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9 Treffer321 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1332–134427.3.2.2.3. Unbestimmte Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…bestimmt bezeichnete Kündigungsgründe (zB jene nach §§ 1117 und 1118 ABGB) unberücksichtigt bleiben. Rz 1334: Ein Bestandverhältnis, das zwar der Form nach auf eine bestimmte Zeit eingegangen wird, aber dennoch vor Ablauf dieser Zeit von jedem der beiden Vertragsteile oder auch nur von einem von ihnen…

GebR 2025 Rz 1319–133127.3.2.2.2. Bestimmte Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…gebührenrechtlich als solcher auf bestimmte Dauer anzusehen, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf einer bestimmten Zeit von keinem der Vertragsteile einseitig beendet werden kann oder diese Möglichkeit auf einzelne im Vertrag ausdrücklich bezeichnete Fälle beschränkt ist. Rz 1323: Ein Bestandverhältnis, das zwar der Form nach auf…

GebR 2025 Rz 1345–134827.3.2.2.4. Kombination von bestimmter und unbestimmter Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.2.4. Kombination von bestimmter und unbestimmter Dauer Rz 1345: Eine Verlängerung eines Vertrages, der zunächst auf bestimmte Dauer abgeschlossen wurde, auf unbestimmte Zeit liegt vor, wenn der Vertrag nach Ablauf der bestimmten Vertragsdauer ausdrücklich auf unbestimmte Zeit oder auf eine unbestimmte…

GebR 2025 Rz 1280–128627.3. Bestandverträge (§ 33 TP 5 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3. Bestandverträge (§ 33 TP 5 GebG) 27.3.1. Gegenstand der Gebühr und Arten von Bestandverträgen 27.3.1.1. Gegenstand der Gebühr Rz 1280: Der Gebühr unterliegen Bestandverträge (§§ 1090 ff ABGB) und sonstige Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine…

GebR 2025 Rz 1313–131827.3.2.2. Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…dass eine Fortsetzung des Bestandverhältnisses nach Ablauf dieser Zeit einer gesonderten Vereinbarung bedarf, erstreckt sich der Bestandvertrag nach dem Wortlaut der Vertragsurkunde nicht über einen die vereinbarte bestimmte Dauer hinausreichenden Zeitraum, weil dieser Formulierung zufolge es zur Fortsetzung des Bestandverhältnisses erst einer neuerlichen Willenseinigung bedarf…

GebR 2025 Rz 1296–130127.3.2.1.2. Bestimmbarkeit der Preisvereinbarung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Heizung, Müllabfuhr oder die Grundsteuer (siehe Rz 1302 ff); Baukostenbeiträge und Darlehensannuitäten (siehe Rz 1306 ff), die nach Maßgabe der tatsächlichen Dauer des Bestandverhältnisses dem Bestandgeber verbleiben ("abgewohnte" Kostenanteile); gesetzliche Umsatzsteuer vom Mietzins (siehe Rz 1309 ff); Mietzinsvorauszahlungen; bei Jagdpachtverträgen die Kosten des Jagdschutzpersonals und…

GebR 2025 Rz 1353–136327.3.4. Gebührenbefreiungen (§ 33 TP 5 Abs. 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die typischerweise Wohnräumen zugeordnet sind/zuzuordnen sind). Rz 1356: Nicht maßgeblich ist die Dauer des Bestandverhältnisses. Sowohl ein langfristiger (Wohnungs-)Mietvertrag als auch ein kurzfristiges Bestandverhältnis (zB ein Mietvertrag über ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung) kann als "Miete von Wohnraum" angesehen werden. Rz 1357: Wohnzwecken…

GebR 2025 Rz 1349–135227.3.2.3. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.3. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1349: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…

GebR 2025 Rz 1287–129527.3.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…höchstens jedoch mit dem Achtzehnfachen des Jahreswertes zu bewerten. Bei Bestandverhältnissen von unbestimmter Dauer mit einem sich nach einiger Zeit vereinbarungsgemäß erhöhenden Mietzins ist - dem Urkundenprinzip Rechnung tragend - von dem gemäß § 26 GebG als unbedingt und sofort fällig geltenden erhöhten Bestandzins auszugehen. Rz 1295: Für…