C.2. Steuerbefreiungen (§ 2 KfzStG 1992) C.2.1. Geltendmachung der Steuerbefreiungen Rz 1400: Stellt eine Befreiungsbestimmung auf die ausschließliche oder vorwiegende Verwendung des Kraftfahrzeuges für einen bestimmten Zweck ab, ist diese Voraussetzung nur erfüllt, wenn das Kraftfahrzeug zu mehr als 80% für den bezeichneten…
…einem Fahrschulkraftfahrzeug ein Kraftfahrzeug zu verstehen, das in einer Fahrschule für Unterrichtszwecke verwendet wird (VwGH 25.04.1995, 95/14/0051). Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass das Kraftfahrzeug zu mehr als 80% für Fahrschulunterrichtszwecke verwendet wird. Auch Fahrten, die für den Betrieb oder die…
…März 2007, BMF-010304/0011-IV/8/2007 idgF, wird verwiesen (siehe Abschnitt 2. Steuerbefreiungen). C.2.6. Steuerpflicht bei Wegfall der Voraussetzungen für die Befreiung Rz 1437: Fallen die Voraussetzungen für die Befreiung nachträglich weg, beginnt die Steuerpflicht mit jenem Tag, an welchem die…
…für welche die Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichentafeln bei der Zulassungsbehörde für eine bestimmte Mindestdauer körperlich hinterlegt werden. Die Steuerbefreiung beginnt mit dem auf die Hinterlegung folgenden Tag und endet mit dem Tag, welcher der Wiederausfolgung vorangeht. Die erforderliche Hinterlegungsdauer beträgt bei Kraftfahrzeugen mit einem höchsten…
…Vergütung | Z 2 bzw. lit. b | Z 3 (erstmalige Zulassung) | Völkerrechtlich privilegierte Personen und Einrichtungen | Steuerbefreiung von der Einfuhrumsatzsteuer | Direkte / unmittelbare Befreiung | Fahrzeugerwerb im Inland - Lieferung (Z 1 und Z 4) | Z 3 bzw. lit. c (sowie Z…
…den Personen- oder Gütertransport verwendet werden können, sind von der Befreiung nicht umfasst. B.3.8.2. Allgemeine Bestimmungen der Steuerbefreiungen für begünstigte Verwendungszwecke Rz 688689: Die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe erfolgt in den Fällen des § 3 Abs. 3 NoVAG 1991 im Wege der Vergütung…
…Umsatzsteuerschuld geht gemäß § 19 Abs. 1 zweiter Satz UStG 1994 auf die österreichische Bank über. Die Lizenz wird von der österreichischen Bank zur Ausführung unecht steuerfreier Umsätze verwendet, weswegen kein Recht auf Vorsteuerabzug besteht. Von der kanadischen Steuerverwaltung werden die Lizenzgebühren, im Jahr 6 für…
D.2. Steuerbefreiungen (§ 4 VersStG 1953) D.2.1. Allgemeines Rz 1630: Die Befreiungen von der motorbezogenen Versicherungssteuer entsprechen im Wesentlichen jenen bei der Kraftfahrzeugsteuer in Rz 1400 bis 1437. Die meisten Befreiungen von der motorbezogenen Versicherungssteuer sind in § 4 Abs. 3 VersStG 1953 geregelt…
…die einen Gewerbebetrieb im Sinne des Einkommensteuerrechts hat, zu dessen Betriebsvermögen das Kraftfahrzeug oder der Anhänger gehört, ist die Steuerbefreiung ausgeschlossen. Dies gilt selbst dann, wenn der Zulassungsbesitzer das Kraftfahrzeug oder den Anhänger für land- und forstwirtschaftliche Arbeiten in seinem Gewerbebetrieb oder in einem land…
…verwendet wird. Der Mensch mit Behinderung muss über eine eigene Lenkerberechtigung verfügen oder glaubhaft machen, dass das Kraftfahrzeug vorwiegend für seine persönliche Beförderung benützt wird. Rz 240: Es handelt sich um eine persönliche Steuerbefreiung, wodurch die Mobilität des Menschen mit Behinderung sichergestellt werden soll. Die…
