…15/0003). Bezüglich Organgesellschaften ist § 2 Abs. 2 Z 2 UStG 1994 anzuwenden. Die Organgesellschaft wird somit nicht als Unternehmer im Sinne des § 2 UStG 1994 angesehen (vgl. UStR 2000 Rz 233). Organ (Organgesellschaft) kann jede juristische Person sein, bei der die Eingliederung möglich ist…
…Geschäftsvorfall Allgemein Ein Geschäftsvorfall ist ein Vorgang, der die Vermögenszusammensetzung in einem Unternehmen beeinflusst bzw. verändert. Ein Unternehmer ist gesetzlich verpflichtet, alle Geschäftsvorfälle in seiner Buchführung lückenlos zu erfassen, um so den finanziellen Stand des Unternehmens zu dokumentieren. Jeder Geschäftsvorfall wird grundsätzlich mit einem Buchungssatz…
…über. Der Anlagenbetreiber haftet für diese Steuer (vgl. § 2 Z 2 iVm § 1 UStBBKV). Leistungen gelten zur Gänze als für das Unternehmen ausgeführt, wenn sie zu mindestens 10% unternehmerischen Zwecken dienen (§ 12 Abs. 2 Z 1 lit. a UStG 1994). Wird die 10%-Grenze unterschritten…
…2010). Erwerber ist der Empfänger der Lieferung (vgl. UStR 2000 Rz 3581). Dies kann ein Unternehmer (Erwerb für das Unternehmen) oder im Fall eines Neufahrzeuges gemäß Art. 1 Abs. 8 UStG 1994 auch ein Nichtunternehmer sein (siehe Rz 411 bis 420). B.4.3. Erstmalige…
Liste der Unternehmer mit Sitz im Inland, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen (§ 9 Abs. 2 Z 1 UStG 1994) - Stand 1. Jänner 2026 | Name des Luftverkehrsunternehmers | Sitz des Unternehmens | ABC Bedarfsflug…
C.3. Steuerschuldner (§ 3 KfzStG 1992) Rz 1470: Steuerschuldner ist die Person, für die das Kraftfahrzeug zugelassen ist (siehe aber auch Rz 1471). Kraftfahrzeuge dürfen nur zugelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er der rechtmäßige Besitzer des Kraftfahrzeuges ist oder das Kraftfahrzeug auf…
…messbar - nach dem tatsächlichen Stromverbrauch, allenfalls nach dem geschätzten Stromverbrauch zu erfolgen. Übersteigt die aus der konkreten Photovoltaikanlage für private Zwecke entnommene Strommenge die Summe aus der entgeltlich ins Energienetz abgegebenen und der für andere unternehmerische Zwecke genutzten Menge an Strom, so steht der Vorsteuerabzug…