GMSR Rz 4–61.4. Zeitpunkt und Form der Meldung (§ 4 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020 …ermitteln, zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten, selbst wenn es sich bei dem Kontoinhaber oder dem sonstigen Kunden um keine meldepflichtige Person handelt. Die Verpflichtung, Informationen gemäß § 12 GMSG zu ermitteln, zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten, betrifft aber nur solche Informationen, die…