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VPR 2021 Rz 328–3342.2.3.4. Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…anteiligen Kosten (insb. AfA, Fremdfinanzierungskosten) an die Betriebsstätte weiter zu belasten (OECD-MK Art. 7 Z 33 idF vor 2010). Rz 329: Werden einer Betriebsstätte unkörperliche Wirtschaftsgüter zur Nutzung überlassen, die nach der Funktionsanalyse dem Stammhaus zuzuordnen sind, kann - solange Art. 7 der von Österreich…

VPR 2021 Rz 322–3272.2.3.3. Überführung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…2.3.3. Überführung von Wirtschaftsgütern Rz 322: Kommt es zu einer unternehmensinternen Überführung von körperlichen oder unkörperlichen Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte, dann ist für diese Übertragung ein fremdüblicher Verrechnungspreis anzusetzen, der zur Aufdeckung der im Wirtschaftsgut erfassten stillen Reserven führt. Diese aus der…

VPR 2021 Rz 288–2962.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…115). Auch die bloße Nutzung eines vom Stammhaus entwickelten unkörperlichen Wirtschaftsguts in der Betriebsstätte löst nicht die Zuordnung in das wirtschaftliche Eigentum der Betriebsstätte aus (siehe auch Rz 329). Beispiel: Hat ein schweizerisches Unternehmen die Herstellung eines Kosmetikprodukts vollumfänglich in eine österreichische Betriebsstätte ausgelagert, werden…

VPR 2021 Rz 179–1911.3.6.2. Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Eine Entschädigung ist zu leisten, wenn die Reorganisation sich nachteilig für die betroffene Konzerngesellschaft auswirkt. Dies wäre etwa dann der Fall, wenn körperliche oder unkörperliche Wirtschaftsgüter übertragen werden bzw. verloren gehen (Rz 180), denn kein unabhängiges Unternehmen wäre bereit, entschädigungslos auf Vermögenswerte zu verzichten. Rz…

VPR 2021 Rz 137–1391.3.4. Immaterielle Werte
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

1.3.4. Immaterielle Werte 1.3.4.1. Definition Rz 137: Der Begriff "immaterielle Werte" im Sinne der Verrechnungspreisvorschriften versteht sich nicht im herkömmlichen rechtlichen, steuerlichen oder bilanziellen Sinn, sondern ist für Zwecke der OECD-VPL eigenständig auszulegen (Z 6.6 OECD-VPL). Demnach…