27.3.2.1.2. Bestimmbarkeit der Preisvereinbarung Rz 1296: Die Höhe der (Teil-)Leistungen muss für ihre Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage nicht ziffernmäßig festgelegt sein, hiefür reicht bereits die grundsätzliche Vereinbarung deren Bezahlung (VwGH 12.7.1962, 0175/62). Rz 1297: Ist die Höhe…
2.2.3.4. Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern Rz 328: Werden in der Betriebsstätte körperliche Wirtschaftsgüter des Stammhauses genutzt, ohne dass sie der Betriebsstätte als fiktiver wirtschaftlicher Eigentümerin zuzurechnen sind, dann ist die Betriebsstätte - nach der geltenden Rechtslage - nicht mit einer fiktiven fremdüblichen Miete zu belasten…
1.3.2.4. Abgrenzungsfragen Rz 102: Bei der steuerlichen Gewinnermittlung einer inländischen Konzerngesellschaft sind nur deren betrieblich veranlasste Aufwendungen abzugsfähig, nicht aber jene, die aufAuf Gesellschafterebene durch die ausländische Muttergesellschaft entstanden sind.entstandene Kosten für Leistungen, die im Anteilseignerinteresse getätigt werden (Gesellschaftertätigkeit oder "Shareholder…
…Gewinn zu erzielen bzw. diesen zu steigern. Rz 151: Die Zahlungen für übertragene immaterielle Werte können verschiedene Formen annehmen. Zwischen unabhängigen Unternehmen ist es beispielsweise üblich, Einmalzahlungen (zB unter Anwendung einer Bewertungsmethode) oder auch über einen gewissen Zeitraum wiederkehrende Zahlungen zu vereinbaren, wobei letztere als…
B.12.5. Nachweis über die Höhe des Vergütungsanspruchs Rz 1219: Der Leistungsempfänger hat den Vergütungsanspruch nicht nur dem Grunde, sondern auch der Höhe nach nachzuweisen. Als Nachweis kommt dabei alles in Betracht, was zur Feststellung der Höhe des Vergütungsanspruchs geeignet ist. Im Einzelnen können…
…der Rendite oder des Marktwerts des Vermögens angepasst. Bei den in § 78 Abs. 2 Z 1 und 3 GMSG angeführten Ausnahmen handelt es sich um Zahlungen, die auf Grund eines Versicherungsvertrags erfolgen, wobei die in Z 3 vorgesehene Ausnahme nicht im Zusammenhang mit einem an…
…Kenntnisse, die bei den vorangegangenen Tätigkeiten erworben worden sind, handeln. Das bedeutet, dass auch Zahlungen für fehlgeschlagene Forschung in Betracht kommen können. Dies ist dann der Fall, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter für die damit verbundenen Erkenntniszuwächse ein Entgelt gefordert bzw. entrichtet hätte. Bringt…
B.12. Vergütung (§§ 12 und 12a NoVAG 1991) B.12.1. Vergütung der Abgabe (Allgemeines) Rz 1200: § 12 NoVAG 1991 regelt die Vergütung der Normverbrauchsabgabe, wenn eine Zulassung zum Verkehr aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht in Betracht kommt, wenn tatsächlich innerhalb von fünf Jahren…
…sind (zB Gewinne aus der Veräußerung oder Zuschreibung einer Beteiligung). Nicht unter den Erträgen erfasst werden von anderen Geschäftseinheiten bezogene Zahlungen, die im Staat oder Gebiet des Zahlungsleistenden in der für die Anlage 1 verwendeten Datenquelle als Gewinnanteile (zB Dividenden) behandelt werden (vgl. EU-Amtshilferichtlinie…
27.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1551: Bemessungsgrundlage ist der Gesamtwert der im Vergleich ausbedungenen, positiv zu erbringenden Leistungen, zB auch Neben- oder Ersatzleistungen, Abfindungsbeträge, Unterhaltsverpflichtung für Kinder (VwGH 19.6.1989, 88/15/0167). Nicht dazu gehören Leistungen, worauf verzichtet wurde. Rz 1552…