…von Heilanstalten, von Erholungsheimen und dergleichen durch die Kraftfahrzeuge dieser Unternehmen vom eigenen Betrieb zu Aufnahmestellen des öffentlichen Verkehrs und umgekehrt (Gästewagengewerbe) erteilt werden. Darüber hinaus können für die Beurteilung der Steuerbefreiung auch sonstige Fahrten mit Hotelgästen, wie beispielsweise Ausflugsfahrten, die Beförderung zu Schiliften oder…
A.3.6.1.2.2. Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) Rz 213: Für die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer, der Normverbrauchsabgabe bis zum 1. Juli 2021 und der motorbezogenen Versicherungssteuer bis zum 1. Dezember 2019 kann bzw. konnte die Behinderung durch Vorlage eines…
…ist es nicht möglich, eine Befreiung in Anspruch zu nehmen, da zu diesem Zeitpunkt kein steuerpflichtiger Tatbestand gesetzt wird und somit keine Normverbrauchsabgabe zu entrichten ist. Rz 221: Neben der Bescheinigung über die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 3 Z 9 VersStG 1953 ist…
B.3. Steuerbefreiungen (§ 3 NoVAG 1991) B.3.1. Emissionsfreie Antriebsarten Rz 650: Gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage ab 1. Juli 2021) sind Kraftfahrzeuge, die auf Grund ihres Antriebes (insbesondere Elektro oder Wasserstoff) einen CO2…
27.10.5. Gebührenbefreiungen Rz 1601: Neben Befreiungen außerhalb des Gebührengesetzes 1957 (zB UmgrStG) und solchen nach allgemeinen Befreiungsbestimmungen des GebG, wie jener nach § 15 Abs. 3 GebG (siehe Rz 1040 ff), nach § 19 Abs. 2 GebG (siehe Rz 1111 ff) oder nach § 20 Z…
A.3.6. Menschen mit Behinderungen Rz 200: Kraftfahrzeuge von Menschen mit Behinderungen sind unter bestimmten Umständen von der Normverbrauchsabgabe § 3 Abs. 2 Z 2 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage ab 1. Juli 2021) § 3 Z 5 NoVAG 1991 idF BGBl…
B.1.1.2. Lieferung von im Vergütungsverfahren befreiten Kraftfahrzeugen Rz 405: (Rechtslage ab 1. Juli 2021) Unter die Steuerpflicht des § 1 Z 1 NoVAG 1991 fällt auch die Lieferung von Kraftfahrzeugen, die anschließend im Vergütungsverfahren nachgemäß § 3 Abs. 3 NoVAG 1991 befreite Vorgänge betreffenim…
…verwendet wird, und dass er für kein anderes Kraftfahrzeug (ausgenommen Wechselkennzeichen) die Steuerbefreiung beansprucht hat. Weiters gibt der Antragsteller damit eine Verpflichtungserklärung ab, dass der Wegfall der Voraussetzungen für die Befreiung dem Finanzamt unverzüglich mitzuteilen ist. Rz 327: Bei Erfüllung aller Voraussetzungen entsteht der Anspruch…
…a NoVAG 1991 einen steuerbaren Vorgang dar. Da der Fahrzeughändler selbst die Voraussetzungen für die Befreiung nicht erfüllt, da es sich bei dieser Befreiung um eine persönliche Steuerbefreiung handelt, kann die Befreiung gemäß § 3 Z 5 NoVAG 1991 von ihm nicht in Anspruch genommen werden…
31.1.10. Befreiungen 31.1.10.1. Befreiungen im AVG Rz 1813: Von den Bundesverwaltungsabgaben sind gemäß § 78a AVG befreit: Die Erteilung von Rechtsbelehrungen und die Erstellung von Kopien oder Ausdrucken von Akten oder Aktenteilen; die Bestimmung der Gebühren der nichtamtlichen Sachverständigen und nichtamtlichen…