10.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 447: Folgende Eingaben an die Verwaltungsgerichte unterliegen einer Pauschalgebühr nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Gebühr für Eingaben bei…
8.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip Rz 139: Weist eine Schrift oder Amtshandlung die gesetzlich geforderten Merkmale auf, unterliegt sie einer festen Gebühr (siehe Rz 55). Das GebG knüpft - besonders im Bereich der festen Gebühren - an formale Kriterien an (VwGH 15.1.1981, 3627…
…279 Abs. 3 BAO angeordneten Bindung nicht anderes ergibt. Diese Bindung an die für die Aufhebung maßgebliche, im aufhebenden Beschluss (des Verwaltungsgerichtes) dargelegte Rechtsanschauung bzw. an die für das Erkenntnis maßgebliche, dort dargelegte Rechtsanschauung besteht nur für die Abgabenbehörden (nicht aber für die Verwaltungsgerichte). Sie…