…begründeten Fällen höher sein als unter a) bis c) angegeben, sofern die Verhältnismäßigkeit gewährt bleibt. Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten sind die Vergütungen des Inhabers des garantiewerbenden Unternehmens bzw. der Organe, Angestellten und wesentlichen Erfüllungsgehilfen des garantiewerbenden Unternehmens danach auszurichten, dass diesen keine unangemessenen Entgelte…
…Bemessungsgrundlage für die KESt hängt davon ab, ob die ausschüttende Gesellschaft die vorzuschreibende KESt trägt oder nicht (KStR 2013 Rz 820). Die KESt ist in voller Höhe nachzufordern, wenn die Voraussetzungen für eine Entlastung an der Quelle nicht vorliegen; etwa im Falle einer offenkundigen verdeckten…
…Finanzstrafgesetz Bd. I5, 4. Auflage2018, § 21 Rz 5). Die Höhe der zu verhängenden Strafe ist innerhalb des so festgestellten Strafrahmens nach den allgemeinen Strafzumessungsregeln gemäß § 23 FinStrG auszumessen, wobei die Verwirklichung mehrerer Finanzvergehen einen Erschwerungsgrund darstellt (RegerKöck/HackerJudmaier/NordmeyerKalcher/KurokiSchmitt, , Das Finanzstrafgesetz Bd. I5, 4…
…zu veranlagen). Der Gesamtkonzern erspart sich, dass einzelne Konzerngesellschaften ihre Bankkonten zu hohen Sollzinsen überziehen müssen, während andere ihre Guthaben nur mit niedrigen Habenzinsen verzinst erhalten. Diese Synergieeffekte aus dem Cash-Pooling werden - nach Verrechnung der für das Cash-Pooling anfallenden Kosten und der Vergütung…