbetriebnahme und Betrieb der Anlage nach § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 zur Gänze nicht zu. Eine Besteuerung der Stromlieferungen kann diesfalls unter den oben…

PV-Erlass Rz 56–582.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…2.2.2.2. Überschusseinspeisung bei anteiliger Privatnutzung Rz 57: Grundsätzlich steht dem Anlagenbetreiber bei voller Zuordnung der Anlage zum Unternehmen (zur abweichenden Zuordnung siehe UStR 2000 Rz 1902) der volle Vorsteuerabzug für die Errichtung und den Betrieb der Anlage zu. Die der Anlage für…

PV-Erlass Rz 151–1543.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…wobei Vorsteuern von 576,00 € geltend gemacht werden können. Rz 154: Beispiel 30: Eine Gemeinde lässt eine netzgekoppelte 40 kWp-Anlage auf dem Rathaus errichten, die dieses unmittelbar mit Strom versorgt. Der nicht unmittelbar verwendete Strom wird der EEG zu Verfügung gestellt. Nach Maßgabe…

PV-Erlass Rz 10–132. Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Falle der Kleinunternehmerpauschalierung gemäß § 17 Abs. 3a EStG 1988 (EStR 2000 Rz 4139 ff) betragen die pauschalen Betriebsausgaben 45% der Betriebseinnahmen. Andere Betriebsausgaben oder Investitionsbegünstigungen können hier nicht in Anspruch genommen werden. Entsteht bei der Gewinnermittlung ein Gewinn, kann aber ein Gewinnfreibetrag (Grundfreibetrag, 15%) geltend…

PV-Erlass Rz 612.2.2.5. Körperschaften öffentlichen Rechts - Betrieb gewerblicher Art
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…erfüllt sind. Der Anlagenbetreiber haftet für diese Steuer. Für die Errichtung und den Betrieb der Anlage steht nur ein anteilsmäßiger Vorsteuerabzug für den nicht hoheitlichen Bereich zu. Änderungen hinsichtlich der Nutzung sind innerhalb des Beobachtungszeitraums von vier Jahren (bei beweglichen körperlichen Gegenständen) bzw. 19 Jahren…

VPR 2021 Rz 521–5244.1.4. Umsatzsteuerliche Sekundärberichtigungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…nachzufordern wäre. Die Berichtigung kann allerdings unterbleiben, wenn sichergestellt ist, dass die (voll vorsteuerabzugsberechtigte) deutsche Konzerngesellschaft Anspruch auf Entlastung von dieser Umsatzsteuernachforderung hätte, sei es - falls das Betriebserholungsheim als Betriebstätte einzustufen ist - durch das Betriebsstättenfinanzamt, sei es sonst im Erstattungsweg durch das Finanzamt Österreich (§ 60…

PV-Erlass Rz 412.2.1.2. Steuerbefreiung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…kWh ins öffentliche Netz eingespeist. B steht die Befreiung für beide Anlagen dem Grunde nach zu, weil diese jeweils die Engpassleistung von 35 kWp und die Anschlussleistung von 25 kWp nicht übersteigen. Der "Freibetrag" steht allerdings nur einmal pro Steuerpflichtigem zu, sodass die Einkünfte aus…

VPR 2021 Rz 343–3472.2.3.8. Gründungskosten und Vorlaufaufwand
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.3.8. Gründungskosten und Vorlaufaufwand Rz 343: Die Gründung einer ausländischen Betriebsstätte verursacht regelmäßig Aufwendungen, die zu einem Zeitpunkt anfallen, zu dem diese Betriebsstätte noch nicht besteht. Die Gründungsaktivitäten stellen Funktionen des Stammhauses dar, sodass es sachgerecht ist, die entsprechenden Aufwendungen im Jahr…

VPR 2021 Rz 102–1051.3.2.4. Abgrenzungsfragen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…betrieblich veranlasste Aufwendungen abzugsfähig, nicht aber jene, die aufAuf Gesellschafterebene durch die ausländische Muttergesellschaft entstanden sind.entstandene Kosten für Leistungen, die im Anteilseignerinteresse getätigt werden (Gesellschaftertätigkeit oder "Shareholder Activities"), sind daher nicht an die Tochtergesellschaft verrechenbar (Z 7.9 OECD-VPL). Bei der Tätigkeit der…