…ist (Rz 408). Rz 147: Im Allgemeinen wird ein Handelsbetrieb, der als Wiederverkäufer von Markenprodukten auftritt, nicht neben dem Wareneinkaufspreis noch zusätzliche Zahlungen dafür leisten, dass auf der gekauften Handelsware die Markenbezeichnung des ausländischen Herstellers aufscheint. Denn er wird regelmäßig nicht das Recht auf Markennutzung…
1.3.5.2. Beitrag zum KVV Rz 164: Ein auf Grund eines KVV geleisteter Beitrag (KVV-Umlage, Poolumlage) kann steuerlich nur insoweit anerkannt werden, als er den Fremdpreis für die aus dem KVV bezogenen Leistungen auf Dauer nicht überschreitet. Der Fremdvergleichsgrundsatz schließt es aber…
…Der Gebührenschuldner muss für die Ausstellung des Ausweises daher 30 Euro entrichten. Diese Erledigungsgebühr verbleibt somit zu 100% beim Land. Rz 68: Auf dem Zahlungs- oder Überweisungsbeleg sind der Gesamtbetrag der entrichteten Gebühren, der Gesamtbetrag der Pauschalbeträge sowie der abzuführende Nettobetrag anzuführen. Rz 69: Hat…
1.3.2. Dienstleistungen allgemeiner Art 1.3.2.1. Fremdvergleichsgrundsatz Rz 86: Der konzerninterne Dienstleistungsaustausch ist von Umfang und Inhalt her gesehen sehr unterschiedlich und hängt vom Integrationsgrad der Konzerne ab. Im dezentralisierten Konzern kann beispielsweise die Muttergesellschaft ihre konzerninterne Tätigkeit darauf beschränken, ihre…
…Beim Cash-Pooling werden täglich bzw. in anderen kurzfristigen Zeitabständen die Salden der Zahlungsverkehrskonten der einzelnen Konzerngesellschaften auf einem Sammelkonto der mit dem Cash-Pooling betrauten Konzerngesellschaft konsolidiert (physisches oder effektives Pooling) oder die Bank aggregiert fiktiv die Salden, ohne dass tatsächliche Überweisungen nötig sind…
…des DBA dürfen Zahlungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der gesetzlichen Sozialversicherung des anderen Vertragsstaats erhält, abweichend von Artikel 18 Absatz 1 des DBA nur in diesem anderen Staat besteuert werden ("Kassenstaatsprinzip"). Dies gilt unabhängig davon, ob die Zahlungen direkt von den…
…695: Die Gebühr ist vom Zulassungswerber bei der Zulassungsstelle einzuzahlen. Die Zulassungsstelle darf den Zulassungsschein (Zulassungsbescheinigung) bzw. den Überstellungsfahrtschein nur nach erfolgter Zahlung der Gebühr aushändigen. Rz 696: Wurde die Gebühr entrichtet, obwohl keine Abgabenschuld bestand, ist sie auf Antrag von der zur Einhebung der…
…1302: Die Betriebskosten (zB Beheizungs- und Warmwasserkosten) sind grundsätzlich in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn sich der Bestandnehmer ausdrücklich zur Zahlung der Kosten im Bestandvertrag verpflichtet. An wen die Zahlung der Betriebskosten erfolgt, ist für die Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage der Gebühr unerheblich. Rz 1303: Bei…
…Lohnentgelte für eine Tätigkeit, deren Nutznießer die ausländische Konzerngesellschaft war. Aufgrund dessen dürfen die Lohnentgelte aufwandmäßig die Gewinne der österreichischen Gesellschaft nicht belasten (EAS 1858, EAS 2228). Wurde daher in der Arbeitskräftegestellungsvergütung dieser Aufwand noch nicht weiterbelastet, muss dies im Zeitpunkt der Zahlung nachgeholt werden.
…mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen entrichtet werden. Rz 57: Barzahlung und Einzahlung mit Erlagschein sind bei der Behörde jedenfalls zulässig. Inwieweit bei der jeweiligen Behörde auch eine Entrichtung mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder eine andere bargeldlose elektronische Zahlungsform möglich ist…