KfzBStR 2021 Rz 818–822B.5.4. Besondere Fälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…801 ff)), jener Nettobetrag hinzuzurechnen, der dem Endkunden in Rechnung gestellt werden würde, um einen zulassungsfähigen Zustand herzustellen. Ist der konkrete Nettobetrag nicht ermittelbar, kann zur Bestimmung dieses Wertes beispielsweise der Wert eines vergleichbaren Kraftfahrzeuges, welches ab Werk mit einem Aufbau (z.B. Pritsche) vervollständigt…

KfzBStR 2021 Rz 543–544B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Nach Zulassung wird ein Personenkraftwagen der Position 8703 von einem Freiberufler zu einem Klein-Lkw der Position 8704 umgebaut. Hier bleibt es bei der Belastung mit der Normverbrauchsabgabe. Eine Vergütung der bereits geleisteten Abgabe ist in solchen Fällen gesetzlich nicht vorgesehen. Es besteht kein Vergütungsanspruch.

KfzBStR 2021 Rz 1100–1112B.8. Änderung der Abgabenbemessung (§ 8 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…1 Z 4 NoVAG 1991. Änderungen des gemeinen Wertes werden im § 8 NoVAG 1991 nicht erfasst. Rz 1101: Hinsichtlich des innergemeinschaftlichen Erwerbes ist § 8 NoVAG 1991 sinngemäß anzuwenden. Rz 1102: Sowohl Entgeltminderungen als auch Entgelterhöhungen stellen eine Änderung der Bemessungsgrundlage dar. Minderungen ergeben sich insbesondere…

PV-Erlass Rz 36–402.2. Überschusseinspeiser
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

2.2. Überschusseinspeiser 2.2.1. Einkommensteuer/Körperschaftsteuer 2.2.1.1. Allgemeines Rz 36: Bei Überschusseinspeisung stellt die Photovoltaikanlage insoweit eine eigene gewerbliche Einkunftsquelle (§ 23 EStG 1988, § 7 Abs. 3 KStG 1988) dar, als Strom in das öffentliche Netz eingespeist und an ein Energieversorgungsunternehmen…

KfzBStR 2021 Rz 1023–1025B.6.3. Steuerberechnung bei Differenzbesteuerung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…angesetzt, da bereits achtsieben volle Jahre seit der Erstzulassung vergangen sind. Auch nach mehr als acht Jahren bleibt für die Bonus-/Malusberechnung ein Achtel immer bestehen. Da sich die Steuer in jenen Fällen, in denen die Normverbrauchsabgabe nicht Teil der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist…

KfzBStR 2021 Rz 400–404B. Normverbrauchsabgabe (NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…das nachhaltig, selbstständig gegen Entgelt Leistungen erbringt und nach außen hin in Erscheinung tritt (Maßgeblichkeit des Außenverhältnisses). Nicht erforderlich ist die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr oder die Handlungsfähigkeit: Auch Personen, die nur durch einen Vertreter tätig werden, können Unternehmer sein (VwGH 27.5.1998…

VPR 2021 Rz 365–3672.2.4.2. Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen und -erträgen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…über solche Finanzmittel, insbesondere wenn sie einen Zinsenertrag in Millionenhöhe abwerfen, nicht zu den Aufgaben und Funktionen einer Bau- oder Montagebetriebsstätte gehören kann. Ist daher die Darlehensvergabe an die ausländische Muttergesellschaft den Funktionen des inländischen Stammhauses der Kapitalgesellschaft zuzuordnen (siehe auch Rz 284), dann bilden…

VPR 2021 Rz 164–1711.3.5.2. Beitrag zum KVV
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…KVV erwarten können und auch das Risiko für die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit kontrollieren, sind sie als KVV-Teilnehmer anzusehen. D leistet lediglich eine Unterstützungsleistung und wird nicht am Ergebnis des KVV partizipieren können. Daher ist sie kein KVV-Teilnehmer; ihre Dienstleistung ist fremdüblich zu vergüten…

VPR 2021 Rz 368–3742.2.4.4. Unzulässige Gewinnaufteilungsmethoden
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…und damit aus den österreichischen Betriebsausgaben entfernt) wird, wobei korrespondierend dazu aber auch der gesamte aus dem Bauvorhaben erzielte Ertrag aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage ausgeschieden wird, wäre nicht DBA-konform. Denn hierdurch würden auch jene Gewinne der österreichischen Besteuerung entzogen, die auf Leistungen zurückzuführen sind…